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Seminarveranstaltungen

1. Leitgedanken

Die Seminarveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sind in qualitativer Hinsicht von mehreren Dimensionen geprägt. Neben verschiedenen Persönlichkeitsmerkmalen der Ausbilderinnen und Ausbilder, deren Kompetenzen in der Gruppenleitung und Interaktion mit den Beteiligten ist auch deren umfassende Fachlichkeit Voraussetzung für die Entwicklung der Kompetenzen auf Seiten der Anwärterinnen und Anwärter. Darüber hinaus gibt es Qualitäten und Prinzipien, die bei der Ausgestaltung und Reflexion von Seminarveranstaltungen grundsätzlich bedeutsam sind.

2. Leitziele

Persönlichkeit

Respekt, Wertschätzung, Empathie, ein professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis, Präsenz und Freude kennzeichnen die Grundhaltungen der Ausbilderinnen und Ausbilder. In gemeinsamer Verantwortung mit den Anwärterinnen und Anwärtern erfolgt darüber hinaus eine Verständigung über die Ausgestaltung eines positiven Lehr- und Lernklimas.

Gruppenleitung

Der kooperativ-situative Führungsstil steht im Einklang mit einem klar erkennbaren Rollenverständnis. Führungsstil und Rollen im Rahmen von Seminarveranstaltungen sind Gegenstand der gemeinsamen Reflexion mit Anwärterinnen und Anwärtern.

Interaktion

Die Interaktion ist geprägt durch passgenaue und zielgerichtete Dialog- und Diskussionsformen. Kooperatives Arbeiten, Formen der Reflexion und konstruktives Feedback durch die Ausbilder sind regelmäßiger Bestandteil der Seminarveranstaltungen.

Grundlegende Qualitäten und Prinzipien
  • Themenfelder der Seminarveranstaltungen beziehen sich auf das für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Baden-Württemberg vereinbarte Grundsatzpapier Leitgedanken, Kompetenzbereiche und Kompetenzen.
  • Der Kompetenzzuwachs der Anwärterinnen und Anwärter hinsichtlich ihrer beruflichen Praxis als Sonderschullehrkraft dient als entscheidende Richtgröße bei Planung, Durchführung und Reflexion der Seminarveranstaltungen.
  • Die Auswahl der Themenfelder erfolgt demnach teilnehmerorientiert.
  • Der Bezug zur jeweiligen Ausbildungssituation und Unterrichtspraxis der Anwärterinnen und Anwärter erhält bei Auswahl und Umsetzung des Themas das größte Gewicht.
  • Besondere Berücksichtigung erfährt im Ausbildungsverlauf dabei die prozessuale Reflexion von Lehrerpersönlichkeit, Beruf und Rolle.
  • In den Seminarveranstaltungen werden Theorie und Praxis miteinander verknüpft.
  • Anwärterinnen und Anwärter und Ausbilderinnen und Ausbilder gestalten nach Möglichkeit Seminarveranstaltungen gemeinsam aus und reflektieren diese.
  • Die methodisch-didaktische Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen orientieren sich an den Qualitätskriterien Transparenz, Effizienz, Strukturierung und Kohärenz.
Fachlichkeit

