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wiki:ausbildung:abc:a

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Inhaltsverzeichnis

A

Änderung der Adresse

Bei Adressänderung reichen die Anwärter/innen den Vordruck „LBV 527a“ in zweifacher Ausfertigung beim Seminar ein. Das Seminar informiert das Regierungspräsidium (RP), das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) und das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) über die Änderung.

Änderungen der familiären Verhältnisse

Folgende Änderungen müssen gemeldet werden:

  • Eheschließung / eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Ehescheidung / Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes
  • Tod der/des Ehegattin/Ehegatten / Tod des eingetragenen Lebenspartners/Tod eines Kindes
  • Namensänderung
  • Änderung der Bankverbindung

Die genaue Vorgehensweise können die Lehramtsanwärter/innen dem „Merkblatt Änderung der Adresse“ und dem „Merkblatt Änderung der familiären Verhältnisse“ im Formularcenter entnehmen.

Sämtliche Formulare, die das Gehalt oder sonstige finanzielle Angelegenheiten betreffen, werden von den Anwärter/innen unter Angabe der Personalnummer direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung geschickt.

Anwesenheitspflicht

Die Lehramtsanwärter/innen und sind während des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes verpflichtet, an den Veranstaltungen des Seminars und der Schule teilzunehmen. Es handelt sich um die bezahlte Arbeitszeit der Anwärterin/des Anwärters. Alle Versäumnisse sind daher umgehend dem Seminar, an den Praxistagen auch der Schule mitzuteilen (siehe auch unter Krankmeldung).

Aufenthaltsraum für Anwärterinnen und Anwärter Im 2. Obergeschoss des Hintergebäudes in Raum B 208 wurde ein Aufenthaltsraum für alle Auszubildenden des Seminars eingerichtet.

Neben einem Kühlschrank für die Auszubildenden findet man einen Mikrowellenherd zum Aufwärmen von Speisen und Getränken.

Es wird gebeten, das Geschirr im Anschluss an die Nutzung im Anwärterzimmer zu reinigen.

Der Raum ist in Eigenregie und Verantwortlichkeit der Auszubildenden in Ordnung zu halten. Ein Hausmeisterdienst oder Reinigungsdienst hierfür ist nicht vorhanden.

Von diesem Aufenthaltsraum kann man durch zwei Türen auf die umlaufende Dachterrasse gelangen. Auf der Dachterrasse besteht Rauchverbot.

Ausbildung

Über die Homepage der Abteilung Sonderpädagogik ist alles, was über die Ausbildung in Freiburg in Erfahrung gebracht werden kann, hinterlegt: sopaedseminar-fr.de

Ausbildungsformate des Sonderpädagogikseminars Freiburg

Die Ausbildung am Seminar Freiburg ist in drei Ausbildungsabschnitte gegliedert:

  1. Ausbildungsabschnitt: 03.02.20 – 31.07.20
  2. Ausbildungsabschnitt: 14.09.20 – 31.12.20
  3. Ausbildungsabschnitt: 01.01.21 – 31.07.21

Sie umfasst die folgenden Ausbildungsformate:

  • Ausbildung in der ersten Fachrichtung inklusive Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH)
  • Ausbildung in der zweiten Fachrichtung
  • Pädagogik-Module
  • Schul- und Beamtenrecht
  • Individuelle Ausbildungszeit
  • Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten

Ausbildung in der Ersten Fachrichtung

Die Ausbildung in der 1.Fachrichtung beinhaltet die unterrichtspraktische Ausbildung in der ersten Fachrichtung, die Ausbildung in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Dazu zählt auch die Beschäftigung mit inklusiven Bildungsangeboten in der Schulpraxis. Insgesamt werden hierfür im Seminarprogramm 158 Seminarstunden ausgewiesen.

Im Rahmen der unterrichtspraktischen Ausbildung absolvieren die Lehramtsanwärter/innen neben der Unterrichtsverpflichtung und den regelmäßigen Seminarveranstaltungen in den Ausbildungsgruppen Einführungstage am Seminar. Im Anschluss daran sind Einführungswochen an der Ausbildungsschule der 1.Fachrichtung. Die Anwärter/innen legen in dem Ausbildungsformat 1. Fachrichtung eine unterrichtspraktische Prüfung ab. Der Prüfungszeitraum ist am Ende des 2. Ausbildungsabschnittes für November/Dezember terminiert.

