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wiki:ausbildung:abc:a

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wiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:34] – [Reisekosten] Christian Albrechtwiki:ausbildung:abc:a [2024/03/11 11:15] (aktuell) – [Änderung der Adresse] Romina Rauner
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-====== A ======+[[wiki:anwaerter:start|< zurück]]
  
-==== Änderung der Adresse ====+====== Hinweise von A bis Z ======
  
-Bei Adressänderung reichen die Anwärter/innen den Vordruck "LBV 527a" in zweifacher Ausfertigung beim Seminar ein. Das Seminar informiert das Regierungspräsidium (RP), das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) und das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) über die Änderung. 
  
 +====== A ======
  
-==== Änderungen der familiären Verhältnisse ====+==== Änderung der Adresse ====
  
-Folgende Änderungen müssen gemeldet werden: +Bei Adressänderung reichen die Anwärter:innen den Vordruck {{wiki:formulare:formular_aenderung_der_adresse.pdf|"LBV 527a"}} bei [[Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE|Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]] ein. Das Seminar informiert das Regierungspräsidium (RP), das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) und das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) über die Änderung.
-  * Eheschließung / eingetragene Lebenspartnerschaft +
-  * Ehescheidung / Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft +
-  * Geburt eines Kindes +
-  * Tod der/des Ehegattin/Ehegatten / Tod des eingetragenen Lebenspartners/Tod eines Kindes +
-  * Namensänderung +
-  * Änderung der Bankverbindung+
  
-Die genaue Vorgehensweise können die Lehramtsanwärter/innen dem "Merkblatt Änderung der Adresse" und dem „Merkblatt Änderung der familiären Verhältnisse“ im Formularcenter entnehmen.+Sämtliche Formulare, die das Gehalt oder sonstige finanzielle Angelegenheiten betreffen, werden von den Anwärter:innen unter Angabe der Personalnummer direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung geschickt.
  
-Sämtliche Formulare, die das Gehalt oder sonstige finanzielle Angelegenheiten betreffen, werden von den Anwärter/innen unter Angabe der Personalnummer direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung geschickt.+==== Ausbildungsformate ====
  
 +Die Seminarausbildung untergliedert sich in folgende Ausbildungsformate:
 +  * Ausbildung in der ersten Fachrichtung inklusive Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH)
 +  * Ausbildung in der zweiten Fachrichtung
 +  * Pädagogik-Module
 +  * Schul- und Beamtenrecht
 +  * Individuelle Ausbildungszeit
  
-==== Anwesenheitspflicht ==== 
- 
-Die Lehramtsanwärter/innen und sind während des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes verpflichtet, an den Veranstaltungen des Seminars und der Schule teilzunehmen. Es handelt sich um die bezahlte Arbeitszeit der Anwärterin/des Anwärters. Alle Versäumnisse sind daher umgehend dem Seminar, an den Praxistagen auch der Schule mitzuteilen (siehe auch unter Krankmeldung). 
- 
-Aufenthaltsraum für Anwärterinnen und Anwärter 
-Im 2. Obergeschoss des Hintergebäudes in Raum B 208 wurde ein Aufenthaltsraum für alle Auszubildenden des Seminars eingerichtet. 
- 
-Neben einem Kühlschrank für die Auszubildenden findet man einen Mikrowellenherd zum Aufwärmen von Speisen und Getränken. 
- 
-Es wird gebeten, das Geschirr im Anschluss an die Nutzung im Anwärterzimmer zu reinigen. 
- 
-Der Raum ist in Eigenregie und Verantwortlichkeit der Auszubildenden in Ordnung zu halten. Ein Hausmeisterdienst oder Reinigungsdienst hierfür ist nicht vorhanden.  
- 
-Von diesem Aufenthaltsraum kann man durch zwei Türen auf die umlaufende Dachterrasse gelangen. Auf der Dachterrasse besteht Rauchverbot. 
- 
- 
-==== Ausbildung ==== 
- 
-Über die Homepage der Abteilung Sonderpädagogik ist alles, was über die Ausbildung in Freiburg in Erfahrung gebracht werden kann, hinterlegt:  
-sopaedseminar-fr.de 
- 
- 
-==== Ausbildungsformate des Sonderpädagogikseminars Freiburg ==== 
- 
-Die Ausbildung am Seminar Freiburg ist in drei Ausbildungsabschnitte gegliedert: 
-  - Ausbildungsabschnitt: 03.02.20 – 31.07.20 
-  - Ausbildungsabschnitt: 14.09.20 – 31.12.20 
-  - Ausbildungsabschnitt: 01.01.21 – 31.07.21 
  
 ==== Sie umfasst die folgenden Ausbildungsformate: ==== ==== Sie umfasst die folgenden Ausbildungsformate: ====
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   * Schul- und Beamtenrecht   * Schul- und Beamtenrecht
   * Individuelle Ausbildungszeit   * Individuelle Ausbildungszeit
-  * Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten 
  
 +==== Ausbildung in der 1. Fachrichtung ====
  
-==== Ausbildung in der Ersten Fachrichtung ====+Die Ausbildung in der ersten Fachrichtung beinhaltet neben den Seminarveranstaltungen in der ersten sonderpädagogische Fachrichtung auch Seminarangebote zu den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern, zum Themenfeld  Inklusion sowie die individuelle Ausbildungszeit, in der die Anwärter:innen z.B. das [[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|Beratungsnetzwerk]] nutzen können. 
 +Insgesamt werden für die Ausbildung in der 1. Fachrichtung im Seminarprogramm 170 Seminarstunden ausgewiesen.
  
-Die Ausbildung in der 1.Fachrichtung beinhaltet die unterrichtspraktische Ausbildung in der ersten Fachrichtung, die Ausbildung in Sonderpädagogischen HandlungsfeldernDazu zählt auch die Beschäftigung mit inklusiven Bildungsangeboten in der Schulpraxis. Insgesamt werden hierfür im Seminarprogramm 158 Seminarstunden ausgewiesen.+Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt sind die Anwärter:innen 14 Stunden an der Ausbildungsschule der ersten Fachrichtung. Von diesen 14 Stunden  erteilen die Anwärter:innen ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt selbständigen Unterricht im Umfang von 7 Stunden (bei Schwerbehinderung 6 Stunden)
  
-Im Rahmen der unterrichtspraktischen Ausbildung absolvieren die Lehramtsanwärter/innen neben der Unterrichtsverpflichtung und den regelmäßigen Seminarveranstaltungen in den Ausbildungsgruppen Einführungstage am Seminar. Im Anschluss daran sind Einführungswochen an der Ausbildungsschule der 1.Fachrichtung. Die Anwärter/innen legen in dem Ausbildungsformat 1. Fachrichtung eine unterrichtspraktische Prüfung ab. Der Prüfungszeitraum ist am Ende des 2. Ausbildungsabschnittes für November/Dezember terminiert.+Der Prüfungszeitraum in der 1. Fachrichtung liegt am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts im Zeitraum November/Dezember.
  
-Bereits in den Einführungswochen erkunden die Anwärter/innen Sonderpädagogische Handlungsfelder an der jeweiligen Ausbildungsschule und beginnen damit, sich in ein Sonderpädagogisches Handlungsfeld (SPH) vertieft einzuarbeiten. Die Begleitung der Ausbildung im SPH durch das Seminar findet im Rahmen der Ausbildungsgruppe in der 1. Fachrichtung statt. Die Anwärter/innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Rahmen des Angebotekatalogs der Pädagogikmodule vertiefend mit dem Thema ihrer Wahl zu befassen. Zusätzliche Unterstützung können sie innerhalb der individuellen Ausbildungszeit auch über das Beratungsnetzwerk in Anspruch nehmen.  
-Im Ausbildungsformat SPH verfassen die Anwärter/innen bis Ende Dezember eine schriftliche Hausarbeit. Im Ausbildungsabschnitt III legen sie im Zeitraum Februar – März zusätzlich eine Prüfung im Rahmen eines Pädagogischen Kolloquiums ab. 
  
-Im Rahmen der Ausbildung in der 1. Fachrichtung sind die Anwärter/innen 14 Unterrichtsstunden an der Schule und unterrichten davon im ersten Ausbildungsabschnitt ca. 11 Stunden angeleitet. Dies bedeutet, dass die Mentorinnen/Mentoren über die Planungen informiert sind und diese auch gemeinsam (im Spiegel des Qualitätsrahmens Unterricht) reflektiert werden. In welchem Umfang Anwärter/innen Verantwortung bei der Unterrichtsgestaltung übernehmen, wird mit der Mentorin/dem Mentor und ggf. der Schulleitung ausgehandelt. Ziel für die Anwärter/innen ist es, Unterrichtserfahrungen zu sammeln, die zu einem selbständig unterrichtlichen Handeln befähigen. Die verbleibenden Unterrichtsstunden (ca. 3) werden für das Sonderpädagogische Handlungsfeld verwendet. 
  
-Ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt haben die Anwärter/innen an ihrer Schule der 1. Fachrichtung einen eigenständigen Lehrauftrag im Umfang von 6 Deputatsstunden. Von den verbleibenden 8 Stunden werden ca. 3 Stunden für die Ausbildung im Sonderpädagogischen Handlungsfeld verwendet. Die restlichen Stunden unterrichten die Anwärterinnen und Anwärter weiterhin angeleitet.+==== Ausbildung in der 2. Fachrichtung ====
  
-Die Seminarveranstaltungen finden nach den Einführungswochen an der Schule immer donnerstags statt. Seminarbeginn ist um 8.30 Uhr. Die Seminare in der 1. Fachrichtung enden um 12.00 Uhr.  +Der Beginn der Ausbildung in der 2. Fachrichtung erfolgt im Januar des FolgejahresEinführende Seminarveranstaltungen finden hierzu bereits vor den Weihnachtsferien statt. Insgesamt sind für die Ausbildung in der 2. Fachrichtung 70 Seminarstunden vorgesehen.
- +
-Von 12.15 Uhr – 13.15 Uhr können sich die Anwärter/innen im Rahmen der individuellen Ausbildungszeit über das Beratungsnetzwerk, einschließlich diagnostisch-didaktischer Mediathek, Rat und Unterstützung bei von ihnen angefragten Ausbilderinnen und Ausbildern sichern oder dieses Zeitfenster als individuelle Lernzeit nutzen. +
- +
-Im ersten Ausbildungsabschnitt finden an Donnerstag Nachmittagen Seminarveranstaltungen in Schul- und Beamtenrecht statt (Bitte Zeitplan der Ausbilder beachten). +
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-==== Ausbildung in der Zweiten Fachrichtung ==== +
- +
-Der Wechsel in die 2. Fachrichtung erfolgt zum 1. Januar 2021Vorbereitende Seminare finden dazu bereits im Dezember 2020 statt. Insgesamt sind für die Ausbildung in der 2. Fachrichtung 70 Seminarstunden plus die Angebote im Ausbildungsformat Individuelle Ausbildungszeit vorgesehen. In der 2. Fachrichtung unterrichten die Anwärter/innen ausschließlich unter Anleitung ihrer Mentorin, ihres Mentors. Sie informieren sich über alle in Betracht kommenden Bildungspläne sowie über die individuellen Bildungspläne ihrer Schüler/innen. Sie klären mit ihrer Mentorin, ihrem Mentor, welche Bildungsangebote sie unterrichten und welche fachlichen und inhaltlichen Schwerpunkte dabei zu berücksichtigen sind.  +
-Die unterrichtspraktische Ausbildung beinhaltet eine unterrichtspraktische Prüfung. Die Anwärter/innen klären frühzeitig, im Rahmen welches mittelfristigen Unterrichtsvorhabens sie ihre unterrichtspraktische Prüfung ablegen. Der Prüfungszeitraum liegt im dritten Ausbildungsabschnitt im Zeitraum April – Mai 2021. +
- +
-Mit dem Wechsel in die 2. Fachrichtung sind die Anwärter/innen weiterhin 6 Stunden mit ihrem selbstständigen Unterricht an der Schule der 1. Fachrichtung tätig. Die Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Pädagogischen Tagen u.ä. findet ab dem 01.01.2020 überwiegend an der Schule der 2. Fachrichtung statt. +
- +
-Im dritten Ausbildungsabschnitt sieht die SPO II die Ausbildung in einem weiteren Handlungsfeld vor.  +
- +
-Sofern Anwärter/innen im Rahmen ihrer Ausbildung in der 1. Fachrichtung noch keine Erfahrungen im Sonderpädagogischen Dienst gesammelt haben, ist die Ausbildung im Sonderpädagogischen Dienst verpflichtend.  +
- +
-Die Seminarausbildung erfolgt prozessbegleitend durch die Ausbildungslehrkraft der 2. Fachrichtung.+
  
 +Mit Beginn der Ausbildung in der 2. Fachrichtung im Januar sind die Anwärter:innen 8 Stunden an der Ausbildungsschule  der  2. Fachrichtung. Weiterhin haben die Anwärter:innen 7 Stunden selbstständigen Unterricht (bei Schwerbehinderung 6 Stunden) an der Ausbildungsschule der 1. Fachrichtung. Die Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Pädagogischen Tagen Januar erfolgt nun überwiegend an der Schule der 2. Fachrichtung.
 +Sofern Anwärter:innen im Rahmen ihrer Ausbildung in der 1. Fachrichtung noch keine Erfahrungen im Sonderpädagogischen Dienst gesammelt haben, ist die Ausbildung im Sonderpädagogischen Dienst in der 2. Fachrichtung verpflichtend. 
  
 +Der Prüfungszeitraum in der zweiten Fachrichtung liegt im dritten Ausbildungsabschnitt im Zeitraum April/Mai.
 ==== Ausbildungsgespräche ==== ==== Ausbildungsgespräche ====
  
-Während des Vorbereitungsdienstes sind gemäß SPO II zusätzlich zu den beratenden Unterrichtsbesuchen Ausbildungsgespräche verpflichtend vorgesehen. Die Gespräche dienen dazu, die momentane Ausbildungssituation zu reflektieren, den beruflichen Entwicklungsprozess im Hinblick auf den Kompetenzerwerb zu reflektieren und gemeinsame Zielvereinbarungen zu treffen. In den Ausbildungsgesprächen bekommen die Anwärter/innen außerdem konkrete Hinweise darauf, wie sie sich über die Angebote in den Wahlpflichtmodulen und das Beratungsnetzwerk weitere Impulse einholen und Unterstützung sichern können. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind zu dokumentieren.+Ausbildungsgespräche sind ein professionelles Instrument, das der Reflexion während und ggf. am Ende des Ausbildungsprozesses im Vorbereitungsdienst dient. Ausbildungsgespräche nehmen dabei die Ausbildung insgesamt in den Blickklären die momentane Ausbildungssituation und berücksichtigen den jeweiligen beruflichen Entwicklungsprozess im Hinblick auf den Kompetenzerwerb.
  
-Während des gesamten Vorbereitungsdienstes finden drei verbindliche Ausbildungsgespräche statt+Die Prüfungsordnung gibt verbindlich vor: 
 +  * ein Gespräch im ersten Ausbildungsabschnitt in der ersten Fachrichtung sowie 
 +  * ein weiteres vor den Prüfungen in der zweiten Fachrichtung.
  
-  - Ausbildungsgespräch zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zur Ausbildungsplanung +Diese finden mit der Schulleitung, Lehrpersonen, die Mentor:innenfunktion wahrnehmen, sowie einer Ausbildungslehrkraft statt
-  - Ausbildungsgespräch zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts in der 1Fachrichtung +  Nach Bestehen aller Prüfungsteile kann auf Wunsch ein Bilanzgespräch mit Blick auf die Berufseingangsphase mit einem der o.g. Beteiligten geführt werden. 
-  - Ausbildungsgespräch im dritten Ausbildungsabschnitt vor der Prüfung in der 2. Fachrichtung +==== Ausbildungspersonalrat (APR) ====
- +
-Bedarfsorientiert können darüber hinaus weitere Gespräche mit unmittelbar Beteiligten vereinbart werden. Nach Bestehen aller Prüfungsteile kann außerdem auf den Wunsch der Anwärterin/des Anwärters hin ein Bilanzgespräch mit Blick auf die Berufseingangsphase geführt werden.  +
- +
- +
-==== Ausbildungspersonalrat ==== +
- +
-Die Personalvertretung hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass alle zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Zu diesem Zweck sind im Landespersonalvertretungsgesetz formelle Beteiligungsrechte verankert. Gemäß § 58 Personalvertretungsgesetz wählen die Anwärter/innen aus ihrer Mitte einen Ausbildungspersonalrat (APR), der ihre Interessen gegenüber den Seminargremien und der Seminarleitung vertritt.+
  
 +Gemäß Personalvertretungsgesetz wählen die Anwärter/innen aus ihrer Mitte einen Ausbildungspersonalrat (APR), der ihre Interessen gegenüber den Seminargremien und der Seminarleitung vertritt. Für die Mitarbeit im Ausbildungspersonalrat werden 15 Modulstunden angerechnet.
  
 +--------------------------
  
 ====== B ====== ====== B ======
- 
-==== Beamtin/Beamter auf Widerruf ==== 
- 
-Lehramtsanwärter/innen sind Beamte des gehobenen Dienstes. Sie haben während des Vorbereitungsdienstes den Status "Beamte auf Widerruf". Der Vorbereitungsdienst endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Daraus erwachsen Pflichten und Rechte in beamtenrechtlicher Hinsicht (siehe Beihilfe, Beurlaubung, Dienstpflichten, Krankmeldung, Teilnahmepflicht usw.). 
  
