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Sonderpädagogisches Handlungsfeld

Die angehenden Lehrkräfte wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche verpflichtend einen Ausbildungsschwerpunkt (vgl. SPO II § 11, Abs. 4):

  • Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation (Kooperation meint eine institutionell verfasste Form von Kooperation, die dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung trägt (vgl. VV „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf vom 22.08.2008). Kooperation in diesem Sinne meint z.B. Begegnungsmaßnahmen mit allgemeinen (Ausnahme s. Sprache und Kommunikation) Schulen, beruflichen Einrichtungen, Betrieben, Vereinen, etc. Nicht gemeint sind hausinterne Formen der Kooperation, z.B. die hausinterne Fortbildung von Sonderpädagogen, hausinterne Formen der Elternarbeit, etc.), inklusive Bildungsangebote
  • Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung
  • Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben.

Sie haben die Möglichkeit den von ihnen gewählten Ausbildungsschwerpunkt in Kombination (Eine Kombinationslösung ist beispielsweise die Verknüpfung des Wahlpflichtbereichs Kooperation in Verbindung mit Unterstützter Kommunikation, eine Kooperation Schule – Verein in Verbindung mit Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur, die Verknüpfung inklusiver Bildungsangebote mit religiöser Erziehung im Konfirmandenunterricht u.ä.m.) mit einem weiteren Handlungsfeld zu vertiefen. In Betracht kommen folgende weitere Handlungsfelder:

  • Religiöse Erziehung in der Sonderpädagogik
  • Kulturarbeit, Gestalten und Lernen
  • Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen
  • Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur
  • Sprache und Kommunikation (Wird UK als weiteres Handlungsfeld gewählt, muss eine Kombination mit den verpflichtenden Handlungsfeldern gefunden werden. Zur Auftragsklärung muss eine interne oder externe UK-Beratungsinstitution hinzugezogen werden. Die Arbeit im SPH hat weiterhin einen beratenden, subsidiären Charakter.)

1. Leitgedanken

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen nehmen neben ihren Unterrichtsverpflichtungen in vielfältigen kooperativen Bezügen Aufgaben wahr, die zur Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, Benachteiligung und Beeinträchtigung beitragen. Die Ausbildung in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern dient der Professionalisierung und Erweiterung berufsbezogener Kompetenzen innerhalb von Aufgabenbereichen, die von der Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit Partnern multiprofessionell oder auch interdisziplinär gestaltet werden. Angehende Lehrkräfte erweitern ihre Kompetenzen in diesen kooperativen Kontexten – ausgehend von einem Kind, Jugendlichen, einem jungen Erwachsenen oder einer Gruppe - insbesondere in den Kompetenzbereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie im Bereich „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“.

2. Leitziele

  • Anwärterinnen und Anwärter verbinden ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen und reflektieren diese kontinuierlich. Dieser Erkenntnisprozess wird in einer schriftlichen Hausarbeit dokumentiert und in einem pädagogischen Kolloquium vertiefend reflektiert.
  • Der Austausch über sonderpädagogische Fragestellungen und eine Vertiefung vergleichbarer und ähnlich gelagerter sonderpädagogischer. Aufgaben soll ein gemeinsames, fachrichtungsübergreifendes Verständnis von Sonderpädagogik fördern. Damit wird den vielfältigen Vernetzungen innerhalb der sonderpäd. Landschaft Rechnung getragen.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung

Die Ausbildung in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern erstreckt sich über drei Ausbildungsabschnitte. Bis zum Prüfungszeitraum zu Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes erbringt das Seminar 40 Seminarstunden für Ausbildungs- und Begleitprozesse. Diese Seminarstunden sind verortet in der Ausbildungsgruppe Erstfach und in der individuellen Ausbildungsberatung. Ergänzend dazu können Angebote zu den Pädagogik-Modulen besucht werden. Angehende Lehrkräfte können gemeinsam im Team in einem Sonderpädagogischen Handlungsfeld arbeiten. Im Hinblick auf eine eigenständig verfasste Hausarbeit ist es erforderlich, unterschiedliche Schwerpunkte bei der Aufgabenstellung zu beschreiben und diese in der Themenstellung auszuweisen.

  • Beispiel: Zwei angehende Lehrkräfte gestalten im Rahmen der Weiterentwicklung von Schule gemeinsam eine Schülerfirma. Eine Lehrkraft gestaltet und dokumentiert mit dem Kooperationspartner „Berufsbildungswerk“ das Bildungsangebot für eine Schülergruppe innerhalb der Schülerfirma. Die zweite Lehrkraft sucht, erprobt und dokumentiert, aufbauend auf dem Erkenntnisprozess in der Schülerfirma in Kooperation mit dem „Berufsbildungswerk“, individuelle Teilhabemöglichkeiten im Hinblick auf eine berufliche Eingliederung.