Bereits in den Einführungswochen erkunden die Anwärter/innen Sonderpädagogische Handlungsfelder an der jeweiligen Ausbildungsschule und beginnen damit, sich in ein Sonderpädagogisches Handlungsfeld (SPH) vertieft einzuarbeiten. Die Begleitung der Ausbildung im SPH durch das Seminar findet im Rahmen der Ausbildungsgruppe in der 1. Fachrichtung statt. Die Anwärter/innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich im Rahmen des Angebotekatalogs der Pädagogikmodule vertiefend mit dem Thema ihrer Wahl zu befassen. Zusätzliche Unterstützung können sie innerhalb der individuellen Ausbildungszeit auch über das Beratungsnetzwerk in Anspruch nehmen. Im Ausbildungsformat SPH verfassen die Anwärter/innen bis Ende Dezember eine schriftliche Hausarbeit. Im Ausbildungsabschnitt III legen sie im Zeitraum Februar – März zusätzlich eine Prüfung im Rahmen eines Pädagogischen Kolloquiums ab.

Im Rahmen der Ausbildung in der 1. Fachrichtung sind die Anwärter/innen 14 Unterrichtsstunden an der Schule und unterrichten davon im ersten Ausbildungsabschnitt ca. 11 Stunden angeleitet. Dies bedeutet, dass die Mentorinnen/Mentoren über die Planungen informiert sind und diese auch gemeinsam (im Spiegel des Qualitätsrahmens Unterricht) reflektiert werden. In welchem Umfang Anwärter/innen Verantwortung bei der Unterrichtsgestaltung übernehmen, wird mit der Mentorin/dem Mentor und ggf. der Schulleitung ausgehandelt. Ziel für die Anwärter/innen ist es, Unterrichtserfahrungen zu sammeln, die zu einem selbständig unterrichtlichen Handeln befähigen. Die verbleibenden Unterrichtsstunden (ca. 3) werden für das Sonderpädagogische Handlungsfeld verwendet.

Ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt haben die Anwärter/innen an ihrer Schule der 1. Fachrichtung einen eigenständigen Lehrauftrag im Umfang von 6 Deputatsstunden. Von den verbleibenden 8 Stunden werden ca. 3 Stunden für die Ausbildung im Sonderpädagogischen Handlungsfeld verwendet. Die restlichen Stunden unterrichten die Anwärterinnen und Anwärter weiterhin angeleitet.

Die Seminarveranstaltungen finden nach den Einführungswochen an der Schule immer donnerstags statt. Seminarbeginn ist um 8.30 Uhr. Die Seminare in der 1. Fachrichtung enden um 12.00 Uhr.

Von 12.15 Uhr – 13.15 Uhr können sich die Anwärter/innen im Rahmen der individuellen Ausbildungszeit über das Beratungsnetzwerk, einschließlich diagnostisch-didaktischer Mediathek, Rat und Unterstützung bei von ihnen angefragten Ausbilderinnen und Ausbildern sichern oder dieses Zeitfenster als individuelle Lernzeit nutzen.

Im ersten Ausbildungsabschnitt finden an Donnerstag Nachmittagen Seminarveranstaltungen in Schul- und Beamtenrecht statt (Bitte Zeitplan der Ausbilder beachten).