  
 ==== Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) ==== ==== Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) ====
  
-Im Ressortbereich des Kultusministeriums sind 495 Beauftragte für Chancengleichheit und 3.836 Ansprechpartner/innen in verschiedenen Arbeitskreisen tätig.  +Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) ist es, Anwärter:innen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Vorbereitungsdienst und Familie zu beratenDarüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin, wenn sich Anwärter:innen in ihrer Chancengleichheit beeinträchtigt sehen.
-Ansprechpartnerin ist Frau Tanja Kling-Eichinger tanja.kling-eichingerp@ab.sopaedseminar-fr.de+
  
 +Ansprechperson ist Tanja Kling-Eichinger: tanja.kling-eichinger@ab.sopaedseminar-fr.de
  
-==== Beihilfe ==== +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:  
- +[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
-Im Krankheits-, Geburts- und Todesfall hat die Beamtin/der Beamte für sich und seine/ihre Familie Anspruch auf Beihilfe, die von dem/der Beihilfeberechtigten direkt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung unter Angabe der Personalnummer beantragt wird. Dem Antrag sind die Duplikate bzw. beglaubigte Kopien der Arztrechnungen beizufügen. Das LBV schickt diese Belege nicht zurück. Deshalb empfehlen wir Kopien für die eigenen Unterlagen anzufertigen. Die Originale der Arztrechnungen erhält die Krankenkasse. Formulare dazu können von der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://lbv.landbw.de/vordrucke+
  
  
 ==== Beratungsnetzwerk ==== ==== Beratungsnetzwerk ====
-  +Im [[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|Beratungsnetzwerk]] können sich Anwärter:innnen von Expert:innen zu fachlichen und zuvor mit der Ausbildungslehrkraft abgestimmten Fragen, z.B. zu DaZ, UK, Intelligenz- und Entwicklungsdiagnostik, beraten lassen. Die Beratung im Beratungsnetzwerk findet im Rahmen der ausgewiesene Präsenzzeiten am Seminar (donnerstags zwischen 12:15 und 13:15 Uhr) statt.  
-Ausbilderinnen und Ausbilder beraten angehenden Lehrkräfte,  Lehrkräfte im Rahmen der Fortbildung sowie Lehrkräfte im Rahmen der Laufbahnveränderung (HOLA) in allen die Ausbildung betreffenden Fragen  +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: 
-Präzisierte und zuvor mit der Ausbilderin/dem Ausbilder abgestimmten „Expertenfragen“ können darüber hinaus im Beratungsnetzwerk von Experten beraten werden +
-Die Beratung im Beratungsnetzwerk findet nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail in der Regel im Rahmen ausgewiesener Präsenzzeiten am Seminar (donnerstags zwischen 12:15 und 13:15 Uhr) statt.  +
-Die Beratung durch einen Experten im Beratungsnetzwerk kann im Einzelfall auch in Praxissituationen vor Ort stattfinden. Im Mittelpunkt stehen auch hierbei präzisierte und ebenfalls zuvor mit der Ausbilderin/dem Ausbilder abgestimmte „Expertenfragen“. +
  
 +[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
  
  
-==== Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten ==== 
  
-Die Professionalisierung des Berufs- und Rollenverständnisses ist eines der zentralen Ziele der Lehrerbildung in der 2.Phase. Diesem Ziel Rechnung tragend, eröffnet das Seminarangebot Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten angehenden Lehrkräften die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiterzuentwickeln. Ausgehend von ihren eigenen biographischen Lern- und Lebenserfahrungen, reflektieren die angehenden Lehrkräfte theoriegeleitet aktuelle Praxiserfahrungen und entwickeln daran anknüpfend neue Perspektiven und Lösungsansätze für aktuelle und zukünftige berufliche Herausforderungen. Dieses Seminarangebot ist in die Pädagogikmodule integriert.  
  
 +==== Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten ====
  
-==== Beurlaubung und Sonderurlaub ====+Die Professionalisierung des Berufs- und Rollenverständnisses ist eines der zentralen Ziele der Lehrerbildung.  
 +Diesem Ziel Rechnung tragend, eröffnet das Seminarangebot Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten Anwärter:innen die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiterzuentwickeln. Ausgehend von ihren eigenen biographischen Lern- und Lebenserfahrungen, reflektieren die angehenden Lehrkräfte theoriegeleitet aktuelle Praxiserfahrungen und entwickeln daran anknüpfend neue Perspektiven und Lösungsansätze für aktuelle und zukünftige berufliche Herausforderungen. Dieses Seminarangebot ist Teil der Pädagogik-Module und umfasst 15 Modulstunden.
  
-Beurlaubung ist in bestimmten Fällen möglich. 
  
-Hinweise: 
-  * Nur in begründeten Ausnahmefällen ist an den Seminar-Tagen (Donnerstag und Freitag) eine Beurlaubung aus dienstlichen Gründen bzw. Sonderurlaub aus privaten Gründen möglich.  
-  * Bei Beantragung aus dienstlichen Gründen ist die Unterschrift der Schulleitung erforderlich.  
-  * Vor der Beantragung bei der Abteilungsleitung sind die betroffenen Ausbildungslehrkräfte über die Beantragung zu informieren. Die Abteilungsleitung behält sich vor, in Einzelfällen mit den betroffenen Ausbildungslehrkräften Rücksprache zu halten.  
-  * Bei einer stattgegebenen Beurlaubung informiert die angehende Lehrkraft die betroffenen Ausbildungslehrkräfte.  
-  * Ein Antrag muss mindestens 7 Tage vor Beginn der Beurlaubung dem Seminarleiter vorgelegt werden. 
  
-Das Formular zur Beantragung einer Beurlaubung (aus dienstlichen Gründen) bzw. von Sonderurlaub (aus privaten Gründen) finden Sie im [[wiki:formulare:start|Formularcenter]]. 
- 
-==== Bibliothek ==== 
- 
-In der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Freiburg befinden sich auch viele Werke zur Sonderpädagogik.  
-Öffnungszeiten der PH-Bibliothek: 
-Montag – Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr 
-Samstag 09:00 bis 18:00 Uhr 
- 
-Die Abteilung Sonderpädagogik verfügt am Seminar über eine Präsenzbibliothek. Diese befindet sich in der diagnostisch-didaktischen Mediathek (C UG 5 und C UG 6). Weitere Informationen unter **Mediathek**. 
  
  
 +--------------------------
  
 ====== D ====== ====== D ======
 +==== Dezentraler Standort Rottweil ====
 +An unserem dezentralen Seminarstandort in Rottweil bilden wir in den Räumen des GWHRS-Seminars in den ersten Fachrichtungen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung sowie und Körperlich-motorische Entwicklung aus.
  
-==== Diagnostische Aufgabe im Rahmen der Ausbildung in der 1.Fachrichtung ==== 
- 
-Im Rahmen der Ausbildung in der 1. Fachrichtung übernehmen die Anwärter/innen im ersten Ausbildungsabschnitt die Aufgabe im Rahmen ihrer Klasse ein Kind bzw. einen Jugendlichen diagnostisch zu begleiten. Ziel ist es über diesen diagnostischen Prozess Hinweise zu erhalten, wie die Potenziale dieses Schülers im Hinblick auf Aktivität und Teilhabe gefördert werden können. 
- 
- 
-==== Dienstbefreiung vor Prüfungen ==== 
- 
-Lehramtsanwärter/innen sind an folgenden Tagen von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit: 
- 
-1. am Tag einer Prüfung, sowie an insgesamt zwei weiteren Tagen nach ihrer Aufteilung. Diese Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Die angehenden Lehrkräfte können diese Tage als „Joker-Tage“ nutzen. Sie können die Tage unmittelbar vor der Schulrechtsprüfung, vor unterrichtspraktischen Prüfungen oder vor dem Pädagogikkolloquium nehmen. Sie können auch beide Tage gebündelt vor einer Prüfung in Anspruch nehmen. Entscheiden ist, dass sie unmittelbar zuvor genommen werden. 
- 
-2. Die angehenden Lehrkräfte teilen dem Seminar per Formblatt „Dienstbefreiung vor Prüfungen“ mit, vor welchen Prüfungstagen sie sich von ihren dienstlichen Verpflichtungen freistellen lassen (s. Download). Findet eine Prüfung an einem Montag statt, kann der davor liegende Freitag nicht frei genommen werden. Dieser Werktag ist nicht „unmittelbar“ davorliegend. (vgl. VV des KM vom 21.10.2002 (K. u. U. S 343/2002) 
- 
-Die Anträge auf Dienstbefreiung vor Prüfungen müssen eine Woche vor dem beantragten Freistellungstermin beim Seminar eingereicht werden. 
- 
- 
-==== Dienstort ==== 
- 
-Dienstort ist die Gemeinde oder Stadt der Ausbildungsschule. Für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhält man keine Reisekosten (siehe Reisekosten). 
- 
- 
-==== Dienstpflichten ==== 
- 
-Die regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Seminars ist Teil der bezahlten Dienstpflichten. Bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich. Sie ist an das Sekretariat zu richten. Unentschuldigtes Fernbleiben ist disziplinarrechtlich zu ahnden.  
- 
- 
-==== Dienststelle ==== 
- 
-Vorgesetzte Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg. Zur schulpraktischen Ausbildung werden die Anwärter/innen einer Ausbildungsschule ihrer Fachrichtung zugewiesen. Die Ausbildung ist auf 18 Monate festgesetzt. 
  
