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wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:handlungsfelder

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wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:handlungsfelder [2024/01/08 12:34] Staubitz Adminwiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:handlungsfelder [2026/05/13 21:18] (aktuell) – gelöscht Romina Rauner
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-[[wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leilinien|Übersicht]]\\ [[wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:bildungsplan|<< Bildungsplan]]\\   [[wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:digitalitaet|>> Digitalität]] 
  
-===== Sonderpädagogische Handlungsfelder ===== 
-Sonderpädagogische Handlungsfelder im Förderschwerpunkt Lernen sind vom Grundsatz her alle Situationen, in denen sonderpädagogische Leistungen im weitesten Sinn eingebracht werden.  
- 
-Sie umfassen also alle diagnostischen, alle beratenden und alle unterrichtlichen Situationen, in denen jungen Menschen individuelle Bildungs- und Erziehungsangebote zur Entwicklung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterbreitet werden.\\ Diagnostik, Beratung und „Unterricht“ beziehen sich dabei auf die Kontexte Frühförderung, schulische Bildung und berufliche Bildung.((„Unterricht“ ist in Gänsefüßchen gesetzt, da individuelle Bildungs- und Erziehungsangebote im Kontext der Frühförderung streng genommen selbstverständlich kein Unterricht ist.)) 
- 
-{{:wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:tabelle_sph.png?nolink&800|}} 
- 
-Die sonderpädagogischen Angebote im Rahmen der schulischen Bildung werden dabei wiederum in unterschiedlichen Organisationsformen realisiert:  
-  * an einer allgemeinen Schule im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebotes,  
-  * in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder  
-  * in gemeinsamer Verantwortung von allgemeiner Schule und SBBZ als sogenannte Kooperative Organisationsform eingelöst werden.  
- 
-Zusammengenommen gibt es demnach im Förderschwerpunkt Lernen also unzählige sonderpädagogische Handlungsfelder im weitesten Sinn. Deshalb soll nachfolgend lediglich eine Auswahl davon in Auszügen etwas genauer beleuchtet werden:  
-  * Beratung und Unterstützung im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes 
-  * Anspruchsfeststellungsverfahren (Gutachtenerstellung) 
-  * Inklusion 
-  * Frühförderung  
-  * Berufliche Bildung 
- 
-**Wichtig vorab:** Alle sonderpädagogischen Handlungsfelder sind selbstverständlich in den bereits beschriebenen [[wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:rechtlicherrahmen|(rechtlichen) Rahmen ]] eingebettet. 
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-===== Beratung und Unterstützung im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes ===== 
-Die Verortung der Beratung und Unterstützung im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes (SOPÄDIE) in Relation zu den Leistungen der allgemeinen Schule verdeutlicht das sogenannte Strukturbild:\\ 
-{{:wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:strukturbild2.png?nolink&1000|}} 
- 
-Maßgeblich dafür, ob Leistungen im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes überhaupt initialisiert werden können, sind die dokumentierten Nachweise des Kindergartens, der allgemeinen Schule, oder der beruflichen Schule, ob im Rahmen des dort definierten Bildungsauftrages alle (pädagogischen) Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden (Nachteilsausgleich, Beratungslehrkräfte, schulpsychologische Beratungsstelle, weitere Fachkräfte, Medikation, Hilfsmittel, etc.).  
- 
-Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes ist also eine Antrags-Leistung, die angefordert wird, wenn die Unterstützungs-Möglichkeiten des Kindergartens, der allgemeinen oder beruflichen Schulen nicht ausreichend wirken können, um Einschränkungen von Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten in mehreren Bildungsbereichen und in den Kulturtechniken zu vermeiden.  
- 
-Ziel ist es, durch punktuelle Unterstützung zu vermeiden, dass diese Einschränkungen sich umfänglich und zeitlich ausweiten.  
-Weiterhin ergibt sich ein sonderpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf, wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nicht mehr besteht und durch eine nachgehende Begleitung gesichert werden soll, dass der junge Mensch dauerhaft ohne ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Aktivität und Teilhabe generieren können soll. 
- 
-Der sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Sinne des Förderschwerpunkts Lernen endet, wenn der junge Mensch den Anforderungen des allgemeinen Bildungsgangs ohne sonderpädagogische Beratung und Unterstützung folgen kann.  