Ausbildung in der Zweiten Fachrichtung

Der Wechsel in die 2. Fachrichtung erfolgt zum 1. Januar 2021. Vorbereitende Seminare finden dazu bereits im Dezember 2020 statt. Insgesamt sind für die Ausbildung in der 2. Fachrichtung 70 Seminarstunden plus die Angebote im Ausbildungsformat Individuelle Ausbildungszeit vorgesehen. In der 2. Fachrichtung unterrichten die Anwärter/innen ausschließlich unter Anleitung ihrer Mentorin, ihres Mentors. Sie informieren sich über alle in Betracht kommenden Bildungspläne sowie über die individuellen Bildungspläne ihrer Schüler/innen. Sie klären mit ihrer Mentorin, ihrem Mentor, welche Bildungsangebote sie unterrichten und welche fachlichen und inhaltlichen Schwerpunkte dabei zu berücksichtigen sind. Die unterrichtspraktische Ausbildung beinhaltet eine unterrichtspraktische Prüfung. Die Anwärter/innen klären frühzeitig, im Rahmen welches mittelfristigen Unterrichtsvorhabens sie ihre unterrichtspraktische Prüfung ablegen. Der Prüfungszeitraum liegt im dritten Ausbildungsabschnitt im Zeitraum April – Mai 2021.

Mit dem Wechsel in die 2. Fachrichtung sind die Anwärter/innen weiterhin 6 Stunden mit ihrem selbstständigen Unterricht an der Schule der 1. Fachrichtung tätig. Die Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Pädagogischen Tagen u.ä. findet ab dem 01.01.2020 überwiegend an der Schule der 2. Fachrichtung statt.

Im dritten Ausbildungsabschnitt sieht die SPO II die Ausbildung in einem weiteren Handlungsfeld vor.

Sofern Anwärter/innen im Rahmen ihrer Ausbildung in der 1. Fachrichtung noch keine Erfahrungen im Sonderpädagogischen Dienst gesammelt haben, ist die Ausbildung im Sonderpädagogischen Dienst verpflichtend.

Die Seminarausbildung erfolgt prozessbegleitend durch die Ausbildungslehrkraft der 2. Fachrichtung.

Ausbildungsgespräche

Während des Vorbereitungsdienstes sind gemäß SPO II zusätzlich zu den beratenden Unterrichtsbesuchen Ausbildungsgespräche verpflichtend vorgesehen. Die Gespräche dienen dazu, die momentane Ausbildungssituation zu reflektieren, den beruflichen Entwicklungsprozess im Hinblick auf den Kompetenzerwerb zu reflektieren und gemeinsame Zielvereinbarungen zu treffen. In den Ausbildungsgesprächen bekommen die Anwärter/innen außerdem konkrete Hinweise darauf, wie sie sich über die Angebote in den Wahlpflichtmodulen und das Beratungsnetzwerk weitere Impulse einholen und Unterstützung sichern können. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind zu dokumentieren.

Während des gesamten Vorbereitungsdienstes finden drei verbindliche Ausbildungsgespräche statt:

  1. Ausbildungsgespräch zu Beginn des Vorbereitungsdienstes zur Ausbildungsplanung
  2. Ausbildungsgespräch zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts in der 1. Fachrichtung
  3. Ausbildungsgespräch im dritten Ausbildungsabschnitt vor der Prüfung in der 2. Fachrichtung

Bedarfsorientiert können darüber hinaus weitere Gespräche mit unmittelbar Beteiligten vereinbart werden. Nach Bestehen aller Prüfungsteile kann außerdem auf den Wunsch der Anwärterin/des Anwärters hin ein Bilanzgespräch mit Blick auf die Berufseingangsphase geführt werden.

Ausbildungspersonalrat

Die Personalvertretung hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass alle zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Zu diesem Zweck sind im Landespersonalvertretungsgesetz formelle Beteiligungsrechte verankert. Gemäß § 58 Personalvertretungsgesetz wählen die Anwärter/innen aus ihrer Mitte einen Ausbildungspersonalrat (APR), der ihre Interessen gegenüber den Seminargremien und der Seminarleitung vertritt.

B

Beamtin/Beamter auf Widerruf

Lehramtsanwärter/innen sind Beamte des gehobenen Dienstes. Sie haben während des Vorbereitungsdienstes den Status „Beamte auf Widerruf“. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Daraus erwachsen Pflichten und Rechte in beamtenrechtlicher Hinsicht (siehe Beihilfe, Beurlaubung, Dienstpflichten, Krankmeldung, Teilnahmepflicht usw.).

Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)

Im Ressortbereich des Kultusministeriums sind 495 Beauftragte für Chancengleichheit und 3.836 Ansprechpartner/innen in verschiedenen Arbeitskreisen tätig. Ansprechpartnerin ist Frau Tanja Kling-Eichinger tanja.kling-eichingerp@ab.sopaedseminar-fr.de

Beihilfe

Im Krankheits-, Geburts- und Todesfall hat die Beamtin/der Beamte für sich und seine/ihre Familie Anspruch auf Beihilfe, die von dem/der Beihilfeberechtigten direkt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung unter Angabe der Personalnummer beantragt wird. Dem Antrag sind die Duplikate bzw. beglaubigte Kopien der Arztrechnungen beizufügen. Das LBV schickt diese Belege nicht zurück. Deshalb empfehlen wir Kopien für die eigenen Unterlagen anzufertigen. Die Originale der Arztrechnungen erhält die Krankenkasse. Formulare dazu können von der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://lbv.landbw.de/vordrucke#

Beratungsnetzwerk

Ausbilderinnen und Ausbilder beraten angehenden Lehrkräfte, Lehrkräfte im Rahmen der Fortbildung sowie Lehrkräfte im Rahmen der Laufbahnveränderung (HOLA) in allen die Ausbildung betreffenden Fragen. Präzisierte und zuvor mit der Ausbilderin/dem Ausbilder abgestimmten „Expertenfragen“ können darüber hinaus im Beratungsnetzwerk von Experten beraten werden. Die Beratung im Beratungsnetzwerk findet nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail in der Regel im Rahmen ausgewiesener Präsenzzeiten am Seminar (donnerstags zwischen 12:15 und 13:15 Uhr) statt. Die Beratung durch einen Experten im Beratungsnetzwerk kann im Einzelfall auch in Praxissituationen vor Ort stattfinden. Im Mittelpunkt stehen auch hierbei präzisierte und ebenfalls zuvor mit der Ausbilderin/dem Ausbilder abgestimmte „Expertenfragen“.

Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten

Die Professionalisierung des Berufs- und Rollenverständnisses ist eines der zentralen Ziele der Lehrerbildung in der 2.Phase. Diesem Ziel Rechnung tragend, eröffnet das Seminarangebot Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten angehenden Lehrkräften die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiterzuentwickeln. Ausgehend von ihren eigenen biographischen Lern- und Lebenserfahrungen, reflektieren die angehenden Lehrkräfte theoriegeleitet aktuelle Praxiserfahrungen und entwickeln daran anknüpfend neue Perspektiven und Lösungsansätze für aktuelle und zukünftige berufliche Herausforderungen. Dieses Seminarangebot ist in die Pädagogikmodule integriert.

Beurlaubung und Sonderurlaub

Beurlaubung ist in bestimmten Fällen möglich.

Hinweise:

  • Nur in begründeten Ausnahmefällen ist an den Seminar-Tagen (Donnerstag und Freitag) eine Beurlaubung aus dienstlichen Gründen bzw. Sonderurlaub aus privaten Gründen möglich.
  • Bei Beantragung aus dienstlichen Gründen ist die Unterschrift der Schulleitung erforderlich.
  • Vor der Beantragung bei der Abteilungsleitung sind die betroffenen Ausbildungslehrkräfte über die Beantragung zu informieren. Die Abteilungsleitung behält sich vor, in Einzelfällen mit den betroffenen Ausbildungslehrkräften Rücksprache zu halten.
  • Bei einer stattgegebenen Beurlaubung informiert die angehende Lehrkraft die betroffenen Ausbildungslehrkräfte.
  • Ein Antrag muss mindestens 7 Tage vor Beginn der Beurlaubung dem Seminarleiter vorgelegt werden.

Das Formular zur Beantragung einer Beurlaubung (aus dienstlichen Gründen) bzw. von Sonderurlaub (aus privaten Gründen) finden Sie im Formularcenter.

Bibliothek

In der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Freiburg befinden sich auch viele Werke zur Sonderpädagogik. Öffnungszeiten der PH-Bibliothek: Montag – Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr Samstag 09:00 bis 18:00 Uhr

Die Abteilung Sonderpädagogik verfügt am Seminar über eine Präsenzbibliothek. Diese befindet sich in der diagnostisch-didaktischen Mediathek (C UG 5 und C UG 6). Weitere Informationen unter Mediathek.