  
 ==== Dienstunfall ==== ==== Dienstunfall ====
  
-Bei einem Unfall im Dienst oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule oder zum Seminar und zurück wird um sofortige Meldung an das Seminar gebeten, damit gegebenenfalls ein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall an das Regierungspräsidium gerichtet werden kann. Sachschadenersatzanträge müssen innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Bei sogenannten Parkschäden bei Dienstfahrten beträgt die Frist einen Monat.+Bei einem Unfall im Dienst oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule oder zum Seminar und zurück wird um sofortige Meldung an das Seminar gebeten, damit gegebenenfalls ein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall über Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE an das Regierungspräsidium gerichtet werden kann. Sachschadenersatzanträge müssen innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Bei sogenannten Parkschäden bei Dienstfahrten beträgt die Frist einen Monat.
  
 Bei Unfällen, Sachschäden oder Verletzungen, die an der Schule passiert sind, muss auf dem Formular als Dienststelle die Ausbildungsschule angegeben werden, bei der sich der Unfall ereignet hat. Die Abteilungsleitung oder die Seminarleitung muss die Schadens-/Unfallmeldung bestätigen und unterschreiben.  Bei Unfällen, Sachschäden oder Verletzungen, die an der Schule passiert sind, muss auf dem Formular als Dienststelle die Ausbildungsschule angegeben werden, bei der sich der Unfall ereignet hat. Die Abteilungsleitung oder die Seminarleitung muss die Schadens-/Unfallmeldung bestätigen und unterschreiben. 
  
 +Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
-==== Dienstzeiten ==== +--------------------------
- +
-Dienstzeiten an der Schule richten sich nach der gültigen Ferienordnung der Ausbildungsschulen. Hinsichtlich der Seminarveranstaltungen gilt die Regelung, wie sie für die Schulen in Freiburg festgelegt ist (betrifft besonders die beweglichen Ferientage). +
  
 ====== E ====== ====== E ======
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 Für Fragen der Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sind das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung zuständig. Zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts findet hierzu eine Informationsveranstaltung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg statt.  Für Fragen der Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sind das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung zuständig. Zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts findet hierzu eine Informationsveranstaltung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg statt. 
- 
-Wer sich um Einstellung in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes bewirbt, muss das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung und das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Freiburg, ermächtigen, der anfordernden Schulbehörde die Personalakte weiterzugeben bzw. das Prüfungsergebnis mitzuteilen. 
- 
-Wenn Arbeitslosigkeit nach einer befristeten Beschäftigung (wozu auch der Vorbereitungsdienst zählt) droht, muss der/die Bewerber/in sich mindestens drei Monate vor der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit bei der für seinen/ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit persönlich melden. Erfolgt diese Meldung nicht rechtzeitig, kann es zu Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II kommen.  
- 
  
 ==== Elternzeit ==== ==== Elternzeit ====
  
-Elternzeit steht den Müttern und Vätern zu, die sich über die Mutterschutzfrist hinaus um die Erziehung der Kinder kümmern wollenNach Beendigung der Mutterschutzfrist können auch Väter eine Elternzeit beantragen. Der Vorbereitungsdienst wird unter Wegfall der Bezüge (an ihre Stelle tritt das Erziehungsgeld) unterbrochen und nach Beendigung wieder aufgenommenDiesbezügliche Formulare können unter folgendem Link abgerufen werden:+Es ist möglich, während des Vorbereitungsdienstes Elternzeit zu beantragen (mindestens 2 Wochenmaximal 3 Jahre). In Abhängigkeit der Dauer der Elternzeit verlängert sich der VorbereitungsdienstWährend der Elternzeit im Vorbereitungsdienst gibt es weder Elterngeld noch Bezüge. Der Antrag auf Elternzeit wird beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht.
  
-http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/aktiverdienst/elternzeit/ + [[https://sopaedseminar-fr.de/verwaltung/lib/exe/fetch.php?media=wiki:formulare:elternzeit-5513-13.pdf|Antrag auf Elternzeit]] 
- +
- +
- +
-====== F ====== +
- +
-==== Fachrichtungen ==== +
- +
-Die Ausbildung von Kurs 20/21 erfolgt in folgenden Fachrichtungen (erste und zweite Fachrichtung): +
- +
-  * Fachrichtung geistige Entwicklung (GENT) +
-  * Fachrichtung körperliche und motorische Entwicklung (KMENT) +
-  * Fachrichtung Lernen (LERN) +
-  * Fachrichtung emotionale und soziale Entwicklung (ESENT) +
-  * Fachrichtung Sprache (SPRA) +
-  * Fachrichtung Hören (HÖR) +
-  * Fachrichtung Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung (LBS) +
- +
- +
-==== Freistellungsanträge ==== +
- +
-Freistellung von Dienstverpflichtungen aus dienstlichen Gründen +
-Freistellung von Dienstverpflichtungen aus persönlichen Gründen +
- +
-Lehramtsanwärterinnen und -anwärter haben die Möglichkeit, sich aus dienstlichen oder persönlichen Gründen vom Dienst freistellen zulassen. +
- +
-Freistellungsanträge sollten möglichst eine Woche vor dem beantragten Zeitraum beim Seminar eingereicht werden. Der Abteilungsleiter entscheidet, ob die Befreiung erteilt wird.+
  
 +[[https://lbv.landbw.de/-/elternzeit|Detaillierte Infos zur Elternzeit]]
  
 +--------------------------
  
  
 ====== G ====== ====== G ======
  
 +==== Gasthörer:innenstatus ====
  
-==== Geschäftsort ==== +Detaillierte Informationen zum Vorbereitungsdienst im Gashörer:innenstatus finden Sie unter [[https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/Vorbereitungsdienst+im+Gasthoererstatus]]
- +
-Geschäftsort ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg. Für die Fahrt vom Wohnort oder Schulort zum Geschäftsort können Reisekosten beantragt werden (siehe Reisekosten). +
- +
 ==== Gebäudeübersicht des Seminars ==== ==== Gebäudeübersicht des Seminars ====
  
-unter:  http://sop.seminar-freiburg.de/,Lde/Startseite/Service/Gebaeudeplan +Die Gebäudeübersicht des Seminars finden Sie unter: [[http://sop.seminar-freiburg.de/,Lde/Startseite/Service/Gebaeudeplan|http://sop.seminar-freiburg.de/,Lde/Startseite/Service/Gebaeudeplan]]
  
 +--------------------------
  
 ====== H ====== ====== H ======
  
-==== Homepage der Abteilung Sonderpädagogik ==== +==== Homepage des Seminars ==== 
-http://sopaedseminar-fr.de +Die Homepage des Seminars finden Sie unter [[https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite|https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite]] 
- +--------------------------
- +
-==== Hausmeister ==== +
-Herr Mattes +
- +
- +
- +
-====== I ====== +
- +
- +
-==== Individuelle Ausbildungszeit ==== +
- +
-Über das Ausbildungsformat „Individuelle Ausbildungszeit“ erhalten Anwärter/innen die Möglichkeitsich in individuellen Anliegen und Herausforderungen bei Ausbilderinnen und Ausbildern ihrer Wahl Beratung und Unterstützung zu sichern. Durch ein umfassendes Beratungsangebot sollen die individuellen Kompetenzen der Anwärter/innen in den Bereichen Unterrichten, Diagnostizieren und Beraten bedarfsorientiert erweitert sowie eine individuelle Profilbildung unterstützt werden. +
- +
-Für das Seminarangebot der individuellen Ausbildungszeit werden insgesamt 20 Seminarstunden ausgewiesen. Optionale Angebote zur Wahrnehmung dieser Profilierungsmöglichkeiten sind: +
- +
-  * Individuelle Beratung durch das Beratungsnetzwerk +
-  * Individuelle Lernzeit +
- +
-Zu Beginn der Ausbildung am Seminar werden alle Anwärter/innen umfassend über das Konzept der individuellen Ausbildungszeit informiert. +
- +
- +
-==== Informationen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung ==== +
- +
-Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat unter +
- +
-https://lbv.landbw.de/service/fachliche-themen/beamte/anwarter +
- +
-für Anwärter/innen einen speziellen Info-Dienst eingerichtet. +
- +
- +
- +
-====== J ====== +
- +
-==== Jahreskalender ==== +
- +
-Im Jahreskalender sind alle für den Vorbereitungsdienst des laufenden Ausbildungskurses bedeutsamen Termine aufgeführt. Der Jahreskalender steht im wiki. +
  
  
 ====== K ====== ====== K ======
  
-==== Kompakttage 1. Fachrichtung ====+==== Krankmeldungen ====
  
-Von 01.04bis 03.04.2020 sind alle Anwärter/innen im Rahmen der Kompakttage jeden Tag von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr am Seminar. Hier werden die theoretischen Grundlagen in den Fachdidaktiken unter Berücksichtigung diagnostischer Daten erfahrungsbasiert angereichert und reflektiert+Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], die:den Ausbilder:in sowie die Ausbildungsschule. Ab dem 8. Krankheitstag (Wochenende und Feiertage zählen mit) muss dem Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt werden (der Ausbildungsschule als Kopie). Während einer ärztlichen Krankschreibung dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Anwärter:innen solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Kann eine Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, muss dem Landeslehrerprüfungsamt ein Attest mit ärztlicher Diagnose vorgelegt werden.
  
