portfolio:prozesse:ausbildung:beratung
Beratungssituationen
Die individuelle Beratung von Anwärter:innen ist Aufgabe aller Ausbilder:innen. Grundlage hierfür sind die Ausbildungsstandards der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Sonderpädagogik) sowie die Qualitätsrahmen des Seminars. Ausgehend von den individuellen Kompetenzen erhalten die Anwärter:innen auf dieser Grundlage fachliche Impulse für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung.
1. Leitgedanken | 2. Leitziele |
---|---|
Gestaltung einer tragfähigen Beziehung | Die Beratung ist durch Empathie, Kongruenz, Authentizität sowie Achtung und Toleranz geprägt. Zielsetzung, Struktur und Inhalt der Beratung sind bekannt. Die Rollen im Beratungsprozess sind geklärt. |
Orientierung an der zu beratenden Person | Die Beratung ist an individuellen Bedürfnissen und Anliegen der zu beratenden Person ausgerichtet. Die biographischen Erfahrungen und individuellen Ressourcen des zu Beratenden werden berücksichtigt. |
Transparenz des Beratungsangebotes | Ziele und Inhalte der Beratung werden gemeinsam vereinbart. Die schulischen Kontexte werden bei der Beratung berücksichtigt. Kompetenzen und Ressourcen des zu Beratenden werden gemeinsam analysiert. |
Zielorientierung des Beratungsprozesses | Es werden Entwicklungsfelder benannt und konkrete Handlungsschritte vereinbart. Mit der zu beratenden Person werden Umsetzungsmöglichkeiten reflektiert. |
Einbindung externer Beratungsangebote | Beratende verweisen auf die Fachexpertise. Beratung findet fachrichtungs- und berufsübergreifend statt. |
Gestaltung eines angemessenen Rahmens | Es wird auf eine störungsfreie Umgebung geachtet. Zu Beginn wird ein Zeitrahmen vereinbart. |
Grundlegende Orientierung an sonderpädagogischer Fachlichkeit | Beratende kennen die aktuelle pädagogische Landschaft. Beratung basiert auf aktuellen sonderpädagogischen Diskussionen. |
Zielbestimmung auf der Grundlage aktueller Theoriebildung und schulgesetzlicher Regeln | Beratung zieht sonderpädagogische Fachkonzepte ein. |
3. Vereinbarungen zur Umsetzung
3.1 Art der Durchführung
- Die Beratung der Anwärter:innen erfolgt über alle Ausbildungsabschnitte und Ausbildungsformate hinweg.
- Beratung findet sowohl individuell als auch gruppenbezogen statt.
- Die Anwärter:innen haben laut SPO II Anrecht auf sechs beratende Besuche (vier beratende Besuche in der ersten Fachrichtung (davon ein beratender Besuch im SPH), zwei beratende Besuche in der zweiten Fachrichtung)
- Beratungsinhalte und -ergebnisse sowie Zielvereinbarungen werden im Spiegel der entsprechenden Qualitätsrahmen dokumentiert.
3.2 Institutionelle Einbindung
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der SPO (2014).
Stand: 2024-06-18
portfolio/prozesse/ausbildung/beratung.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/23 12:27 von 127.0.0.1