-Der Bedarf endet ebenfalls, wenn eine sonderpädagogische Beratung und Unterstützung nicht mehr ausreicht und der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot geprüft werden muss.  
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-Neben dem präventiven Auftrag stellen die Leistungen des Sonderpädagogischen Dienstes also auch eine notwendige Stufe auf dem Weg zur Klärung eines Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot dar, insofern es trotz unterstützender Maßnahmen nicht möglich ist, die Mindeststandards der allgemeinen Bildungsgänge zu erreichen.  
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-Bedeutsame Hinweise für die Ausgestaltung der Beratungs- und Unterstützungsleistung im Rahmen des SOPÄDIE finden sich in der [[https://www.schule-bw.de/themen-und-impulse/uebergreifende-foerderangebote/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/handreichungen/handreichungreihe-fruehkindliche-schulische-bildung/fsbb-03.pdf|„Rahmenkonzeption Sonderpädagogischer Dienst“]]. Aus ihr geht unter anderem auch hervor, dass in der Umsetzung der untergesetzlichen Regelung das [[https://www.wsd-bw.de/doku.php?id=wsd:grundlagen:sonderpaedagogisches_handeln_ileb|"Sonderpädagogische Handlungsmodell"]] anzuwenden ist.  
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-===== Anspruchsfeststellungsverfahren (Gutachtenerstellung) ===== 
-Im Sinne des in der SBA-VO beschriebenen „gestuften Verfahrens“ wird das Anspruchsfeststellungsverfahren eingeleitet, wenn alle Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Schule sowie des Sonderpädagogischen Dienstes einem jungen Menschen nicht ermöglichen konnten, die Mindeststandards der allgemeinen oder beruflichen Schulen zu erreichen.  
-Der Schwerpunkt liegt hier auf einer umfassenden sonderpädagogischen Diagnostik, die die individuelle Situation des jungen Menschen im Spiegel der ICF-CY systematisiert beschreibt.\\ 
-Unter Einbezug von Theorien sollen individuelle Problemlagen verstanden und erklärt werden, um auf der Basis des Verstandenen passende Ziele, Bildungs- und Erziehungsangebote abzuleiten. (vgl. [[https://www.wsd-bw.de/doku.php?id=wsd:grundlagen:sonderpaedagogisches_handeln_ileb|Sonderpädagogisches Handlungsmodell]]) 
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-Für die abschließende Empfehlung hinsichtlich eines möglichen Anspruches auf sonderpädagogisches Bildungsangebot werden die Ergebnisse der Diagnostik mit den [[https://www.wsd-bw.de/lib/exe/fetch.php?media=wsd:media:anhaltspunkte_lernen.pdf|Anhaltspunkten für die Empfehlung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen]] verknüpft und gewichtet.  
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-Die formale und qualitative Ausgestaltung des Gutachtens orientiert sich am [[https://www.wsd-bw.de/lib/exe/fetch.php?media=wsd:media:qr_sonderpaedagogische_gutachten.pdf|Qualitätsrahmen Sonderpädagogische Gutachten]]. 
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-===== Anhaltspunkte für die Empfehlung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen ===== 
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-Eine Empfehlung für einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Sinne des Förderschwerpunkts Lernen bildet sich im Spiegel von mehreren Anhaltspunkten ab: ((Die Anhaltspunkte sind nicht als Abhakliste zu verstehen und können unterschiedlich gewichtet werden.)) 
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-==== Kontext Schule ==== 
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-  * Individuelle **Leistungsrückstände von mindestens 2 Schuljahren** im Vergleich zu den Anforderungen der Bildungsaltersnorm. 
-  * Die Leistungsrückstände betreffen **mehrere Unterrichtsfächer**, insbesondere die Fächer **Deutsch und Mathematik**. 
-  * Die Leistungsrückstände halten **über mehrere Jahre** an. 
-  * Die Ursachen der Leistungsrückstände liegen **nicht** in einem **unzureichenden Lernangebot** begründet. 
-  * Die Leistungsrückstände sind **nicht ausschließlich** auf **mangelnde Deutschkenntnisse** zurückzuführen. 
-  * Die Leistungsrückstände sind **nicht in erster Linie** durch eine **Sinnesschädigung** bedingt. 
-  * Ein **Zusammenhang** zwischen den **Leistungsrückständen** und überprüften **mentalen Funktionen** kann nachgewiesen werden. 