 +Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
-==== Krankmeldung ====+--------------------------
  
-Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail Frau Mazur (Sekretariat 3), den zuständigen Ausbilder sowie die Ausbildungsschule eine Mitteilung. Dauert die Erkrankung länger als sieben Tage - Wochenende und Feiertage zählen mit - muss dem Seminar ab dem achten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Original) vorgelegt werden. Auch wenn die Erkrankung Schultage oder schulfreie Tage betrifft, muss ebenfalls eine Krankmeldung an das Seminar erfolgen.  
-Während einer ärztlichen Krankschreibung oder während gesetzlicher Schutzfristen (Mutterschutz) dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Angehende Lehrkräfte können, solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Lediglich bei ärztlichen „Rekonvaleszenzregelungen“ sind Ausnahmen davon möglich (vgl. dazu GEW-Jahrbuch Schlagwort „Krankmeldung“). Das bedeutet, dass Sie bei Krankheit Pädagogik-Module, für die Sie eingeschrieben sind, nicht nachholen müssen. 
  
-Kann eine Prüfung wegen Erkrankung der Anwärterin/des Anwärters nicht stattfinden, muss eine Krankmeldung (Attest mit Nennung des Befundes - gegebenenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreien) für das Landeslehrerprüfungsamt vorgelegt werden, damit eine Unterbrechung der Prüfung genehmigt werden kann. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Formularcenter. 
  
 +====== M ======
  
-==== Kopieren ====+==== Mediathek Sonderpädagogik - Standort Freiburg ====
  
-Im Aufenthaltsraum für die Anwärter/innen befindet sich ein Kopierer mit Münzautomat, der benutzt werden kann.+In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von Anwärter:innen, Teilnehmer:innen am Aufstiegslehrgang für Fachlehrkräfte sowie Teilnehmer:innen an den Fortbildungsmaßnahme HOLA und Grundlagen der Sonderpädagogik für einen Zeitraum von maximal drei Wochen ausgeliehen werden. Die ausleihende Person prüft die ausgeliehenen Materialien vor der Rückgabe auf Vollständigkeit und informiert das Mediatheksteam bei der Rückgabe über fehlende Materialien. Die Mediathek ist zur Ausleihe (nicht zur Beratung) donnerstags von 12.30 – 13.15 Uhr geöffnet. In der unterrichtsfreien Zeit bleibt die Mediathek geschlossen.
  
 +Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek bitte an: [[mediathek@sopaedseminar-fr.de|mediathek@sopaedseminar-fr.de]]
  
-====== L ======+Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek abrufen: https://biblino.de/semfreiburg
  
-==== Lehrbeauftragte / Fachleiter*innen / Bereichsleiter*innen ==== 
  
-Eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage.+==== Mediathek Sonderpädagogik- Standort Rottweil ====
  
 +Die Mediathek am Standort Rottweil ist dienstags und mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, dann ist eine Kollegin aus dem GS-Bereich vor Ort. Donnerstags kann zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr ausgeliehen werden.
  
 +Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek in Rottweil bitte an [[martin.baumann@ab.sopaedseminar-fr.de|Herrn Baumann]].
  
-====== M ======+Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek (Rottweil) abrufen: https://biblino.de/semrottweil
  
-==== Mediathek Sonderpädagogik ==== 
  
-In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von angehenden Lehrkräften, Lehrkräften im Rahmen der Fortbildung, Lehrkräften im Rahmen der Laufbahnveränderung (HOLA), Seminarlehrkräften sowie Kolleginnen und Kollegen der SBBZ für einen Zeitraum von maximal drei Wochen ausgeliehen werden.  
-Die Mediathek ist zur Ausleihe (nicht zur Beratung) donnerstags von 12.15 – 13.15 Uhr geöffnet.   
  
-==== Medienpädagogik ==== 
  
-Das Sonderpädagogik-Seminar Freiburg hat den Schwerpunkt Medienpädagogik im Bereich der Pädagogik-Ausbildung. Die angehenden Lehrkräfte 
-  * nehmen am Medienpädagogischen Tag während der Einführungswoche teil 
-  * wählen 20 Seminarstunden im Bereich der Medienpädagogik 
-  * haben die Möglichkeit, sich zusätzlich zu qualifizieren 
-Durch Praxisnachweise kann die Medienausbildung vergleichbar dem Aufbaustudiengang Medienpädagogik an der PH und der Ausbildung zum Multimediaberater zertifiziert werden. Dann bekommen die Lehramtsanwärter diese Leistung entsprechend bescheinigt. 
-Fragen zur Medienpädagogik am Seminar können an Herrn Christian Albrecht gerichtet werden: 
  
-[[mailto:christian.albrecht@ab.sopaedseminar-fr.de|christian.albrecht@ab.sopaedseminar-fr.de]] 
  
  
-==== Mentorenanrechnungen ====+==== Mehrarbeit von Anwärter:innen ====
  
-Ausbildungsschulen erhalten für jede ihnen zugewiesene Lehramtsanwärterin, jeden ihnen zugewiesenen Lehramtsanwärter, pro Schuljahr 1,5 Wochenstunden Anrechnung zugeteilt.  +Ein Antrag auf Mehrarbeit kann von Anwärter:innen nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium gestellt werdenDas entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]]
- +
-Die „Mentoren-Stunden“ an Ausbildungsschulen werden von der Schulleitung nach deren pflichtgemäßem Ermessen auf die beteiligten Lehrkräfte in der Erstfachausbildung sowie dem Sonderpädagogischen Handlungsfeld und der Schulleitung selbst, verteilt. Die Schulleitung informiert die Gesamtlehrerkonferenz über die Verteilung der Anrechnungen +
- +
-Für die Ausbildung im Zweitfach ergibt sich daraus rechnerisch abgeleitet für den dritten Ausbildungsabschnitt eine Anrechnung von 0,75 Wochenstunden je Auszubildendem. +
- +
-QuelleKM, 16.5.1995, AZI/4-0301.620.956 und KM, 16.2.2010; AZ 14-0301.620/1405.  +
- +
-Nachzulesen im GEW-Jahrbuch unter Arbeitszeit (Lehrkräfte VwV Anrechnungen), GEW Jahrbuch 2018, S.49.+
  
  
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 https://lbv.landbw.de/-/mutterschu-1  https://lbv.landbw.de/-/mutterschu-1 
  
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 ====== N ====== ====== N ======
  
  
-==== Nachteilsausgleich ==== 
- 
-Angehende Lehrkräfte, die einen Behindertenstatus haben, können einen  
-Nachteilsausgleich beantragen. Wie der Nachteilsausgleich gestaltet werden kann, muss einzelfallbezogen festgestellt werden. Die Möglichkeiten reichen von einer Verlängerung der Vorbereitungszeiten vor Prüfungsteilen, über die Verlängerung von Prüfungsteilen bis hin zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit. 
- 
-Grundsätzlich ist es Aufgabe der angehenden Lehrkraft einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Sie wendet sich an den Behindertenbeauftragten des Seminars. Dieser nimmt dann Kontakt mit der Seminarleitung auf. In einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen angehender Lehrkraft, Behindertenbeauftragtem, Ausbildern und Seminarleitung werden Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs festgelegt und protokollarisch festgehalten. Gewählt als Behindertenbeauftragter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg ist Herr Wolfgang Borchardt  
-(wolfgang.borchardt@doz.seminar-fr.de). 
- 
- 
-==== Nebentätigkeit ==== 
- 
-Nebentätigkeit gegen Bezahlung ist anzeige- oder genehmigungspflichtig. Voraussetzung für die Genehmigung ist eine angemessene Begrenzung des Umfangs der Nebentätigkeit. Keinesfalls darf die Nebentätigkeit eine Behinderung der Ausbildung mit sich bringen. Der Vorbereitungsdienst ist immer nur eine Vollzeittätigkeit. Deshalb gibt es auch keine Teilzeitbeschäftigungen (auch nicht für Mütter) im Vorbereitungsdienst. 
-Der Antrag "Nebentätigkeit" kann in unserem Formularcenter im wiki abgerufen werden. 
  