Die Fachlichkeit der Ausbilderin/des Ausbilders bemisst sich im Rahmen von Seminarveranstaltungen u.a. daran, ob und wie sonderpädagogische und fachspezifische Theorien mit sonderpädagogischer Praxis verzahnt werden. Ausdruck von Fachlichkeit ist ferner der empirische Bezug der diskutierten Theorien, Modelle und Konzepte sowie die Kriterienleitung in der Reflexion fachlicher Fragestellungen.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Merkmale des positiven Lehr- und Lernklimas werden von Ausbildern und Anwärtern erörtert, in gemeinsamer Verantwortung als Grundlage für die Zusammenarbeit verabschiedet und regelmäßig reflektiert.
  • Die Rollen von Ausbildern und Anwärtern im Rahmen von Seminarveranstaltungen werden thematisiert und im Bedarfsfall reflektiert.
  • Das Grundsatzpapier Leitgedanken, Kompetenzbereiche und Kompetenzen wird den Anwärtern vorgestellt. Es werden im Verlauf der Ausbildung konsequent Bezüge zwischen Seminarveranstaltungen und dem Grundsatzpapier hergestellt.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter werden in die inhaltlichen Planungen vor jedem Ausbildungsabschnitt einbezogen.
  • Es wird bezüglich des inhaltlichen und methodischen Aufbaus sowie bezüglich der angestrebten Ziele zu Beginn einer Seminarveranstaltung Transparenz hergestellt.
  • Themen und Fragestellungen werden wissenschaftlich fundiert, theoretisch und praxisbezogen bearbeitet sowie kriteriengeleitet reflektiert. Die Kriterien zur Reflexion werden den Anwärterinnen und Anwärtern transparent gemacht.
  • Erkenntnisse aus den Reflexionen werden nach Möglichkeit praktisch erprobt und –u.U. auch im Rahmen von Unterrichtsbesuchen- erneut reflektiert.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen nach Möglichkeit Anteile der Seminarsitzung.
  • Aktuelle Fragestellungen die sich in der Praxis ergeben, haben im Ablauf einer Seminarsitzung Priorität, insofern sich die Gruppe situativ darauf verständigt.
  • Ggf. wird ein bedarfsbezogenes Differenzierungsangebot bereitgestellt.
  • Nach einzelnen Seminarveranstaltungen werden die ausgewiesenen Ziele der Seminarveranstaltung nach Möglichkeit reflektiert. Die weiteren Qualitätsmerkmale werden optional und situativ reflektiert.
  • Wesentliche Ergebnisse aus einer Seminarsitzung werden durch den Ausbilder/die Ausbilderin oder die Anwärterinnen und Anwärter dokumentiert.
3.2 Institutionelle Einbindung
  • Jeder neuen Mitarbeiterin und jedem neuen Mitarbeiter wird der Qualitätsrahmen zur Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen erläutert.
  • In der Einarbeitungsphase wird der neuen Mitarbeiterin bzw. dem neuen Mitarbeiter ein Tandempartner zur Seite gestellt. Die Tandempartner arbeiten zusammen bei der Planung, Durchführung und Reflexion der Seminarveranstaltungen.
  • Tandembildungen über die Einarbeitungsphase hinaus ermöglichen den Transfer von Kompetenzen, Formen von Team-Teaching und kollegialer Beratung.
  • Die Stärken der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Kollegium transparent, so dass im Bedarfsfall Seminarveranstaltung „vom Experten“ übernommen werden können.
  • Materialien werden allen Kolleginnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
  • Einige Seminare werden ausbildungsgruppenübergreifend in Form von Wahlangeboten organisiert.
  • Eine Reflexion der Seminarveranstaltungen findet auf der Basis der Evaluationsergebnisse auf Ausbilderebene regelmäßig statt.
  • Die Ergebnisse der Dokumentation werden samt den Materialien auch den Mentorinnen und Mentoren zugänglich gemacht.
  • Der Austausch von Anwärterinnen und Anwärtern mit Ausbilderinnen und Ausbildern und Mentorinnen und Mentoren über die Seminarveranstaltungen wird von den Ausbilderinnen und Ausbildern initiiert.
3.3 Wirkung
  • Bei beratenden Unterrichtsbesuchen und im Rahmen von Mentorenfortbildungen werden Inhalte und Ergebnisse aus den Seminarveranstaltungen mit Mentoren aufgegriffen und reflektiert.
  • Zum Ende von Ausbildungsabschnitt I findet eine Evaluation im Spiegel der genannten Qualitätskriterien statt. Konsequenzen für Ausbildungsabschnitt II werden formuliert und in den Planungen berücksichtigt.
  • Zum Ende von Ausbildungsabschnitt II oder III findet eine erneute Evaluation statt. Konsequenzen werden formuliert und in den Planungen für den kommenden Kurs berücksichtigt.
  • Die Beschäftigung mit dem für die Ausbildung von Sonderschullehreranwärter in Baden-Württemberg vereinbarte Grundsatzpapier Leitgedanken, Kompetenzbereiche und Kompetenzen zeigt die Notwendigkeit für die einzelnen Fachrichtungen und auch fachrichtungsübergreifend ein Seminarcurriculum zu entwickeln. Dieses wird fortlaufend weiterentwickelt.

Stand: Oktober 2017

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Bereichsleitungen und Fachleitungen

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