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Anforderungen an die Schule
Sonderpädagogische Bildungsangebote im Förderschwerpunkt Lernen werden in Baden-Württemberg im schulischen Kontext in unterschiedlichen Formen organisiert.
Ein festgestellter Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot kann
- an einer allgemeinen Schule im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes,
- in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder
- in gemeinsamer Verantwortung von allgemeiner Schule und SBBZ als sogenannte „Kooperative Organisationsform“ eingelöst werden.
Die Zielorientierung ist allen Organisationsformen vom Grundsatz her gleich: Jungen Menschen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen auf der Basis ihrer Lernausgangslagen durch eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung zu ermöglichen, ihre Aktivitätspotenziale zu entfalten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu erweitern. Geprägt werden diese Ziele in allen Organisationsformen durch dieselben rechtlichen Rahmenvorgaben.