Kollegiale Beratung und Coaching

Die kollegiale Beratung dient der individuellen Kompetenzentwicklung aller Ausbildungslehrkräfte. Ziel ist es, im Spiegel der vereinbarten Qualitätsrahmen konkrete Praxissituationen wie Seminarveranstaltungen, Beratungsgespräche, Bewertungssituationen, Fortbildungen oder Situationen mit Leitungs- und Führungsaufgaben zu planen, durchzuführen und kollegial zu reflektieren. Die kollegiale Beratung findet regelmäßig und nach Möglichkeit unmittelbar in konkreten Praxissituationen statt.

1. Leitgedanken 2. Leitziele
Gestaltung einer tragfähigen Beziehung Die Beratung wird durch Empathie, Kongruenz, Authentizität sowie Achtung und Toleranz geprägt. Zielsetzung, Struktur und Inhalt der Beratung sind bekannt. Die Rollen im Beratungsprozess sind geklärt.
Orientierung an der zu beratenden Person Die Beratung ist an individuellen Bedürfnissen und Anliegen der zu beratenden Person ausgerichtet. Die biografischen Erfahrungen und individuellen Ressourcen der zu beratenden Person werden berücksichtigt.
Transparenz des Beratungsangebotes Ziele und Inhalte der Beratung werden gemeinsam vereinbart. Die schulischen Kontexte werden bei der Beratung berücksichtigt. Kompetenzen und Ressourcen der zu beratenden Person werden gemeinsam analysiert.
Zielorientierung des Beratungsprozesses Es werden Entwicklungsfelder benannt und konkrete Handlungsschritte vereinbart. Mit der zu beratenden Person werden Umsetzungsmöglichkeiten reflektiert.
Einbindung externer Beratungsangebote Beratende verweisen auf die Fachexpertise. Beratung findet fachrichtungsübergreifend statt.
Gestaltung eines angemessenen Rahmens Es wird auf eine störungsfreie Umgebung geachtet. Zu Beginn wird ein Zeitrahmen vereinbart.
Grundlegende Orientierung an sonderpädagogischer Fachlichkeit Berater:innen kennen die aktuelle pädagogische Landschaft. Beratung basiert auf aktuellen sonderpädagogischen Diskussionen.
Zielbestimmung auf der Grundlage aktueller Theoriebildung und schulgesetzlicher Regeln Beratung bezieht sonderpädagogische Fachkonzepte ein.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung

Für jede Ausbildungslehrkraft ist pro Jahr mindestens eine kollegiale Beratungssituation vorgesehen. Entweder gestaltet die Ausbildungslehrkraft die Praxissituation selbst oder sie fungiert als Berater:in. Zur Planung, Durchführung, Reflexion und Beratung wird der jeweils relevante Qualitätsrahmen verwendet. Die Organisation der Tandems und der Termine obliegt jeder Ausbildungslehrkraft. Kooperationen über die Fachrichtungen hinweg sind ausdrücklich erwünscht. Die beratende Person erstellt im Anschluss an die kollegiale Beratung ein Protokoll im Spiegel des Qualitätsrahmens und stellt dieses der beratenen Person zur Verfügung. Die Reflexionsergebnisse aus den Beratungssituationen können ins Mitarbeiter:innengespräch einfließen.

3.2 Institutionelle Einbindung


Stand: 2024-06-18