-  * Es können relevante **ICD-11 Diagnosen** vorliegen. 
-  * Die Barrieren in den **Umweltfaktoren** und **personenbezogenen Faktoren** sind **zeitnah unveränderlich**. 
-  * Sonderpädagogische **Beratung und Unterstützung** sind **nicht ausreichend**, um das Erreichen der Bildungsziele im Bildungsgang der allgemeinen Schule zu ermöglichen. 
-  * Biografische, individuelle und soziokulturelle Voraussetzungen wirken sich gravierend und **längerfristig** auf **Teilhabe-Einschränkungen** in den Lebensbereichen **personales Leben, selbständiges Leben, soziales** und **gesellschaftliches Leben** und **Arbeitsleben** aus. 
-  * Als Folge der Lernschwierigkeiten können **sekundäre Formen von auffälligem Verhalten** auftreten wie z.B. Schulabsentismus, gravierende Misserfolgsorientierung oder stark auffallende externalisierende oder internalisierende Ausdrucksformen. 
- 
-Aus den genannten Anhaltspunkten wird deutlich, dass für eine Empfehlung im Rahmen eines Anspruchsfeststellungsverfahren der Intelligenz-Quotient nicht isoliert betrachtet werden kann. Entscheidend ist vielmehr die Beantwortung der Frage, ob, ggf. wie und in welcher Gewichtung sich Einschränkungen in einzelnen Körperfunktionen in Bezug auf Aktivität und Teilhabe individuell auswirken.  
- 
-==== Kontext Einschulung ==== 
-Im Kontext der Anspruchsfeststellung im Rahmen der Einschulung können folgende Anhaltspunkte herangezogen werden: 
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-  * Hinsichtlich der sprachlichen Entwicklung, der sozial-emotionalen Entwicklung, der kognitiven Entwicklung und der motorischen Entwicklung sind **in mehreren Bereichen gravierende Entwicklungsrückstände** beobachtbar. 
-  * Die **Entwicklungsrückstände** sind gemessen am Lebensalter **größer als 1 Jahr**. ((bezieht sich auf die [[https://www.wsd-bw.de/doku.php?id=wsd:verhalten:theorien_verhalten:grenzsteine&s[]=grenzsteine&s[]=entwicklung|Grenzsteine der kindlichen Entwicklung  (Laewen 2005) ]])) 
-  * Mit Blick auf die im vorschulischen Bereich anzubahnenden **basalen Grundlagen in Lesen, Schreiben** und in der **Mathematik** sind **deutliche Rückstände** beobachtbar. 
-  * Es liegen deutliche Hinweise auf **Einschränkungen** in den **mentalen Funktionen** vor. 
-  * Die Entwicklungsrückstände sind **seit mehr als einem Jahr** beobachtbar. 
-  * Sonderpädagogische Frühförderung im vorschulischen Bereich ist nicht ausreichend, damit das Kind prognostisch dem Bildungsgang Grundschule folgen kann. 
-  * Die Barrieren in den **Umweltfaktoren** und in den **personbezogenen Faktoren** sind **zeitnah unveränderlich**. 
-  * Die Rückstände sind **nicht ausschließlich** auf **mangelnde Deutschkenntnisse** zurückzuführen. 
-  * Entwicklungsrückstände sind **nicht in erster Linie** durch eine **Sinnesschädigung** bedingt. 
-  * Es können relevante **ICD-11 Diagnosen** vorliegen. 
-  * Biografische, individuelle und soziokulturelle Voraussetzungen wirken sich prognostische gravierend und längerfristig auf **Teilhabe-Einschränkungen** in den Lebensbereichen **personales Leben, selbständiges Leben, soziales** und **gesellschaftliches Leben** und **Arbeitsleben** aus. 
-  * **Sekundäre Formen** von **auffälligem Verhalten** sind beobachtbar (Verweigerung, Misserfolgsorientierung, externalisierende oder internalisierende Ausdrucksformen). 
- 
-Aus den genannten Anhaltspunkten wird deutlich, dass für eine Empfehlung im Rahmen eines Anspruchsfeststellungsverfahren auch **im Rahmen der Einschulung** der **Intelligenz-Quotient nicht isoliert betrachtet** werden kann. Entscheidend ist vielmehr die Beantwortung der Frage, ob, ggf. wie und in welcher Gewichtung sich Einschränkungen in einzelnen Körperfunktionen in Bezug auf Aktivität und Teilhabe individuell auswirken.  