D

Diagnostische Aufgabe im Rahmen der Ausbildung in der 1.Fachrichtung

Im Rahmen der Ausbildung in der 1. Fachrichtung übernehmen die Anwärter/innen im ersten Ausbildungsabschnitt die Aufgabe im Rahmen ihrer Klasse ein Kind bzw. einen Jugendlichen diagnostisch zu begleiten. Ziel ist es über diesen diagnostischen Prozess Hinweise zu erhalten, wie die Potenziale dieses Schülers im Hinblick auf Aktivität und Teilhabe gefördert werden können.

Dienstbefreiung vor Prüfungen

Lehramtsanwärter/innen sind an folgenden Tagen von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit:

1. am Tag einer Prüfung, sowie an insgesamt zwei weiteren Tagen nach ihrer Aufteilung. Diese Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Die angehenden Lehrkräfte können diese Tage als „Joker-Tage“ nutzen. Sie können die Tage unmittelbar vor der Schulrechtsprüfung, vor unterrichtspraktischen Prüfungen oder vor dem Pädagogikkolloquium nehmen. Sie können auch beide Tage gebündelt vor einer Prüfung in Anspruch nehmen. Entscheiden ist, dass sie unmittelbar zuvor genommen werden.

2. Die angehenden Lehrkräfte teilen dem Seminar per Formblatt „Dienstbefreiung vor Prüfungen“ mit, vor welchen Prüfungstagen sie sich von ihren dienstlichen Verpflichtungen freistellen lassen (s. Download). Findet eine Prüfung an einem Montag statt, kann der davor liegende Freitag nicht frei genommen werden. Dieser Werktag ist nicht „unmittelbar“ davorliegend. (vgl. VV des KM vom 21.10.2002 (K. u. U. S 343/2002)

Die Anträge auf Dienstbefreiung vor Prüfungen müssen eine Woche vor dem beantragten Freistellungstermin beim Seminar eingereicht werden.

Dienstort

Dienstort ist die Gemeinde oder Stadt der Ausbildungsschule. Für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhält man keine Reisekosten (siehe Reisekosten).

Dienstpflichten

Die regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Seminars ist Teil der bezahlten Dienstpflichten. Bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich. Sie ist an das Sekretariat zu richten. Unentschuldigtes Fernbleiben ist disziplinarrechtlich zu ahnden.

Dienststelle

Vorgesetzte Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg. Zur schulpraktischen Ausbildung werden die Anwärter/innen einer Ausbildungsschule ihrer Fachrichtung zugewiesen. Die Ausbildung ist auf 18 Monate festgesetzt.

Dienstunfall

Bei einem Unfall im Dienst oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule oder zum Seminar und zurück wird um sofortige Meldung an das Seminar gebeten, damit gegebenenfalls ein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall an das Regierungspräsidium gerichtet werden kann. Sachschadenersatzanträge müssen innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Bei sogenannten Parkschäden bei Dienstfahrten beträgt die Frist einen Monat.

Bei Unfällen, Sachschäden oder Verletzungen, die an der Schule passiert sind, muss auf dem Formular als Dienststelle die Ausbildungsschule angegeben werden, bei der sich der Unfall ereignet hat. Die Abteilungsleitung oder die Seminarleitung muss die Schadens-/Unfallmeldung bestätigen und unterschreiben.

Dienstzeiten

Dienstzeiten an der Schule richten sich nach der gültigen Ferienordnung der Ausbildungsschulen. Hinsichtlich der Seminarveranstaltungen gilt die Regelung, wie sie für die Schulen in Freiburg festgelegt ist (betrifft besonders die beweglichen Ferientage).

E

Einstellungsverfahren

Für Fragen der Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sind das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung zuständig. Zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts findet hierzu eine Informationsveranstaltung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg statt.

Wer sich um Einstellung in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes bewirbt, muss das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung und das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Freiburg, ermächtigen, der anfordernden Schulbehörde die Personalakte weiterzugeben bzw. das Prüfungsergebnis mitzuteilen.

