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Rechtlicher Rahmen
(Rechtlicher) Rahmen
Die UN-Behindertenrechtskonvention bildet das zentrale Ziel aller Bildungs- und Erziehungsprozesse ab: Die individuelle Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe in größtmöglicher Selbständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstbestimmung.
Dem Umgang mit Behinderung liegt demnach ein Begriff zugrunde, der diese nicht statisch und individuumszentriert sieht. Bedingungsfaktoren für Behinderung können vielmehr biologischer, sozialer oder psychischer Art, sie können eben aber auch durch die Umwelt gegeben sein.
Diese dynamische bio-psycho-soziale Betrachtung von Behinderung, wie sie zum Beispiel auch in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen (ICF-CY) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gesehen wird, bildet selbstverständlich auch die Grundlage für die Umsetzung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben, die im Aus- und Fortbildungskontext am Sonderpädagogikseminar Freiburg im Förderschwerpunkt Lernen relevant sind.
Als gesetzliche Bezüge zur Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe für junge Menschen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen kommen neben den relevanten Paragrafen im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg, der Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO) und der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ auch untergesetzliche Regelungen wie die „Rahmenkonzeption Sonderpädagogischer Dienst“ in Betracht.
Zusammengenommen bilden also die UN-Behindertenkonvention, die ICF-CY sowie die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen den (Rechtlichen) Rahmen zur Ausgestaltung des sonderpädagogischen Handelns im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung.
Autor: Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg, Abtl. Sonderpädagogik;
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