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Qualitätsrahmen - Hybride Seminarveranstaltungen

Stand: 19.01.2023

Im Folgenden finden Sie den Qualitätsrahmen Unterricht in verschiedenen Versionen:

Leitgedanken

Für hybrides Lehren und Lernen stehen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung, die bei der Gestaltung von Veranstaltungsformaten genutzt werden können. Diese Optionen lassen sich grundsätzlich in die drei Dimensionen „Lernort„ (in Präsenz vs online), „Zeiträume“ (synchron vs asynchron) und „Medieneinsatz“ (analog vs digital) unterteilen. Am Seminar Freiburg und an dessen dezentralen Standort in Rottweil findet vornehmlich folgendes Szenario statt: Eine Veranstaltung (z. B. Seminarveranstaltung oder Konferenz) findet in Präsenz statt. Zusätzlich wird aus/in dem jeweiligen Veranstaltungsraum eine Videokonferenz durchgeführt, an der andere Lerngruppen oder Einzelpersonen online teilnehmen. Alle Teilnehmer:innen arbeiten synchron an den entsprechenden Themen bzw. an den jeweiligen Themenbereichen. Dieser Qualitätsrahmen legt den Fokus auf die Umsetzung einer hybriden Veranstaltung. Bei der Planung und Durchführung eines entsprechenden Formats sollten zudem die Kriterien des Qualitätsrahmen Online-Seminarveranstaltungen berücksichtigt werden.

Qualitätsbereiche für hybride Seminarveranstaltungen

QB1 Didaktisch-methodische Aspekte
QB2 Technische Aspekte


QB1 Didaktisch-methodische Aspekte

1.1 Die Ausbildungslehrkraft schafft Transparenz bezüglich der Regeln und des Ablaufs der hybriden Seminarveranstaltung..

1.2 Die Ausbildungslehrkraft berücksichtigt bei der Planung didaktisch-methodische Aspekte einer Online-Veranstaltung.

1.3 Die Ausbildungslehrkraft ermöglicht in gleichem Maße aktive Teilnahme für alle Teilnehmenden (online und in Präsenz).

1.4 Die Ausbildungslehrkraft holt sich Feedback zur Umsetzung der hybriden Seminarveranstaltung ein und nutzt dieses konstruktiv für die Planung künftiger Veranstaltungen.


QB2 Technische Aspekte

2.1 Die Ausbildungslehrkraft sorgt für die passende technische Ausstattung und gewährleistet deren Funktionsfähigkeit.

2.2 Die Ausbildungslehrkraft kennt den Funktionsumfang der genutzten Videokonferenz-Software und kann diesen nutzen.

2.3 Die Ausbildungslehrkraft gewährleistet Teilnehmenden einen barrierearmen (ggfs. barrierefreien) Zugang zur Seminarveranstaltung.

2.4 Die Ausbildungslehrkraft berücksichtigt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezogen auf Videokonferenzsysteme und verwendet nur zugelassene Plattformen.


Hinweise

  • Übersicht der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung
  • Möglichkeit zur Ausleihe
  • Hinweis Beispiel-Szenarien

Literatur


Lizenz

Autor: Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg, Abtl. Sonderpädagogik;
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Lizenz: CC BY SA 4.0

wiki/ausbildung/fachrichtung/uebergreifend/qrhybrideveranstaltungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/15 14:22 von Staubitz Admin