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Sonderpädagogisches Handlungsfeld

Die Ausbildung im Sonderpädagogischen Handlungsfeld dient der Professionalisierung und Erweiterung der fachlichen Kompetenzen in den Bereichen „Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Kooperieren und beraten“, „Schule mitgestalten“ sowie im Bereich „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“.

In Frage kommen dabei Sonderpädagogische Handlungsfelder in den Aufgabenbereichen:

  • Sonderpädagogische Dienste
  • Frühkindliche Bildung
  • Kooperation / Integration / Inklusion
  • Übergänge
  • Begegnungsprojekte
  • Schule mitgestalten
  • Kulturarbeit

Das Sonderpädagogische Handlungsfeld ist ein Ausbildungs- und Prüfungsformat im Rahmen der SPO II.


1. Leitgedanken

  • Die Arbeit im sonderpädagogischen Handlungsfeld setzt ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln der Anwärterinnen und Anwärter voraus.
  • Es gilt zu prüfen, welche Barrieren bzw. Körperfunktionen oder Körperstrukturen eine Schülerin, einen Schüler oder eine Schülergruppe in ihrer Aktivität und Teilhabe so einschränken, dass sich daraus die Notwendigkeit eines sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungs- bzw. eines Bildungsangebots ableitet. Durch die Entwicklung einer diagnostischen Fragestellung strukturiert sich die weitere Vorgehensweise.
  • Die individuelle Profilierung und Spezialisierung, organisiert in fachrichtungsüber-greifend zusammengestellten Ausbildungsgruppen, ist Schwerpunkt im zweiten Ausbildungsabschnitt.


2. Leitziele

  • Anwärterinnen und Anwärter sollen in außerunterrichtlichen Kontexten ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen verbinden und diese kontinuierlich reflektieren und dokumentieren.
  • Der Austausch über sonderpädagogische Fragestellungen und eine Vertiefung vergleichbarer und ähnlich gelagerter sonderpädagogischer. Aufgaben soll ein gemeinsames, fachrichtungsübergreifendes Verständnis von Sonderpädagogik fördern. Damit wird den vielfältigen Vernetzungen innerhalb der sonderpäd. Landschaft Rechnung getragen.


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Die fachliche Begleitung erfolgt durch verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am Seminar und durch die Schulleitungen an den Ausbildungsschulen. Diese Aufgabe kann einer/ einem hierfür besonders geeigneten Sonderschullehrerin bzw. Sonderschullehrer übertragen werden.
  • Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes erfolgt in drei Teilen. Prüferinnen und Prüfer sind die Ausbilderin / der Ausbilder im Erstfach, die SPH-Ausbilderin / der SPH-Ausbilder sowie eine Prüfungsvorsitzende / ein Prüfungsvorsitzender. Dokumentation und Präsentation werden in einer Note zusammengefasst, das Kolloquium wird extra bewertet.
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten nach dem Einführungspraktikum in einer Veranstaltung Erläuterungen zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld und in schriftlicher Form Vorgaben zu den drei Prüfungsformaten.
3.2 Institutionelle Einbindung

Seminarausbilder 1. Fachrichtung:

  • Frühzeitiger Austausch mit der Schulleitung/dem Ansprechpartner an der Schule und dem LAA im Rahmen der ersten Unterrichtsbesuchs über mögliche Handlungsfelder
  • Klärung zentraler Begrifflichkeiten im SPH
  • Übergabeprotokoll der SLA für SPH-Ausbilder anfertigen lassen.
  • SPH-Ausbilder vom Seminar:
  • Verbindlicher Besuch im SPH vor Ort (Zitat aus der SPO II: „Die für ihn (SLA) zuständigen Ausbilder begleiten und beraten den Anwärter während seiner Ausbildung. Sie sind für ihn Ansprechpartner, besuchen ihn im Unterricht sowie in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern (…)“ (§12,2)

Schulleiter der Ausbildungsschule:

  • Festlegung eines festen SPH-Ansprechpartners an der Schule, wenn dies nicht der Mentor in Personalunion macht
  • Verbindlicher Beratungsbesuch im SPH (Zitat aus der SPO II: „Der Schulleiter ist verpflichtet, (…) in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern mindestens ein Beratungsbesuch durchzuführen.“ (§13, 2)

Abteilungsleitung:

  • Monatliche Fallbesprechungsgruppe für alle an der Ausbildung Beteiligte.

Verbindlichkeiten bei der SPH-Ausbildung

3.3 Wirkung
  • Die LAA bilden das Bindeglied zwischen Erstfachausbilder und SPH-Ausbilder. Sie haben eine protokollarische Pflicht Absprachen schriftlich festzuhalten wie beispielsweise:
  • Wie lautet das aktuelle Thema?
  • Welche Ziele werden genau verfolgt?
  • Mit wem ist das Thema abgesprochen (Auftragsklärung)?
  • Welche Gespräche wurden darüber hinaus geführt?
  • Welche Vereinbarungen wurden bisher getroffen?
  • Welche nächsten Schritte sind geplant?
  • Wie sieht die angedachte Zeitstruktur dazu aus?
  • Der SPH-Ausbilder führt einen Beratungsbesuch vor Ort durch.
  • Ausgangspunkt für die Formulierung einer diagnostischen Fragestellung ist immer die Frage nach den Barrieren eines Schülers / einer Schülergruppe bzgl. Aktivität und Teilhabe in einem bestimmten Kontext. Kontexte können das professionelle Umfeld (Schule, Lehrkräfte), das gesellschaftliche Umfeld (Vereine, allgemeine Schulen und deren Schüler), das familiäre Umfeld und auch die materiale Umwelt (Computerräume z.B.) sein.
  • Durch ein individuelles Coaching wird sichergestellt, dass in der Bewertung des SPH die Prozessqualität und nicht die Ergebnisqualität im Vordergrund steht.
  • Die Ausbilder sind in Tandems vernetzt, um im Gespräch über das SPH zu bleiben. Zusätzlich bietet die Abteilungsleitung regelmäßige Fallbesprechungen an.

Stand: Februar 2014

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Lehramtsanwärter, Ausbilder der 1. Fachrichtung, SPH-Ausbilder vom Seminar, Schulleitungen der Ausbildungsschulen, Ansprechpartner vor Ort/Mentoren

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