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-===== Frühkindliche Bildung ===== 
-Für die Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre von großer Bedeutung. Bei Kindern mit einem erschwerten Lebensstart oder mit Entwicklungsauffälligkeiten sind die Chancen für eine positive Entwicklung größer, wenn rechtzeitig und gezielt pädagogisch-psychologische Förder- und Unterstützungsangebote sowie medizinisch-therapeutische Maßnahmen genutzt werden. Hier setzt die Frühförderung an.  
- 
-**Ziel der Frühförderung** ist es demnach, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen des Kindes 
-  * möglichst früh zu erkennen; 
-  * zu mildern; 
-  * auszugleichen; 
-  * und deren Auswirkungen zu verhindern. 
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-Die Frühförderung ist ein interdisziplinäres Angebot der Sonderpädagogischen Beratungsstellen oder anderer interdisziplinärer Frühförderstellen. Sie handelt ausschließlich im Auftrag der Eltern und setzt deren Einverständnis voraus. 
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-Die Frühförderung ist im Grunde förderschwerpunktsunspezifisch konzipiert für Kinder im Alter von 0-6 Jahren.  
- 
-**Sie richtet sich an Kinder** 
-  * mit Entwicklungsauffälligkeiten und -verzögerungen 
-  * die von Behinderung bedroht sind,  
-  * mit bereits bestehenden Behinderungen 
-  * deren Teilhabe an früher Bildung erschwert ist  
-  * deren erfolgreicher Übergang in die Grundschule gefährdet ist. 
- 
-Eltern, Erziehungsberechtigte und Bezugspersonen erhalten Beratungsangebote, die insbesondere auf die systemische Vernetzung abzielen. 
- 
-**Frühförderung umfasst also im Spiegel des Sonderpädagogischen Handlungsmodells** 
-  * Früherkennung und Diagnostik, 
-  * Individuell abgestimmte Förderangebote,  
-  * Informationen, Beratung und Begleitung für Erziehungsberechtigte sowie pädagogische Fachkräfte, 
-  * Weitervermittlung an andere geeignete Expert: innen und Einrichtungen (z.B. Sozialpädiatrische Zentren, Fachärzt: innen, Therapeut: innen, Psychologische Beratungsstellen, etc.), 
-  * Koordination von Maßnahmen aller am Prozess Beteiligten.  
- 
-**Für die Tätigkeit in der Frühförderung bilden sich dabei folgende Prinzipien ab:** 
-  * Ganzheitlichkeit 
-  * Familien- und Umfeldorientierung 
-  * Alltags- und Lebensweltorientierung 
-  * Interaktionsorientierung 
-  * Interdisziplinarität 
-  * Ressourcenorientierung 
-  * Regionalisierung 
- 
-**Der Auftrag der Frühförderung endet** 
-  * wenn andere fachliche Kompetenzen notwendig werden,  
-  * wenn andere Zuständigkeiten zu berücksichtigen sind wie zum Beispiel bei der Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot oder der Gewährung von Eingliederungshilfe, 
-  * mit der Aufnahme in einen Schulkindergarten für Kinder mit Behinderungen oder in eine Schule. 
- 
-Den rechtlichen Rahmen der Frühförderung bildet die [[https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/fruehkindliche-bildung/fruehfoerderung/anlage-dateien/vwv-ff.pdf|VwV Sonderpädagogische Frühförderung ]].  
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-**Die fachlichen Bezugspunkte bilden**  
-  * die [[https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Soziales/Landesarzt/_DocumentLibraries/Documents/ff-rahmenkonzeption_1998.pdf|Rahmenkonzeption Frühförderung]],  
-  * der [[https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/fruehkindliche-bildung/aktuelles/leitfaden_kernprozesse_sopaedff_oa_201904.pdf|Leitfaden Kernprozesse sonderpädagogischer Frühförderung]] sowie 
-  * das [[https://www.wsd-bw.de/doku.php?id=wsd:grundlagen:sonderpaedagogisches_handeln_ileb|sonderpädagogische Handeln im Rahmen von ILEB]]  bzw.  