 +==== Nebentätigkeiten ====
 +Nebentätigkeiten von Anwärter:innen sind genehmigungspflichtig.
 +Den entsprechenden Antrag finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
 +--------------------------
  
 ====== O ====== ====== O ======
  
-==== Organisationsstruktur Gesamtseminar ==== +==== Organisations- und Geschäftsverteilungsplan ==== 
- +{{ :wiki:ausbildung:abc:organisations-_und_geschaeftsverteilungsplan_saffr_2023-10-20-1.pdf |Organisations- und Geschäftsverteilungsplan Seminar}} 
-^  Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg\\ Abteilungen Gymnasium und Sonderpädagogik  ^^ +----
-|  Direktor des SeminarsGeorg Gnandt  || +
-^  Abteilung Gymnasium  ^  Abteilung Sonderpädagogik  ^  +
-|  Georg GnandtSeminarleiter\\ Reinhard Schmitt-HartmannOrganisationsverwaltung  |  Markus StecherAbteilungsleiter (kommissarisch) +
-^  Aufgabenverteilung der Verwaltung für die Abteilung Sonderpädagogik  ^^ +
-^  Sekretariat 2  ^  Sekretariat 3 ^ +
-| Susanne Hirth | Karen Mazur | +
-| Reisekosten, Gastzugänge externe Lehrbeauftragte, Poststelle | Telefonkontakt, Krankmeldungen, Prüfungsangelegenheiten, Bescheinigungen (Lehramtsanwärter), Mediathek, Raumbuchung, Jahreskalender, Honorarabrechnungen | +
-|  Karl-Heinz Mattes: Hausmeister  || +
-^  Organisatorische Leitungsaufgaben  ^^ +
-|  Christian Albrecht, Gregor Erhardt und Jörg Mehrfert: Seminar-IT  || +
- +
- +
-==== Organisationsstruktur Abteilung Sonderpädagogik ==== +
- +
-^  Abteilungsleitung  ^^^ +
-|  Markus Stecher: Abteilungsleiter (kommissarisch)  ||| +
-^  Bereich I  ^  Bereich II  ^  Bereich III  ^ +
-|  Bereichsleiter: Benjamin Gromer (kommissarisch)  |  Bereichsleiter: DrRalf Brandstetter   Bereichsleiterin: Romina Rauner (kommissarisch) +
-|  **FR körperliche und motorische Entwicklung (KMENT):**\\ Benjamin Gromer (FL), Tanja Kling-Eichinger (LB)  |  **FR emotionale und soziale Entwicklung (ESENT):**\\ Manuel Binder (FL), Lars Annecke (LB), Birgit Schick (LB)  |  **FR Hören (HÖR):**\\ Romina Rauner (FL)  | +
-|  **FR geistige Entwicklung (GENT):**\\ Silvia Kopp (FL), Maria Dennett (LB), Ingeborg Frindt (LB), Britta Gischas (LB)  |  **FR Lernen (LERN):**\\ Dr. Ralf Brandstetter (BL), Ansgar Rieß (FL), Birgit Gass (LB), Susanne Kröger (LB), Birgit Mölich (LB), Philipp Staubitz (LB), Lutz Walter (LB), Thomas Walter (LB)  |  **FR Sprache (SPRA):**\\ Anna Waidmann (FL), Anna Meißner (LB), Friederike Mößner (LB), Vera Nies (LB)  | +
-| ::: | ::: |  **FR Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung (LBS):**\\ Kerstin Oetken (LB)  | +
-^  Organisatorische Leitungsaufgaben  ^^^ +
-|  Christian Albrecht: Medienpädagogik  ||| +
- +
- +
- +
  
  
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 ==== Pädagogik-Module ==== ==== Pädagogik-Module ====
  
-Die Pädagogik-Module werden in zwei zeitlichen Blöcken ausgeschrieben. Diese Seminarangebote bieten Inhalte zu unterrichtspraktischen Fragen, zur Persönlichkeitsbildung sowie zu weiteren außerunterrichtlichen Feldern an. Die Anwärter/innen erhalten dadurch die Möglichkeit, ihr Kompetenzprofil in selbstgewählten inhaltlichen Schwerpunkten zu vertiefen.  +Ziel der Pädagogik-Module ist die Kompetenzerweiterung und Profilbildung der Anwärter:innen im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Anforderungen in der Praxis. Die Ausbildung in den Pädagogik-Modulen umfasst insgesamt 80h.
-Die Lehramtsanwärter/innen belegen insgesamt 80 Seminarstunden im Bereich der Pädagogik-Module. +
- +
- +
-==== Parkplatz ==== +
- +
-Alle Anwärter/innen werden gebeten, ihre Fahrräder und ihre PKW auf den dafür vorgesehenen Parkflächen zwischen den Gebäuden abzustellen. Sollten diese nicht ausreichen muss auf die Oltmannsstraße ausgewichen oder über die Lörracher Straße in den Schildackerweg gefahren werden. Durch eine Bahnunterführung erreicht man von dort zu Fuß in ca. zwei Minuten das Seminar. Die Parkplätze an der Oltmannsstraße sind für das Staatliche Schulamt reserviert. Die Anwärter/innen werden gebeten, auf keinen Fall auf den benachbarten Firmengrundstücken zu parken! +
- +
- +
-==== Personalnummer ==== +
- +
-Etwa 3 Wochen nach Beginn ihres Vorbereitungsdienstes erhalten Lehramtsanwärter/innen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung zwei Personalnummern. +
- +
-Für alle Fragen in Hinblick auf Bezüge wird die erste Nummer angeben; für Beihilfeanträge die zweite Personalnummer.+
  
-Für alle Rückfragen sind auch die Durchwahlnummern der jeweiligen Sachbearbeiter/innen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung angegeben. 
  
  
 +==== Prüfungen ====
 +Alle wichtigen Informationen und Formulare zu den Prüfungen finden Sie unter [[https://sopaedseminar-fr.de/verwaltung/doku.php?id=wiki:ausbildung:llpa|https://sopaedseminar-fr.de/verwaltung/doku.php?id=wiki:ausbildung:llpa]]
  
  
 +--------------------------
 ====== R ====== ====== R ======
  
-==== Rauchen ====+==== Rauchen am Seminar ====
  
 In allen Räumen herrscht grundsätzliches Rauchverbot. In allen Räumen herrscht grundsätzliches Rauchverbot.
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 ==== Reisekosten ==== ==== Reisekosten ====
  
-Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. +Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
-Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Se-minar abgerechnet werden:+
   * Wohnort-Seminar    * Wohnort-Seminar 
   * Erstfachschule-Seminar    * Erstfachschule-Seminar 
-  * Wohnort-Zweitfachschule +  * Wohnort-Zweitfachschule
   * Erstfachschule-Zweitfachschule   * Erstfachschule-Zweitfachschule
   * Zweitfachschule-Seminar   * Zweitfachschule-Seminar
   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
 +
 +
 +* Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden.
 +
 Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
Zeile 488: Zeile 257:
   * Zweitfachschule-Seminar   * Zweitfachschule-Seminar
   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
-Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg, so können folgen-de Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+ 
 +Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
   * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)   * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)
Zeile 496: Zeile 266:
   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
  
-Die Fahrten zu und von beratenden Besuchen im SPH können vollständig abgerechnete werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. +Alle Fahrten zum SPH können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden.
- +
-Als Anwärterin bzw. Anwärter wird Ihnen in der Regel die Hälfte der Reisekosten erstattet. +
 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
-  
-Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung (für den Kurs 2020-2021 bis zum 12.02.2020) die „Anerkennung triftiger Grunde“ beantragen ([[wiki:formulare:start|Begründung für die Nutzung eines PKW]]). Bei einer Anerkennung erhalten Sie für die Fahrt mit dem Pkw eine höhere Erstattung. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger als eine Stunde pro Fahrt zwischen Wohnung und Seminar unterwegs waren. Als Beleg ist ein Ausdruck Ihrer Recherche ausreichend.  
-Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen für die Fahrten mit der Bahn ein „Jobticket“ an. Nähere Informationen, auch zum Beantragungsverfahren, finden Sie unter folgendem Link: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.  
  
-Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als acht Stunden unterwegs sind (z. B. morgens Fachsitzung Pädagogik/Pädagogische Psychologie, nachmittags Fachdidaktik). Falls Sie über Mittag heimfahren, wird die Heimfahrt nicht erstattet. +In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn
-  +
-Die Höhe des Tagegeldes beläuft sich auf folgende Beträge: Bei Abwesenheit von der Wohnung +
-  * von mindestens 8 Std. auf 50% von 6,00 € +
-  * von mindestens 14 Std. auf 50% von 12,00 € +
-  * von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) auf 50% von 24,00 €+
  
-Auch im Rahmen der Steuererklärung ist dies relevant. Für jeden gefahrenen Kilometer erkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, für das Tagegeld die oben genannten Pauschbeträge in voller HöheSie können also die Differenz zum erstatteten Betrag steuerlich geltend machen+  * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder 
 +  * wenn die Übernachtung für Sie und damit auch für das Seminar belegbar günstiger als eine Heimreise wäre.
  
