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Beratungssituationen

Die individuelle Beratung von Anwärter:innen ist Aufgabe aller Ausbilder:innen. Grundlage hierfür sind die Ausbildungsstandards der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Sonderpädagogik) sowie die Qualitätsrahmen des Seminars. Ausgehend von den individuellen Kompetenzen erhalten die Anwärter:innen auf dieser Grundlage fachliche Impulse für ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung.

1. Leitgedanken 2. Leitziele
Gestaltung einer tragfähigen Beziehung Die Beratung ist durch Empathie, Kongruenz, Authentizität sowie Achtung und Toleranz geprägt. Zielsetzung, Struktur und Inhalt der Beratung sind bekannt. Die Rollen im Beratungsprozess sind geklärt.
Orientierung an der zu beratenden Person Die Beratung ist an individuellen Bedürfnissen und Anliegen der zu beratenden Person ausgerichtet. Die biographischen Erfahrungen und individuellen Ressourcen des zu Beratenden werden berücksichtigt.
Transparenz des Beratungsangebotes Ziele und Inhalte der Beratung werden gemeinsam vereinbart. Die schulischen Kontexte werden bei der Beratung berücksichtigt. Kompetenzen und Ressourcen des zu Beratenden werden gemeinsam analysiert.
Zielorientierung des Beratungsprozesses Es werden Entwicklungsfelder benannt und konkrete Handlungsschritte vereinbart. Mit der zu beratenden Person werden Umsetzungsmöglichkeiten reflektiert.
Einbindung externer Beratungsangebote Beratende verweisen auf die Fachexpertise. Beratung findet fachrichtungs- und berufsübergreifend statt.
Gestaltung eines angemessenen Rahmens Es wird auf eine störungsfreie Umgebung geachtet. Zu Beginn wird ein Zeitrahmen vereinbart.
Grundlegende Orientierung an sonderpädagogischer Fachlichkeit Beratende kennen die aktuelle pädagogische Landschaft. Beratung basiert auf aktuellen sonderpädagogischen Diskussionen.
Zielbestimmung auf der Grundlage aktueller Theoriebildung und schulgesetzlicher Regeln Beratung zieht sonderpädagogische Fachkonzepte ein.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  • Die Beratung der Anwärter:innen erfolgt über alle Ausbildungsabschnitte und Ausbildungsformate hinweg.
  • Beratung findet sowohl individuell als auch gruppenbezogen statt.
  • Die Anwärter:innen haben laut SPO II Anrecht auf sechs beratende Besuche (vier beratende Besuche in der ersten Fachrichtung (davon ein beratender Besuch im SPH), zwei beratende Besuche in der zweiten Fachrichtung)
  • Beratungsinhalte und -ergebnisse sowie Zielvereinbarungen werden im Spiegel der entsprechenden Qualitätsrahmen dokumentiert.
3.2 Institutionelle Einbindung

Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der SPO (2014).

Stand: 2024-06-18

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