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portfolio:prozesse:ausbildung:beratung

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Beratungssituationen

Die individuelle Beratung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist die grundlegende Aufgabe aller Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Beratung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter basiert auf den beschriebenen Kompetenzbereichen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik. Ausgehend von den individuellen Kompetenzen erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter fachliche Impulse für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung auf Grundlage individueller Reflexionsprozesse.

1. Leitgedanken 2. Leitziele
Gestaltung einer tragfähigen Beziehung Die Beratung wird durch Empathie, Kongruenz, Authentizität sowie Achtung und Toleranz geprägt. Zielsetzung, Struktur und Inhalt der Beratung sind bekannt. Die Rollen im Beratungsprozess sind geklärt.
Orientierung am zu Beratenden Die Beratung ist an individuellen Bedürfnissen und Anliegen des zu Beratenden ausgerichtet. Die biographischen Erfahrungen und individuellen Ressourcen des zu Beratenden werden berücksichtigt.
Transparenz des Beratungsangebotes Ziele und Inhalte der Beratung werden gemeinsam vereinbart. Die schulischen Kontexte werden bei der Beratung berücksichtigt. Kompetenzen und Ressourcen des zu Beratenden werden gemeinsam analysiert.
Zielorientierung des Beratungsprozesses Es werden Entwicklungsfelder benannt und konkrete Handlungsschritte vereinbart. Mit den zu Beratenden werden Umsetzungsmöglichkeiten reflektiert.
Einbindung externer Beratungsangebote Beratende verweisen auf die Fachexpertise. Beratung findet fachrichtungs- und berufsübergreifend statt.
Gestaltung eines angemessenen Rahmens Es wird auf eine störungsfreie Umgebung geachtet. Zu Beginn wird ein Zeitrahmen vereinbart.
Grundlegende Orientierung an sonderpädagogischer Fachlichkeit Berater kennen die aktuelle pädagogische Landschaft. Beratung basiert auf aktuellen sonderpädagogischen Diskussionen.
Zielbestimmung auf der Grundlage aktueller Theoriebildung und schulgesetzlicher Regeln Beratung zieht sonderpädagogische Fachkonzepte ein.


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Beratung der Lehramtsanwärter erfolgt über alle Ausbildungsabschnitte und Ausbildungsformate hinweg.
  • Beratung findet sowohl gruppenbezogen als auch individuell statt.
  • Jeder Lehramtsanwärter hat ein Anrecht auf sechs beratende Besuche. Darüber hinaus finden drei Ausbildungsgespräche zwischen Ausbildungslehrkraft, Lehramtsanwärter und ggf. weiteren an der Ausbildung beteiligten statt.
  • Beratungsinhalte und -ergebnisse sowie Zielvereinbarungen werden dokumentiert.
3.2 Institutionelle Einbindung
  • Grundlage aller Beratungsprozesse sind die gemeinsam mit unseren Partnern entwickelten und vereinbarten Qualitätsrahmen.
  • Sämtliche Qualitätsrahmen sind theoriegeleitet, wissenschaftlich fundiert und kriterial angelegt.
3.3 Wirkung

Das Seminar setzt seit 2014 die gemeinsam mit unseren Partnern entwickelten und vereinbarten Qualitätsrahmen in der Aus- und Fortbildung ein.

Stand: Juli 2019

3.4. Beteiligte / Verantwortliche

Verantwortliche: alle an der Ausbildung Beteiligten

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