Wenn Arbeitslosigkeit nach einer befristeten Beschäftigung (wozu auch der Vorbereitungsdienst zählt) droht, muss der/die Bewerber/in sich mindestens drei Monate vor der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit bei der für seinen/ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit persönlich melden. Erfolgt diese Meldung nicht rechtzeitig, kann es zu Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II kommen.

Elternzeit

Elternzeit steht den Müttern und Vätern zu, die sich über die Mutterschutzfrist hinaus um die Erziehung der Kinder kümmern wollen. Nach Beendigung der Mutterschutzfrist können auch Väter eine Elternzeit beantragen. Der Vorbereitungsdienst wird unter Wegfall der Bezüge (an ihre Stelle tritt das Erziehungsgeld) unterbrochen und nach Beendigung wieder aufgenommen. Diesbezügliche Formulare können unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/aktiverdienst/elternzeit/

F

Fachrichtungen

Die Ausbildung von Kurs 20/21 erfolgt in folgenden Fachrichtungen (erste und zweite Fachrichtung):

  • Fachrichtung geistige Entwicklung (GENT)
  • Fachrichtung körperliche und motorische Entwicklung (KMENT)
  • Fachrichtung Lernen (LERN)
  • Fachrichtung emotionale und soziale Entwicklung (ESENT)
  • Fachrichtung Sprache (SPRA)
  • Fachrichtung Hören (HÖR)
  • Fachrichtung Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung (LBS)

Freistellungsanträge

Freistellung von Dienstverpflichtungen aus dienstlichen Gründen Freistellung von Dienstverpflichtungen aus persönlichen Gründen

Lehramtsanwärterinnen und -anwärter haben die Möglichkeit, sich aus dienstlichen oder persönlichen Gründen vom Dienst freistellen zulassen.

Freistellungsanträge sollten möglichst eine Woche vor dem beantragten Zeitraum beim Seminar eingereicht werden. Der Abteilungsleiter entscheidet, ob die Befreiung erteilt wird.

G

Geschäftsort

Geschäftsort ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg. Für die Fahrt vom Wohnort oder Schulort zum Geschäftsort können Reisekosten beantragt werden (siehe Reisekosten).

Gebäudeübersicht des Seminars

H

Homepage der Abteilung Sonderpädagogik

Hausmeister

Herr Mattes

I

Individuelle Ausbildungszeit

Über das Ausbildungsformat „Individuelle Ausbildungszeit“ erhalten Anwärter/innen die Möglichkeit, sich in individuellen Anliegen und Herausforderungen bei Ausbilderinnen und Ausbildern ihrer Wahl Beratung und Unterstützung zu sichern. Durch ein umfassendes Beratungsangebot sollen die individuellen Kompetenzen der Anwärter/innen in den Bereichen Unterrichten, Diagnostizieren und Beraten bedarfsorientiert erweitert sowie eine individuelle Profilbildung unterstützt werden.

Für das Seminarangebot der individuellen Ausbildungszeit werden insgesamt 20 Seminarstunden ausgewiesen. Optionale Angebote zur Wahrnehmung dieser Profilierungsmöglichkeiten sind:

  • Individuelle Beratung durch das Beratungsnetzwerk
  • Individuelle Lernzeit

Zu Beginn der Ausbildung am Seminar werden alle Anwärter/innen umfassend über das Konzept der individuellen Ausbildungszeit informiert.

Informationen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat unter

https://lbv.landbw.de/service/fachliche-themen/beamte/anwarter

für Anwärter/innen einen speziellen Info-Dienst eingerichtet.

J

Jahreskalender

Im Jahreskalender sind alle für den Vorbereitungsdienst des laufenden Ausbildungskurses bedeutsamen Termine aufgeführt. Der Jahreskalender steht im wiki.

K

Kompakttage 1. Fachrichtung

Von 01.04. bis 03.04.2020 sind alle Anwärter/innen im Rahmen der Kompakttage jeden Tag von 08:30 Uhr – 16:00 Uhr am Seminar. Hier werden die theoretischen Grundlagen in den Fachdidaktiken unter Berücksichtigung diagnostischer Daten erfahrungsbasiert angereichert und reflektiert.

