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Anforderungen an die Schule
Sonderpädagogische Bildungsangebote im Förderschwerpunkt Lernen werden in Baden-Württemberg im schulischen Kontext in unterschiedlichen Formen organisiert.
Ein festgestellter Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot kann
- an einer allgemeinen Schule im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes,
- in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder
- in gemeinsamer Verantwortung von allgemeiner Schule und SBBZ als sogenannte „Kooperative Organisationsform“ eingelöst werden.
Die Zielorientierung ist allen Organisationsformen vom Grundsatz her gleich: Jungen Menschen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen auf der Basis ihrer Lernausgangslagen durch eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung zu ermöglichen, ihre Aktivitätspotenziale zu entfalten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu erweitern. Geprägt werden diese Ziele in allen Organisationsformen durch dieselben rechtlichen Rahmenvorgaben.
Unabhängig von der Organisationsform stellt sich dennoch für jede einzelne Schule, genauer für jede einzelne Schulgemeinschaft die Frage, wie die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe der jungen Menschen qualitätsvoll umgesetzt werden kann.
Für die dazu erforderliche stetige Schulentwicklung – verstanden als ein Zusammenspiel aus Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung – gibt es in Baden-Württemberg mehrere qualitative Leitplanken: Der Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg gibt zur prozessualisierten Qualitätsentwicklung ebenso ausführliche Hinweise wie die auf den Förderschwerpunkt Lernen hin spezifizierten sogenannten „Denkanstöße“ im gültigen Bildungsplan. Die „Denkanstöße“ zielen dabei wiederum stark auf die von der gesamten Schule konzeptuell zu entwickelnden Strukturen ab, die insbesondere die Unterrichtsentwicklung betreffen.