-Wenn Sie noch nähere Details wissen wollenfinden Sie hier die aktuellen [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/d15/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RKGBWrahmen:juris-lr00&documentnumber=18&numberofresults=48&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint|Gesetzestexte zur Reisekostenabrechnung]]+Es kann jeweils nur das günstigste Zimmer bis maximal 95,00 € pro Person pro Nacht übernommen werden.
  
 +Auf der Hotelrechnung müssen die reinen Übernachtungskosten (also ohne Essen) ersichtlich sein. Weitere Kosten im Hotel (z.B. Frühstück im Hotel) werden nicht erstattet. Hierfür gibt es „Tagegeld“, einen Pauschalbetrag der im Reisekostenantrag automatisch berechnet wird.
  
-**Bahncard**+Hinweis zum 49€-Ticket: Das 49€-Ticket kann als vom Land bezuschusste Fahrkarte (Jobticket BW) abonniert werden. Der Zuschuss des Landes liegt bei 25€. Deshalb beträgt die Erstattung von Seiten des Seminars für Fahrten mit dem 49€ Ticket maximal 24€. Alle Informationen zum Jobticket BW erhalten sie hier: [[https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw]].  
  
-In aller Regel sind im Seminarbereich Freiburg die Regiokarte mit evtlnotwendigen An-schlussfahrkarten die preisgünstigste Fahrmöglichkeit bei Benutzung zuschlagfreier ZügeBei den Ausbildungsreisen, die nur in zuschlagpflichtigen Zügen realisiert werden können (zBzwecks rechtzeitigen Erreichens einer Seminarsitzung nach dem Unterricht), müsste ein Jahr im Voraus geprüft werden, ob die Bahncard günstiger ist als andere Tarife. In diesem Fall würde das Seminar zu 50 % den Preis einer dienstlich notwendigen Bahncard erstatten. Da die Wirtschaftlichkeit einer Bahncard abhängt von der Zahl solcher Reisen, kann eine Bahncard i. d. R. nur rückwirkend erstattet werden. +Ihre Reisekostenabrechnungen reichen Sie ein bei Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE ein. 
-  +
-Generell gilt allerdings: Auf jedem Reisekostenantrag für eine Bahnreise müssen Sie erklären, ob Sie im Besitz einer Bahncard sind. Auch eine aus persönlichen Gründen erworbene Bahncard ist für die Reisekostenabrechnung relevant, erstattungsfähig ist dann nur die ermäßigte Fahrkarte. (Vgl. zur Bahncard: Kudu. 8/1993)+
  
 +Das Formular zur Reisekostenabrechnung, sowie die Anleitung dazu, finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
-**Abrechnungszeitraum**+--------------------------
  
-Das Seminar empfiehlt die monatliche Abrechnung. Reisekosten können **maximal bis 6 Monate rückwirkend** erstattet werden; danach verfällt der Anspruch auf Reisekosten. +====== S ======
  
 +==== Schulpsychologische Beratungsstelle ====
 +Die Schulpsychologische Beratungsstelle berät und unterstützt Anwärter:innen im Umgang mit beruflichen Anforderungen und Belastungen im Vorbereitungsdienst.
  
-**Erstattungen**+Ansprechperson ist Dr. Mark Zander: [[mark.zander@zsl-rs-fr.kv.bwl.de|mark.zander@zsl-rs-fr.kv.bwl.de]]
  
-Bei der Pkw-Benutzung beträgt die Km-Entschädigung in der Regel 50 % von 16 Cent; nur wenn triftige Gründe für die Pkw-Benützung vorliegen, sind es 50 % von 25 Cent. Solche triftigen Gründe können in einer erheblichen Zeitersparnis oder in ungünstigen Verkehrsanbindungen liegen oder durch persönliche Pflichten (Kleinkindversorgung; Kinderabholung et Center) entstehen. +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: 
  
-Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden unter Vorlage des Fahrscheins vom Seminar zu 50 % erstattet. Bei regelmäßigen Fahrten gleichen Preises müssen dem Reisekosten-antrag nicht zwingend alle Fahrscheine beigelegt werden, sondern exemplarisch einer je Monat +[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
-Bei einer einfachen Entfernung von nicht mehr als 100 km werden die notwendigen Fahrkos-ten nur in Höhe der Kosten der billigsten Fahrkarte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattetMöglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreiser-mäßigungen (dazu gerechnet werden auch Ermäßigungen aufgrund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie z.B. Schwerbehindertenermäßigung) sind auszunutzen. ICE-Fahrkarten sind erstattungsfähig, wenn die Strecke beispielsweise nur noch im ICE bedient wird oder wenn die Entfernung über 100 km beträgt oder die Zeitersparnis je Strecke mindestens eine halbe Stunde beträgt. +
  
-Auf die überaus preisgünstigen Region-Umweltkarten im Umkreis von Freiburg bzw. Offenburg wird ausdrücklich hingewiesen, verbunden mit der dringenden Bitte, für die Ausbildungsreisen statt des Pkw nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen; dies trägt dem Anliegen des Umweltschutzes ebenso Rechnung wie dem in der Landeshaushaltsordnung festgehaltenen Grundsatz der Sparsamkeit bei der Ausgabe öffentlicher Gelder.  
  
-Exkursionen werden gesondert berechnet; es gibt hier keine Reisekostenerstattung, sondern lediglich eine pauschale Reisekostenabfindung. Dieser Antrag auf pauschale Reisekostenabfindung wird in einem Vorgang für die gesamte Exkursionsgruppe (in der Regel der Ausbildungskurs) vom jeweiligen Dozenten oder Organisator der Reise unter Vorlage sämtlicher Belege an die Seminarleitung gerichtet. Individuelle Abrechnungen von Kosten, die bei Exkursionen entstanden sind, sind nicht vorgesehen. Allerdings bitten wir bei Exkursionen da-rum, die Benzinkostenausgleiche bei PKW-Benutzung vorab innerhalb der Fahrgemeinschaften zu regeln, da durch die pauschale Erstattungsform am Ende alle -auch die Fahrer- den-selben pauschalen Exkursionszuschuss erhalten. +==== Schwangerschaft von Anwärterinnen ====
-  +
-Ausnahme: Modulare Angebote. Für Fahrten zu Modulen, die am Seminar oder an einer Schule stattfinden, und die mit keinen weiteren Kosten (Z.B. Verbrauchsmaterialien, Honorare usw.) verbunden sind, können Reisekostenerstattungen genehmigt werden. Module außerhalb dieser Dienstorte (Z.B. „Erlebnispädagogik“) und Module, die mit besonderen Kosten verbunden sind, können nicht erstattet werden. +
  
-Formulare für die reisekostenrechtliche Abfindung finden Sie im [[wiki:formulare:start|Formularcenter]] unter "Reisekosten"+Eine Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Tag der Entbindung sind dem RP über das Seminar unverzüglich mitzuteilen. Die Anwärterin reicht die Schwangerschaftsbescheinigung ein bei Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE und informiert selbstständig die Schulleitung der Ausbildungsschule(n)
  
 +Detaillierte Infos zum Thema Schwangerschaft von Anwärter:innen finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
-**Job Ticket**+==== Schwerbehindertenvertretung ====
  
-Ab dem 01.10.2017 wird das Land Baden-Württemberg den unmittelbaren Landesbeschäftigten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von mtl25,- € für die Jahresfahrkarte für Zug und Bus bzwStraßenbahn bezahlenSeit dem 16.11.2015 ist das Job Ticket BW über das LBV-Fellbach buchbar. Zuschussberechtigte sind u. a. Beamtinnen und Beamte sowie Referendarinnen und Referendare bzw. Anwärterinnen und Anwärter und Angestellte.+Die Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt Anwärter:innen im Hinblick auf eine barrierefreie Ausbildung während des VorbereitungsdienstesMögliche Themenschwerpunkte sind hierbei: Barrierefreie Ausbildung an Schule und SeminarBeantragung unterstützender Maßnahmen, Nachteilsausgleich in der Ausbildung und bei Prüfungen. 
 +Ansprechperson ist Wolfgang Borchardt: wolfgang.borchardt@doz.seminar-fr.de
  
-Weitere Information erhalten Sie auf der Seite der [[https://www.vag-freiburg.de/tickets/monatskarten-abos/regiokarte-job-jobticket-bw|VAG]], der Seite der [[https://www.rvf.de/fahrkarten-tarife/monatskarten-abos/regiokarte-job-job-ticket-bw/#JobTicket%20BW|RVF]] oder dem [[https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw|Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)]]. +{{ :wiki:ausbildung:abc:info-flyer_lehramtsanwaerterinnen_11-2023.pdf |Infoflyer für schwerbehinderte und behinderte Anwärter:innen}}
-Die Bestellung des Zuschusses ist ausschließlich online (keine Papieranträge) über das [[https://lbv.landbw.de/kundenportal|Kundenportal des LBV]] möglich.+
  
