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I 1.1 - Wahlpflichtmodule

Neben den Seminarveranstaltungen in den Ausbildungsgruppen der sonderpädagogischen Fachrichtungen sieht die SPO II einen Ausbildungsanteil in Pädagogik in der Größenordnung von insgesamt 60 Seminarstunden vor. Für das bis einschließlich Kurs 19 praktizierte Ausbildungsformat Fachpraktische Übungen (FPÜ) wurden den SLA Seminarangebote in diesem Umfang unterbreitet. Diese kamen überwiegend aus unterrichtspraktischen Kontexten und fanden in einem zeitlich feststehenden Zeitfenster von je 12 Seminarstunden statt. Durch die zunehmende Kooperation mit der Gymnasialabteilung und auch durch eine deutliche Diversifizierung in den Anforderungen an Sonderschullehrkräfte innerhalb unserer Bildungslandschaft in Baden-Württemberg ergibt sich nun die Notwendigkeit dieses Ausbildungsformat flexibler zu gestalten. Die vielfältigen Anforderungen an Sonderschullehrkräfte machen es darüber hinaus notwendig, dass die SLA die Möglichkeit erhalten sich in beruflichen Feldern, die nicht unmittelbar den Unterricht betreffen, deutlicher als bisher ein Profil zulegen können. Aus vergleichbaren Überlegungen wurde von der Gymnasialabteilung eine Online Plattform entwickelt, welche die Organisation und die Verwaltung eines teilmodularisierten Ausbildungsformates erleichtert. Zudem ist es Ziel der Sonderschulabteilung gemeinsam mit der Gymnasialabteilung im Hause und den GHWS-Seminaren Offenburg und Rottweil Seminarmodule anzubieten. Hieraus ergibt sich die logische Konsequenz sich an die Online-Plattform der Gymnasialabteilung organisatorisch-strukturell anzuschließen und, wo sinnvoll, auch inhaltlich gemeinsam vorzugehen.

1 Leitgedanken 2 Leitziele
Die teilmodularisierte Ausbildung bietet den SLA die Möglichkeit, ihr Kompetenzprofil in selbstgewählten inhaltlichen Schwerpunkten zu vertiefen. Sonderpädagogische Arbeitsbereiche, die außerhalb von Unterricht angesiedelt sind, werden curricular erfasst und inhaltlich aufbereitet. Die Inhalte werden in fachrichtungsgemischten Gruppierungen interdisziplinär behandelt und reflektiert.
Die teilmodularisierte Ausbildung hält Angebote bereit, die es den SLA erlaubt in fachlichen Bereichen, die sich ihnen im Studium nicht oder nicht umfänglich erschlossen haben, Kompetenzen anzueignen. Nachlernmöglichkeiten in den Fachdidaktiken, Umgang mit neuen Medien, Angebote zum Bereich Gestalten und Lernen, Praktisches Lernen
Die teilmodularisierte Ausbildung eröffnet den SLA die Möglichkeit im Bereich der Persönlichkeitsbildung Selbstlernmöglichkeiten wahrzunehmen, angeboten von unabhängigen Fachkräften, die nicht unmittelbar in das Ausbildungsgeschehen am Seminar involviert sind. Konfliktsituationen können im Rahmen von Beratungsseminaren und Seminaren zur Supervision reflektiert und bearbeitet werden. Besondere persönliche Herausforderungen, wie z.B. Prüfungsangst, Zeitmanagement etc. können lösungsorientiert bearbeitet werden. Fragen zu Beruf und Rolle haben einen Ort, an dem sie unabhängig von Beurteilenden reflektiert werden können.
Innerhalb des Ausbildungsformats der teilmodularisierten Ausbildung können gemeinsame Seminarangebote mit der Gymnasialabteilung und Seminaren der allgemeinen Schule und der Berufsschule geplant und durchgeführt werden Die Subsidiarität sonderpädagogischen Handelns in konkreten praxisnahen Arbeitsbereichen erfahrbar machen. Den Austausch zu gemeinsamen Themen und Inhalten erfahrungsorientiert pflegen.
Die Inhalte der Wahlpflicht-Module sind mit dem Curriculum von Erstfach- und Zweitfachausbildung abzugleichen. Kompetenzorientierung über die Ausbildungsformate hinweg stärken. Redundanzen nur dort fördern, wo Vertiefungen als notwendig erachtet werden.
Die Seminarangebote insbesondere zu den sonderpädagogischen Fachkonzepten werden zunehmend mehr von hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbildern im Rahmen ihres Deputats geleistet. Qualitätssicherung, Systemisches Verständnis, Erleichterung curricularer Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Ausbildungsformaten



