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Individuelle Ausbildungszeit

Der breit gefächerte Ausbildungsauftrag mit den Aufgabenbereichen Unterrichten, Diagnostizieren und Beraten (vgl. § 1 SPO II) in Verbindung mit den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern (vgl. §11 SPO II) macht es erforderlich das Seminarangebot im Vorbereitungsdienst zu individualisieren.

Über eine institutionalisierte Form individueller Ausbildungszeit erhalten angehende Lehrkräfte die Möglichkeit sich in allen Kompetenzbereichen bei Ausbilderinnen und Ausbildern ihrer Wahl Beratung und Unterstützung zu sichern.


1. Leitgedanken 2. Leitziele
Das Ausbildungsformat Individuelle Ausbildungszeit ermöglicht es angehenden Lehrkräften, ihre Kompetenzen gemäß ihrer Bedarfe weiter zu entwickeln. Angehende Lehrkräfte erweitern ihre Kompetenzen gemäß den vereinbarten Ausbildungszielen.
Über ein Beratungsnetzwerk machen Ausbilderinnen und Ausbilder ihre Fachexpertise angehenden Lehrkräften transparent und zugänglich. Angehende Lehrkräfte nutzen die Fachexpertise der Ausbilderinnen und Ausbilder im Beratungsnetzwerk. Angehende Lehrkräfte nutzen die individuelle Ausbildungszeit für eine vertiefende Profilbildung.
Bedarfsorientiert vereinbaren sich angehende Lehrkräfte mit Ausbilderinnen und Ausbildern innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens. Angehende Lehrkräfte wenden sich mit ihren Fragestellungen an Ausbilderinnen und Ausbilder ihrer Wahl.
Ausbilderinnen und Ausbilder können Einzelfall bezogen im Rahmen der ausgewiesenen Ressourcen auch praxisnah beraten. Angehende Lehrkräfte reflektieren ihre Erfahrungen und ihre Kompetenzentwicklung eigenständig. Sie entscheiden innerhalb dieses Ausbildungsformates selbst über ihr weiteres Vorgehen.
Angehende Lehrkräfte haben den Anspruch, dass Ausbilderinnen und Ausbilder die Beratung vertraulich behandeln. Angehende Lehrkräfte entscheiden selbst, ob Informationen aus dem Beratungsprozess an Dritte weitergegeben werden können.


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Die Abteilungskonferenz stimmt thematische Schwerpunkte ab, die im Beratungsnetzwerk abzubilden sind.
  • Ausbildungslehrkräfte beschreiben ihre Fachexpertise.
  • Für die thematisch abgestimmten Themen werden Ansprechpersonen benannt.
  • Die Angebote des Beratungsnetzwerkes werden im wiki abgebildet
  • In der Einführungswoche informiert die Leitung bzw. damit beauftragtes Lehrpersonal über das Format der individuellen Ausbildungszeit.
  • Ausbilderinnen und Ausbilder informieren in ihren Erstfachgruppen über das mit dem Format verbundene Anliegen.
  • Ausbilderinnen und Ausbilder wissen um die Möglichkeit einer praxisbezogenen Beratung vor Ort. Sie informieren darüber und nutzen diese Möglichkeit verantwortungsvoll unter Beachtung der verfügbaren Ressourcen.
  • Ausbilderinnen und Ausbilder beraten angehenden Lehrkräfte, Lehrkräfte im Rahmen der Fortbildung sowie Lehrkräfte im Rahmen der Laufbahnveränderung (HOLA) in allen die Ausbildung betreffenden Fragen.
  • Präzisierte und zuvor mit der Ausbilderin/dem Ausbilder abgestimmten „Expertenfragen“ können darüber hinaus im Beratungsnetzwerk von Experten beraten werden.
  • Die Beratung im Beratungsnetzwerk findet nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail in der Regel im Rahmen ausgewiesener Präsenzzeiten am Seminar (donnerstags zwischen 12:15 und 13:15 Uhr) statt.
  • Die Beratung durch einen Experten im Beratungsnetzwerk kann im Einzelfall auch in Praxissituationen vor Ort stattfinden. Im Mittelpunkt stehen auch hierbei präzisierte und ebenfalls zuvor mit der Ausbilderin/dem Ausbilder abgestimmte „Expertenfragen“.
3.2 Institutionelle Einbindung
  • Das Beratungsnetzwerk ist während des Kontinuums an Donnerstagen von 12:15 bis 13:15 Uhr für alle LA zugänglich.
  • Der Zugang kann über die Homepage und das wiki des Seminars eingesehen werden.
  • Die Individuelle Ausbildungszeit ist Gegenstand in den Ausbildungsgesprächen. Hier wird reflektiert in welcher Weise die LA die ihnen zur Verfügung stehenden Seminarstunden für ihre Selbstqualifizierung nutzen.
3.3 Wirkung
  • Die Zahl der ad-hoc-Gespräche zwischen LA und Ausbilder konnte deutlich reduziert und in vorbereitete Beratungsgespräche überführt werden.

Stand: Juli 2019

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Gesamtes Kollegium

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