 +{{ :wiki:ausbildung:abc:nachteilsausgleiche_in_der_lehrerbildung_6-2021.pdf | Nachteilausgleich in der Lehrerbildung}}
  
 +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars auf einen Blick: 
  
-====== S ======+[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
  
-==== Schriftverkehr mit Dienststellen ==== 
  
-Beim Schreiben an übergeordnete Dienststellen muss der Dienstweg eingehalten werden: 
-Lehramtsanwärter/innen → (Schulleitung) → Seminar → Regierungspräsidium→ Ministerium 
-Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung müssen in zweifacher Ausfertigung, Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in dreifacher Ausfertigung über das Seminar eingereicht werden. Bei formlosen Schreiben sollte grundsätzlich A4-Format verwendet werden. Jedes dienstliche Schreiben muss enthalten: 
  
-  * Name, Vorname, Dienstbezeichnung, Personalnummer +==== Selbstständiger Unterricht ====
-  * Datum +
-  * Betreff, Bezug +
-  * Kurze und präzise Darstellung des Sachverhalts +
-  * Unterschrift+
  
-Von jedem Schreiben an eine Dienststelle sollte eine Kopie für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.+Zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts wird festgestellt, ob den Anwärter:innen der selbständige Unterricht erteilt werden kann. Die Entscheidung, ob der selbständige Unterricht erteilt werden kann, treffen Schulleitung und Ausbilder gemeinsam. Die Entscheidung bezieht sich auf die gezeigten Leistungen in Schule und Seminar im bisherigen Vorbereitungsdienst.
  
 +Entscheidungsgrundlage hierfür sind folgende für die Ausbildung relevanten Kompetenzbereiche:
  
-==== Schul- und Beamtenrecht ====+  * Unterrichten 
 +  * Beziehungen gestalten und erziehen 
 +  * Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen 
 +  * Kooperieren und beraten 
 +  * Schule mitgestalten 
 +  * Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten
  
-Mit Beginn des Kontinuums der Ausbildung in der ersten Fachrichtung findet am Donnerstagnachmittag eine Seminarveranstaltung in Schul- und Beamtenrecht statt. In Schul- und Beamtenrecht findet eine mündliche Prüfung statt. Diese ist für Ende September – Anfang Oktober terminiert.+Wird der selbständige Unterricht erteilt, unterrichten die Anwärter:innen im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt 7 Stunden (bei Schwerbehinderung 6 Stunden) eigenständig an der Ausbildungsschule der 1. Fachrichtung.
  
 +Wird der selbständige Unterricht  nicht erteilt, wird der erste Ausbildungsabschnitt wiederholt, der Vorbereitungsdienst verlängert sich um 6 Monate, die Bezüge werden für diesem Zeitraum um 15 % gekürzt. Vor den Weihnachtsferien findet dann erneut die Feststellung des selbständigen Unterrichts statt. Sollte dieser erneut nicht erteilt werden können, endet der Vorbereitungsdienst.
  
-==== Schwerbehindertenvertreter ==== 
- 
-Wolfgang Borchardt 
-E-Mail: wolfgang.borchardt@doz.seminar-fr.de 
  
 +==== Seminarkalender ====
 +Im Seminarkalender sind alle für den Vorbereitungsdienst des laufenden Ausbildungskurses bedeutsamen Termine aufgeführt. Den Seminarkalender finden Sie unter folgendem Link: [[portfolio:kalender:start|Seminarkalender]].
  
 ==== Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH) ==== ==== Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH) ====
  
-Das Ausbildungsformat „Sonderpädagogische Handlungsfelder“ dient dazu, dass angehende Lehrkräfte ihre außerunterrichtlichen Kompetenzen insbesondere in den Bereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren und sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“ erweitern.+Die Ausbildung in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern dient dazu, dass Anwärter:innen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren und sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“ erweitern. 
 +Dazu erkunden die Anwärter:innen mögliche sonderpädagogische Handlungsfelder bereits ab den Einführungswochen an ihrer Schule der ersten Fachrichtung und wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche ihr prüfungsrelevantes Sonderpädagogisches Handlungsfeld:
  
-Dazu erkunden die Anwärter/innen mögliche sonderpädagogische Handlungsfelder bereits ab den Einführungswochen an ihrer Schule der 1. Fachrichtung und wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche verpflichtend einen Ausbildungsschwerpunkt für ihr Sonderpädagogisches Handlungsfeld: 
   * Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote   * Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote
   * Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung   * Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung
   * Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben.   * Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben.
  
-Für die Begleitung des sonderpädagogischen Handlungsfelds stehen den Anwärter/innen 40 Seminarstunden zur Verfügung, die sich in der Ausbildungsgruppe der 1Fachrichtung verorten und vom Erstfachausbilder geleistet werden. Ergänzend dazu können die Anwärter/innen Angebote im Rahmen der individuellen Ausbildungsberatung und der Pädagogik-Module wahrnehmen+Die Prüfung im SPH findet im Rahmen eines Pädagogischen Kolloquiums im Zeitraum FebruarMärz stattIm Vorfeld des Kolloquiums wird der Prüfungskommission eine Themenbeschreibung zum SPH vorgelegt. 
 +==== Sonderurlaub ====
  
-Die dazu im dritten Ausbildungsabschnitt geltenden Modalitäten sind beschrieben unter der Rubrik „Ausbildung in der 2. Fachrichtung“.+Hinweise zur Beantragung von Sonderurlaub aus dienstlichen oder privaten Gründen finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]]. 
 +==== Supervision ====
  
-Im Rahmen der Prüfung fertigen die Anwärter/innen eine schriftliche Hausarbeit an und absolvieren ein pädagogisches KolloquiumDie Abgabe der Hausarbeit ist für Anfang Januar terminiertDas pädagogische Kolloquium findet im Februar/März 2021 statt.+Durch unser Supervisionsangebot erhalten Anwärter:innen Beratung und Unterstützung z.B. im Hinblick auf die Klarheit über die Rolle als  angehende Lehrkraft bzw. zum Umgang mit Belastungssituationen im Vorbereitungsdienst. 
 +Ansprechperson ist Stephan Moers: [[stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de|stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de]]
  
 +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: 
  
-==== Supervision und Coaching ====+[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
  
-  * Ausbildungsbegleitenden Supervision in festen Gruppen 
-  * Individuelle Beratung bei schwierigen Ausbildungssituationen 
  
-Ansprechpartner:+--------------------------
  
-[[lotte.fehrle@doz.seminar-fr.de]] 
  
-[[steffen.michalek@doz.seminar-fr.de]] 
  
 +====== U ======
  
  
-====== T ====== +==== Unterstützungsangebote==== 
- +  
-==== Wichtige Termine ==== +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote des Seminars Freiburg Abt. SoP\\ 
- +\\ 
-  * 3. bis 7. Februar 2020Einführungstage am Seminar  +[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
-  * 05.03.2020: Beginn Kontinuum 1. Fachrichtung, Schulund Beamtenrecht sowie Pädagogik +
-  * Prüfungen in Schulund Beamtenrecht vom 28.09. bis 16.10.2020 +
-  * Beurteilung der Unterrichtspraxis und Kolloquium (1. Sonderpädagogische Fachrichtung) vom 23.11. bis 11.12.2020 +
-  * Abgabe der SPH-Hausarbeit im Seminar bis 13.01.2021 (12:00 Uhr Poststempel) +
-  * Pädagogisches Kolloquium im SPH vom 22.02. bis 19.03.2021 +
-  * Beurteilung der Unterrichtspraxis und Kolloquium (2. Sonderpädagogische Fachrichtung) vom 19.04.-12.05.2021 +
- +
  
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 ==== Vertrauenslehrbeauftragte ==== ==== Vertrauenslehrbeauftragte ====
  
-Sollte jemand Probleme haben, die so gelagert sind, dass man diese weder mit seiner/seinem Lehrbeauftragten noch mit der Abteilungsleitung besprechen möchte, steht Frau Birgit Schick (E-Mail: birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de als Vertrauensperson zur Verfügung. +Die Vertrauenslehrbeauftragte berät und unterstützt bei Problemen zwischen Anwärter:innen und Ausbildungslehrkräften, die so gelagert sind, dass die Anwärter:innen, diese weder mit der Ausbildungslehrkraft der ersten Fachrichtung noch mit der Abteilungsleitung besprechen möchten. 
- +Ansprechperson ist Birgit Schick: [[birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de |birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de ]]
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-====== Z ====== +
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-==== Zeugnis ==== +
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-Der 18-monatige Vorbereitungsdienst endet mit der ZeugnisausgabeIn der Regel findet die Zeugnisausgabe mit der Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt. +
  
 +In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: 
  
 +[[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
  
  
 +==== Vorbereitungsdienst in Teilzeit ====
 +Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich. Nähere Informationen finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
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