portfolio:prozesse:ausbildung:sph
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- | ====== I 1.4 Sonderpädagogisches Handlungsfeld ====== | ||
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- | Die angehenden Lehrkräfte wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche verpflichtend einen Ausbildungsschwerpunkt (vgl. SPO II § 11, Abs. 4): | ||
- | * Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation (// | ||
- | * Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung | ||
- | * Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben. | ||
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- | Sie verbinden ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen und reflektieren diese kontinuierlich. Dieser Erkenntnisprozess wird in einer schriftlichen Hausarbeit dokumentiert und in einem pädagogischen Kolloquium vertiefend reflektiert. | ||
- | Angehende Lehrkräfte haben die Möglichkeit den von ihnen gewählten Ausbildungsschwerpunkt in Kombination (//Eine Kombinationslösung ist beispielsweise die Verknüpfung des Wahlpflichtbereichs Kooperation in Verbindung mit Unterstützter Kommunikation, | ||
- | * Religiöse Erziehung in der Sonderpädagogik | ||
- | * Kulturarbeit, | ||
- | * Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen | ||
- | * Leiblichkeit, | ||
- | * Sprache und Kommunikation (//Wird UK als weiteres Handlungsfeld gewählt, muss eine Kombination mit den verpflichtenden Handlungsfeldern gefunden werden. Zur Auftragsklärung muss eine interne oder externe UK-Beratungsinstitution hinzugezogen werden. Die Arbeit im SPH hat weiterhin einen beratenden, subsidiären Charakter.// | ||
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- | === 1. Leitgedanken === | ||
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- | Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen nehmen neben ihren Unterrichtsverpflichtungen in vielfältigen kooperativen Bezügen Aufgaben wahr, die zur Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, | ||
- | Die Ausbildung in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern dient der Professionalisierung und Erweiterung berufsbezogener Kompetenzen innerhalb von Aufgabenbereichen, | ||
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- | === 2. Leitziele === | ||
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- | Anwärterinnen und Anwärter verbinden ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen und reflektieren diese kontinuierlich. Dieser Erkenntnisprozess wird in einer schriftlichen Hausarbeit dokumentiert und in einem pädagogischen Kolloquium vertiefend reflektiert. | ||
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- | * Sie sollen in außerunterrichtlichen Kontexten ihre an den Hochschulen entwickelten Kompetenzen mit praktischen Erfahrungen verbinden und diese kontinuierlich reflektieren und dokumentieren. | ||
- | * Der Austausch über sonderpädagogische Fragestellungen und eine Vertiefung vergleichbarer und ähnlich gelagerter sonderpädagogischer. Aufgaben soll ein gemeinsames, | ||
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- | === 3. Vereinbarungen zur Umsetzung === | ||
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- | == 3.1 Art der Durchführung == | ||
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- | * Die fachliche Begleitung erfolgt durch verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner am Seminar und durch die Schulleitungen an den Ausbildungsschulen. Diese Aufgabe kann einer/ einem hierfür besonders geeigneten Sonderschullehrerin bzw. Sonderschullehrer übertragen werden. | ||
- | * Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes erfolgt in drei Teilen. Prüferinnen und Prüfer sind die Ausbilderin / der Ausbilder im Erstfach, die SPH-Ausbilderin / der SPH-Ausbilder sowie eine Prüfungsvorsitzende / ein Prüfungsvorsitzender. Dokumentation und Präsentation werden in einer Note zusammengefasst, | ||
- | * Anwärterinnen und Anwärter erhalten nach dem Einführungspraktikum in einer Veranstaltung Erläuterungen zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld und in schriftlicher Form Vorgaben zu den drei [[portfolio: | ||
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- | == 3.2 Institutionelle Einbindung == | ||
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- | **Seminarausbilder 1. Fachrichtung: | ||
- | * Frühzeitiger Austausch mit der Schulleitung/ | ||
- | * Klärung zentraler Begrifflichkeiten im SPH | ||
- | * Übergabeprotokoll der SLA für SPH-Ausbilder anfertigen lassen. | ||
- | * SPH-Ausbilder vom Seminar: | ||
- | * Verbindlicher Besuch im SPH vor Ort (Zitat aus der SPO II: „Die für ihn (SLA) zuständigen Ausbilder begleiten und beraten den Anwärter während seiner Ausbildung. Sie sind für ihn Ansprechpartner, | ||
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- | **Schulleiter der Ausbildungsschule: | ||
- | * Festlegung eines festen SPH-Ansprechpartners an der Schule, wenn dies nicht der Mentor in Personalunion macht | ||
- | * Verbindlicher Beratungsbesuch im SPH (Zitat aus der SPO II: „Der Schulleiter ist verpflichtet, | ||
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- | **Abteilungsleitung: | ||
- | * Monatliche Fallbesprechungsgruppe für alle an der Ausbildung Beteiligte. | ||
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- | == 3.3 Wirkung == | ||
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- | * Die LAA bilden das Bindeglied zwischen Erstfachausbilder und SPH-Ausbilder. Sie haben eine protokollarische Pflicht Absprachen schriftlich festzuhalten wie beispielsweise: | ||
- | * Wie lautet das aktuelle Thema? | ||
- | * Welche Ziele werden genau verfolgt? | ||
- | * Mit wem ist das Thema abgesprochen (Auftragsklärung)? | ||
- | * Welche Gespräche wurden darüber hinaus geführt? | ||
- | * Welche Vereinbarungen wurden bisher getroffen? | ||
- | * Welche nächsten Schritte sind geplant? | ||
- | * Wie sieht die angedachte Zeitstruktur dazu aus? | ||
- | * Der SPH-Ausbilder führt einen Beratungsbesuch vor Ort durch. | ||
- | * Ausgangspunkt für die Formulierung einer diagnostischen Fragestellung ist immer die Frage nach den Barrieren eines Schülers / einer Schülergruppe bzgl. Aktivität und Teilhabe in einem bestimmten Kontext. Kontexte können das professionelle Umfeld (Schule, Lehrkräfte), | ||
- | * Durch ein individuelles Coaching wird sichergestellt, | ||
- | * Die Ausbilder sind in Tandems vernetzt, um im Gespräch über das SPH zu bleiben. Zusätzlich bietet die Abteilungsleitung regelmäßige Fallbesprechungen an. | ||
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- | Stand: Februar 2014 | ||
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- | == 3.4 Beteiligte/ | ||
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- | Lehramtsanwärter, | ||
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portfolio/prozesse/ausbildung/sph.1516872149.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/06/23 12:00 (Externe Bearbeitung)