Der Begleitprozess wird hauptverantwortlich von der Erstfachausbilderin / dem Erstfachausbilder geleistet. Weitere fachliche Begleitung erfolgt durch die Schulleitungen an den Ausbildungsschulen. Schulleitungen können die Aufgabe einer hierfür besonders geeigneten Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen übertragen. Der Auftragsklärung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Der Auftrag und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten werden so bald als möglich zwischen den am Prozess Beteiligten abgestimmt und dokumentiert. Folgende Prüffragen können den Anwärtern, Erstfachausbildern und den schulischen Begleitpersonen zur Klärung, Spezifizierung und Legitimierung des Arbeitsauftrages dienen:

1. Auftragsklärung
  • a. Woher kommt der Auftrag? Auf welcher gesetzlichen/untergesetzlichen Grundlage erfolgt dieser Auftrag?
  • b. Ist der Arbeitsauftrag des SPH auf einen Einzelfall oder auf eine Schülergruppe bezogen?
  • c. Welcher sonderpädagogischen berufsbezogenen Realsituation außerhalb von Ausbildungsbezügen entspricht das SPH? Wer würde diesen Auftrag sonst übernehmen?
  • d. Kann der Anwärter diese Aufgabe vollumfänglich oder soweit arbeitsteilig übernehmen, dass es zu keinen Dopplungen zu Arbeitsaufträgen weiterer Beteiligter kommt (Klarheit der Zuständigkeiten).
2. Kooperieren und Beraten:
  • a. Welche Berufsgruppen sind beteiligt?
  • b. Hat der Anwärter bezogen auf einer dieser Berufsgruppen einen realen Beratungs- oder Kooperationsauftrag? Wenn ja: Durch wen? Wie sieht dieser konkret aus?
3. Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen:
  • a. Besteht die Notwendigkeit diagnostische Daten neu zu erheben bzw. diagnostische Daten auf Grundlage einer Fragestellung neu zu interpretieren?
  • b. Besteht die Notwendigkeit aus diesen diagnostischen Daten Bildungsmaßnahmen neu zu generieren oder bestehende zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren?
4. Schule mitgestalten:
  • a. Gibt es einen über die Schulleitung initiierten, klar definierten Entwicklungsauftrag?
  • b. Ist das Kollegium oder Teile davon unabhängig vom Anwärter in den Entwicklungsauftrag eingebunden?
  • c. Welchen konkreten Aufgaben kann der Anwärter als Teil des Kollegiums davon übernehmen? Wer begleitet ihn/sie dabei?
5. Berufs- und Rollenverständnis reflektieren und Entwickeln:
  • a. Über welche Begleitung wird die Reflexion der Arbeitsprozesse insbesondere in Bezug auf das eigene Berufs- und Rollenverständnis sowie inhaltlich-fachlich gewährleistet?

Im dritten Ausbildungsabschnitt kann jede angehende Lehrkraft ihr sonderpädagogisches Handlungsfeld fortführen oder ein anderes Handlungsfeld ihrer Wahl bearbeiten. Sie kann dies in ihrer Zweitfachrichtung oder auch im Rahmen ihrer Erstfachausbildung ableisten. Dieses Handlungsfeld dient ausschließlich der persönlichen Profilbildung. Es stehen für diese Ausbildungsaufgabe jeder angehenden Lehrkraft 20 Seminarstunden für eine thematische Begleitung zur Verfügung. Die Ausbildung und die Bewertung der angehenden Lehrkräfte erfolgt kriteriengeleitet unter Berücksichtigung der Qualitätsrahmen des Seminars (vgl. Homepage: Ausbildungsunterlagen).

Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes erfolgt in zwei Teilen, der schriftlichen Hausarbeit und des pädagogischen Kolloquiums. Prüferinnen und Prüfer sind die Ausbilderin / der Ausbilder im Erstfach sowie eine Seminarmitarbeiterin bzw. ein Seminarmitarbeiter, welche vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) zu Prüfungsvorsitzenden ernannt werden.

Zu den einzelnen Qualitätskriterien sind bedeutsame Indikatoren aufgeführt, die je nach Ausrichtung des Handlungsfeldes variieren können.

3.2 Institutionelle Einbindung

Seminarausbilder 1. Fachrichtung:

  • Frühzeitiger Austausch mit der Schulleitung/dem Ansprechpartner an der Schule und dem LAA im Rahmen der ersten Unterrichtsbesuchs über mögliche Handlungsfelder
  • Klärung zentraler Begrifflichkeiten im SPH
  • Übergabeprotokoll der LA für SPH-Ausbilder anfertigen lassen.
  • Verbindlicher Besuch im SPH vor Ort (Zitat aus der SPO II: „Die für ihn (LA) zuständigen Ausbilder begleiten und beraten den Anwärter während seiner Ausbildung. Sie sind für ihn Ansprechpartner, besuchen ihn im Unterricht sowie in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern (…)“ (§12,2)

Schulleiter der Ausbildungsschule:

  • Festlegung eines festen SPH-Ansprechpartners an der Schule, wenn dies nicht der Mentor in Personalunion macht
  • Verbindlicher Beratungsbesuch im SPH (Zitat aus der SPO II: „Der Schulleiter ist verpflichtet, (…) in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern mindestens ein Beratungsbesuch durchzuführen.“ (§13, 2)
3.3 Wirkung

Die SPH-Ausbildung findet ab dem Kurs 2018/19 nach diesen Vereinbarungen statt.

Stand: Januar 2018

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Lehramtsanwärter, Ausbilder der 1. Fachrichtung, Schulleitungen der Ausbildungsschulen, Ansprechpartner vor Ort/Mentoren

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