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I 1.4 Sonderpädagogisches Handlungsfeld

Die angehenden Lehrkräfte wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche verpflichtend einen Ausbildungsschwerpunkt (vgl. SPO II § 11, Abs. 4):

  • Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation (Kooperation meint eine institutionell verfasste Form von Kooperation, die dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung trägt (vgl. VV „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf vom 22.08.2008). Kooperation in diesem Sinne meint z.B. Begegnungsmaßnahmen mit allgemeinen (Ausnahme s. Punkt 3 !) Schulen, beruflichen Einrichtungen, Betrieben, Vereinen, etc. Nicht gemeint sind hausinterne Formen der Kooperation, z.B. die hausinterne Fortbildung von Sonderpädagogen, hausinterne Formen der Elternarbeit, etc.), inklusive Bildungsangebote
  • Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung
  • Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben.

Sie verbinden ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen und reflektieren diese kontinuierlich. Dieser Erkenntnisprozess wird in einer schriftlichen Hausarbeit dokumentiert und in einem pädagogischen Kolloquium vertiefend reflektiert. Angehende Lehrkräfte haben die Möglichkeit den von ihnen gewählten Ausbildungsschwerpunkt in Kombination (Eine Kombinationslösung ist beispielsweise die Verknüpfung des Wahlpflichtbereichs Kooperation in Verbindung mit Unterstützter Kommunikation, eine Kooperation Schule – Verein in Verbindung mit Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur, die Verknüpfung inklusiver Bildungsangebote mit religiöser Erziehung im Konfirmandenunterricht u.ä.m.) mit einem weiteren Handlungsfeld zu vertiefen. In Betracht kommen folgende weitere Handlungsfelder:

  • Religiöse Erziehung in der Sonderpädagogik
  • Kulturarbeit, Gestalten und Lernen
  • Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen
  • Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur
  • Sprache und Kommunikation (Wird UK als weiteres Handlungsfeld gewählt, muss eine Kombination mit den verpflichtenden Handlungsfeldern gefunden werden. Zur Auftragsklärung muss eine interne oder externe UK-Beratungsinstitution hinzugezogen werden. Die Arbeit im SPH hat weiterhin einen beratenden, subsidiären Charakter.)

1. Leitgedanken

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen nehmen neben ihren Unterrichtsverpflichtungen in vielfältigen kooperativen Bezügen Aufgaben wahr, die zur Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, Benachteiligung und Beeinträchtigung beitragen. Die Ausbildung in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern dient der Professionalisierung und Erweiterung berufsbezogener Kompetenzen innerhalb von Aufgabenbereichen, die von der Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit Partnern multiprofessionell oder auch interdisziplinär gestaltet werden. Angehende Lehrkräfte erweitern ihre Kompetenzen in diesen kooperativen Kontexten – ausgehend von einem Kind, Jugendlichen, einem jungen Erwachsenen oder einer Gruppe - insbesondere in den Kompetenzbereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie im Bereich „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“.

2. Leitziele

Anwärterinnen und Anwärter verbinden ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen und reflektieren diese kontinuierlich. Dieser Erkenntnisprozess wird in einer schriftlichen Hausarbeit dokumentiert und in einem pädagogischen Kolloquium vertiefend reflektiert.

  • Sie sollen in außerunterrichtlichen Kontexten ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen verbinden und diese kontinuierlich reflektieren und dokumentieren.
  • Der Austausch über sonderpädagogische Fragestellungen und eine Vertiefung vergleichbarer und ähnlich gelagerter sonderpädagogischer. Aufgaben soll ein gemeinsames, fachrichtungsübergreifendes Verständnis von Sonderpädagogik fördern. Damit wird den vielfältigen Vernetzungen innerhalb der sonderpäd. Landschaft Rechnung getragen.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Die fachliche Begleitung erfolgt durch verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am Seminar und durch die Schulleitungen an den Ausbildungsschulen. Diese Aufgabe kann einer/ einem hierfür besonders geeigneten Sonderschullehrerin bzw. Sonderschullehrer übertragen werden.
  • Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes erfolgt in drei Teilen. Prüferinnen und Prüfer sind die Ausbilderin / der Ausbilder im Erstfach, die SPH-Ausbilderin / der SPH-Ausbilder sowie eine Prüfungsvorsitzende / ein Prüfungsvorsitzender. Dokumentation und Präsentation werden in einer Note zusammengefasst, das Kolloquium wird extra bewertet.
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten nach dem Einführungspraktikum in einer Veranstaltung Erläuterungen zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld und in schriftlicher Form Vorgaben zu den drei Prüfungsformaten.
3.2 Institutionelle Einbindung