3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Merkmale des positiven Lehr- und Lernklimas werden von Ausbildern und Anwärtern erörtert, in gemeinsamer Verantwortung als Grundlage für die Zusammenarbeit verabschiedet und regelmäßig reflektiert.
  • Die Rollen von Ausbildern und Anwärtern im Rahmen von Seminarveranstaltungen werden thematisiert und im Bedarfsfall reflektiert.
  • Das Grundsatzpapier Leitgedanken, Kompetenzbereiche und Kompetenzen wird den Anwärtern vorgestellt. Es werden im Verlauf der Ausbildung konsequent Bezüge zwischen Seminarveranstaltungen und dem Grundsatzpapier hergestellt.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter werden in die inhaltlichen Planungen vor jedem Ausbildungsabschnitt einbezogen.
  • Es wird bezüglich des inhaltlichen und methodischen Aufbaus sowie bezüglich der angestrebten Ziele zu Beginn einer Seminarveranstaltung Transparenz hergestellt.
  • Themen und Fragestellungen werden wissenschaftlich fundiert, theoretisch und praxisbezogen bearbeitet sowie kriteriengeleitet reflektiert. Die Kriterien zur Reflexion werden den Anwärterinnen und Anwärtern transparent gemacht.
  • Erkenntnisse aus den Reflexionen werden nach Möglichkeit praktisch erprobt und –u.U. auch im Rahmen von Unterrichtsbesuchen- erneut reflektiert.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen nach Möglichkeit Anteile der Seminarsitzung.
  • Aktuelle Fragestellungen die sich in der Praxis ergeben, haben im Ablauf einer Seminarsitzung Priorität, insofern sich die Gruppe situativ darauf verständigt.
  • Ggf. wird ein bedarfsbezogenes Differenzierungsangebot bereitgestellt.
  • Nach einzelnen Seminarveranstaltungen werden die ausgewiesenen Ziele der Seminarveranstaltung nach Möglichkeit reflektiert. Die weiteren Qualitätsmerkmale werden optional und situativ reflektiert.
  • Wesentliche Ergebnisse aus einer Seminarsitzung werden durch den Ausbilder/die Ausbilderin oder die Anwärterinnen und Anwärter dokumentiert.
3.2 Institutionelle Einbindung
  • Jeder neuen Mitarbeiterin und jedem neuen Mitarbeiter wird der Qualitätsrahmen zur Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen erläutert.
  • In der Einarbeitungsphase wird der neuen Mitarbeiterin bzw. dem neuen Mitarbeiter ein Tandempartner zur Seite gestellt. Die Tandempartner arbeiten zusammen bei der Planung, Durchführung und Reflexion der Seminarveranstaltungen.
  • Tandembildungen über die Einarbeitungsphase hinaus ermöglichen den Transfer von Kompetenzen, Formen von Team-Teaching und kollegialer Beratung.
  • Die Stärken der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Kollegium transparent, so dass im Bedarfsfall Seminarveranstaltung „vom Experten“ übernommen werden können.
  • Materialien werden allen Kolleginnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
  • Einige Seminare werden ausbildungsgruppenübergreifend in Form von Wahlangeboten organisiert.
  • Eine Reflexion der Seminarveranstaltungen findet auf der Basis der Evaluationsergebnisse auf Ausbilderebene regelmäßig statt.
  • Die Ergebnisse der Dokumentation werden samt den Materialien auch den Mentorinnen und Mentoren zugänglich gemacht.
  • Der Austausch von Anwärterinnen und Anwärtern mit Ausbilderinnen und Ausbildern und Mentorinnen und Mentoren über die Seminarveranstaltungen wird von den Ausbilderinnen und Ausbildern initiiert.
3.3 Wirkung
  • Bei beratenden Unterrichtsbesuchen und im Rahmen von Mentorentagen (link) werden Inhalte und Ergebnisse aus den Seminarveranstaltungen mit Mentoren aufgegriffen und reflektiert.
  • Zum Ende von Ausbildungsabschnitt I findet eine Evaluation (link) im Spiegel der genannten Qualitätskriterien statt. Konsequenzen für Ausbildungsabschnitt II werden formuliert und in den Planungen berücksichtigt.
  • Zum Ende von Ausbildungsabschnitt II oder III findet eine erneute Evaluation (link) statt. Konsequenzen werden formuliert und in den Planungen für den kommenden Kurs berücksichtigt.

Stand: März 2014

3.4 Beteiligte/Verantwortliche
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