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Anforderungen an die Schule

Sonderpädagogische Bildungsangebote im Förderschwerpunkt Lernen werden in Baden-Württemberg im schulischen Kontext in unterschiedlichen Formen organisiert.
Ein festgestellter Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot kann

  • an einer allgemeinen Schule im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes,
  • in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder
  • in gemeinsamer Verantwortung von allgemeiner Schule und SBBZ als sogenannte „Kooperative Organisationsform“ eingelöst werden.

Die Zielorientierung ist allen Organisationsformen vom Grundsatz her gleich: Jungen Menschen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen auf der Basis ihrer Lernausgangslagen durch eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung zu ermöglichen, ihre Aktivitätspotenziale zu entfalten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu erweitern. Geprägt werden diese Ziele in allen Organisationsformen durch dieselben rechtlichen Rahmenvorgaben.

wiki/ausbildung/fachrichtung/lern/leitlinien/schule.1703170411.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/06/23 12:03 (Externe Bearbeitung)