Seminarausbilder 1. Fachrichtung:

  • Frühzeitiger Austausch mit der Schulleitung/dem Ansprechpartner an der Schule und dem LAA im Rahmen der ersten Unterrichtsbesuchs über mögliche Handlungsfelder
  • Klärung zentraler Begrifflichkeiten im SPH
  • Übergabeprotokoll der SLA für SPH-Ausbilder anfertigen lassen.
  • SPH-Ausbilder vom Seminar:
  • Verbindlicher Besuch im SPH vor Ort (Zitat aus der SPO II: „Die für ihn (SLA) zuständigen Ausbilder begleiten und beraten den Anwärter während seiner Ausbildung. Sie sind für ihn Ansprechpartner, besuchen ihn im Unterricht sowie in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern (…)“ (§12,2)

Schulleiter der Ausbildungsschule:

  • Festlegung eines festen SPH-Ansprechpartners an der Schule, wenn dies nicht der Mentor in Personalunion macht
  • Verbindlicher Beratungsbesuch im SPH (Zitat aus der SPO II: „Der Schulleiter ist verpflichtet, (…) in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern mindestens ein Beratungsbesuch durchzuführen.“ (§13, 2)

Abteilungsleitung:

  • Monatliche Fallbesprechungsgruppe für alle an der Ausbildung Beteiligte.

Verbindlichkeiten bei der SPH-Ausbildung

3.3 Wirkung
  • Die LAA bilden das Bindeglied zwischen Erstfachausbilder und SPH-Ausbilder. Sie haben eine protokollarische Pflicht Absprachen schriftlich festzuhalten wie beispielsweise:
  • Wie lautet das aktuelle Thema?
  • Welche Ziele werden genau verfolgt?
  • Mit wem ist das Thema abgesprochen (Auftragsklärung)?
  • Welche Gespräche wurden darüber hinaus geführt?
  • Welche Vereinbarungen wurden bisher getroffen?
  • Welche nächsten Schritte sind geplant?
  • Wie sieht die angedachte Zeitstruktur dazu aus?
  • Der SPH-Ausbilder führt einen Beratungsbesuch vor Ort durch.
  • Ausgangspunkt für die Formulierung einer diagnostischen Fragestellung ist immer die Frage nach den Barrieren eines Schülers / einer Schülergruppe bzgl. Aktivität und Teilhabe in einem bestimmten Kontext. Kontexte können das professionelle Umfeld (Schule, Lehrkräfte), das gesellschaftliche Umfeld (Vereine, allgemeine Schulen und deren Schüler), das familiäre Umfeld und auch die materiale Umwelt (Computerräume z.B.) sein.
  • Durch ein individuelles Coaching wird sichergestellt, dass in der Bewertung des SPH die Prozessqualität und nicht die Ergebnisqualität im Vordergrund steht.
  • Die Ausbilder sind in Tandems vernetzt, um im Gespräch über das SPH zu bleiben. Zusätzlich bietet die Abteilungsleitung regelmäßige Fallbesprechungen an.

Stand: Februar 2014

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Lehramtsanwärter, Ausbilder der 1. Fachrichtung, SPH-Ausbilder vom Seminar, Schulleitungen der Ausbildungsschulen, Ansprechpartner vor Ort/Mentoren

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