-  * das [[https://www.wsd-bw.de/doku.php?id=wsd:grundlagen:sonderpaedagogisches_handeln_ileb_verhalten|sonderpädagogische Handeln im Rahmen von ILEB Verhalten]] sowie  
-  * der [[https://sopaedseminar-fr.de/verwaltung/lib/exe/fetch.php?media=wiki:ausbildung:fachrichtung:uebergreifend:qr_fruehfoerderung_2022-01-01.pdf|Qualitätsrahmen Frühförderung]]  
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-Hier werden die qualitativen Eckpfeiler bei der Ausgestaltung der Angebote der Frühförderung präzisiert und konkretisiert.  
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-===== Berufliche Bildung ===== 
-Berufliche Bildung im Förderschwerpunkt Lernen meint im weitesten Sinn das Zusammenspiel von  
-  * **Beruflicher Orientierung** im Rahmen von schulischen Angeboten bei bestehendem Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen (Praktika, etc.) und  
-  * **Übergängen** in den Bereich der **weiterführenden allgemein bildenden** oder der **beruflichen Schulen**. 
-  * **Übergängen** in **Berufsvorbereitende Maßnahmen** oder 
-  * **Übergängen** in **Berufsausbildende Maßnahmen**. 
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-Die übergeordnete Zielstellung beruflicher Bildung ist es jungen Menschen die Teilhabe an der Arbeitswelt zu ermöglichen. Im Förderschwerpunkt LERNEN sind die genannten Übergänge ein bedeutsamer Schritt, der individuell oder institutionell begleitet werden muss.  
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-Da ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch nicht über die Sekundarstufe I hinaus bestehen kann, ist die Vorbereitung auf die erfolgreiche Teilnahme an zielgleichen Bildungsangeboten ein zentrales Ziel. 
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-Hinsichtlich der beruflichen Orientierung (BO) ist es deshalb essentiell durch frühzeitige kooperative Angebote berufliche Informationen zu vermitteln und junge Menschen durch Erprobungs-Möglichkeiten in beruflichen Feldern zu unterstützen. Dazu sind eine enge Zusammenarbeit und die kontinuierliche Vernetzung mit Erziehungsberechtigten, pädagogischen Fachkräften, institutionellen Partnern wie z.B. der Agentur für Arbeit oder den Berufsbildungswerken und verschiedenen Betrieben notwendig. 
- 
-Darüber hinaus bildet das Instrument „BO-aktiv“ ein Gesamtkonzept zur beruflichen Orientierung bestehend aus: 
-  * Kompetenzanalyse (Profil-AC, bald BO aktiv),  
-  * Individueller Förderung,  
-  * Dokumentation und 
-  * Reflexion.  
- 
-Die folgende Grafik bietet einen Überblick über die möglichen Anschlussmöglichkeiten nach der Beruflichen Orientierung.  
-Diese können regional unterschiedlich ausgeprägt und ausgestaltet und in der Verantwortung von verschiedenen Trägern sein.\\ 
-{{:wiki:ausbildung:fachrichtung:lern:leitlinien:grafik_wege_nach_sbbz2.png?nolink&800|}} 
- 
-Der rechtliche Rahmen der Beruflichen Bildung bildet sich hier ab: [[https://bo.zsl-bw.de/,Lde/Startseite/Verwaltungsvorschrift|Offizielle Rahmenbedingungen]] 
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-Die fachlichen Bezugspunkte bilden sich hier ab:  
-  * die Leitperspektive „Beruflich Orientierung“ (BO) der Bildungspläne 
-  * das Lebensfeld „Arbeitsleben“ des Bildungsplanes im Förderschwerpunkt Lernen 
-  * der [[https://sopaedseminar-fr.de/verwaltung/lib/exe/fetch.php?media=wiki:ausbildung:fachrichtung:uebergreifend:qr_berufliche_bildung_2022-01-01.pdf|Qualitätsrahmen „Berufliche Bildung“]] 
- 
-Hier werden die qualitativen Eckpfeiler bei der Ausgestaltung der Angebote der Beruflichen Bildung präzisiert und konkretisiert 
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-\\ 
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-{{:wiki:ausbildung:fachrichtung:uebergreifend:ccbysa40.png?nolink&100 |}} **Autoren**: Dr. Ralf Brandstetter, Thomas Walter, Felix Weber - Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg, Abtl. Sonderpädagogik;\\ Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Lizenz: [[https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de|CC BY SA 4.0 ]]\\  
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