Krankmeldung

Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail Frau Mazur (Sekretariat 3), den zuständigen Ausbilder sowie die Ausbildungsschule eine Mitteilung. Dauert die Erkrankung länger als sieben Tage - Wochenende und Feiertage zählen mit - muss dem Seminar ab dem achten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Original) vorgelegt werden. Auch wenn die Erkrankung Schultage oder schulfreie Tage betrifft, muss ebenfalls eine Krankmeldung an das Seminar erfolgen. Während einer ärztlichen Krankschreibung oder während gesetzlicher Schutzfristen (Mutterschutz) dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Angehende Lehrkräfte können, solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Lediglich bei ärztlichen „Rekonvaleszenzregelungen“ sind Ausnahmen davon möglich (vgl. dazu GEW-Jahrbuch Schlagwort „Krankmeldung“). Das bedeutet, dass Sie bei Krankheit Pädagogik-Module, für die Sie eingeschrieben sind, nicht nachholen müssen.

Kann eine Prüfung wegen Erkrankung der Anwärterin/des Anwärters nicht stattfinden, muss eine Krankmeldung (Attest mit Nennung des Befundes - gegebenenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreien) für das Landeslehrerprüfungsamt vorgelegt werden, damit eine Unterbrechung der Prüfung genehmigt werden kann. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Formularcenter.

Kopieren

Im Aufenthaltsraum für die Anwärter/innen befindet sich ein Kopierer mit Münzautomat, der benutzt werden kann.

L

Lehrbeauftragte / Fachleiter*innen / Bereichsleiter*innen

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage.

M

Mediathek Sonderpädagogik

In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von angehenden Lehrkräften, Lehrkräften im Rahmen der Fortbildung, Lehrkräften im Rahmen der Laufbahnveränderung (HOLA), Seminarlehrkräften sowie Kolleginnen und Kollegen der SBBZ für einen Zeitraum von maximal drei Wochen ausgeliehen werden. Die Mediathek ist zur Ausleihe (nicht zur Beratung) donnerstags von 12.15 – 13.15 Uhr geöffnet.

Medienpädagogik

Das Sonderpädagogik-Seminar Freiburg hat den Schwerpunkt Medienpädagogik im Bereich der Pädagogik-Ausbildung. Die angehenden Lehrkräfte

  • nehmen am Medienpädagogischen Tag während der Einführungswoche teil
  • wählen 20 Seminarstunden im Bereich der Medienpädagogik
  • haben die Möglichkeit, sich zusätzlich zu qualifizieren

Durch Praxisnachweise kann die Medienausbildung vergleichbar dem Aufbaustudiengang Medienpädagogik an der PH und der Ausbildung zum Multimediaberater zertifiziert werden. Dann bekommen die Lehramtsanwärter diese Leistung entsprechend bescheinigt. Fragen zur Medienpädagogik am Seminar können an Herrn Christian Albrecht gerichtet werden:

christian.albrecht@ab.sopaedseminar-fr.de

Mentorenanrechnungen

Ausbildungsschulen erhalten für jede ihnen zugewiesene Lehramtsanwärterin, jeden ihnen zugewiesenen Lehramtsanwärter, pro Schuljahr 1,5 Wochenstunden Anrechnung zugeteilt.

Die „Mentoren-Stunden“ an Ausbildungsschulen werden von der Schulleitung nach deren pflichtgemäßem Ermessen auf die beteiligten Lehrkräfte in der Erstfachausbildung sowie dem Sonderpädagogischen Handlungsfeld und der Schulleitung selbst, verteilt. Die Schulleitung informiert die Gesamtlehrerkonferenz über die Verteilung der Anrechnungen.

Für die Ausbildung im Zweitfach ergibt sich daraus rechnerisch abgeleitet für den dritten Ausbildungsabschnitt eine Anrechnung von 0,75 Wochenstunden je Auszubildendem.

Quelle: KM, 16.5.1995, AZ: I/4-0301.620.956 und KM, 16.2.2010; AZ 14-0301.620/1405.

Nachzulesen im GEW-Jahrbuch unter Arbeitszeit (Lehrkräfte VwV Anrechnungen), GEW Jahrbuch 2018, S.49.

Mutterschutz

Eine Schwangerschaft ist umgehend dem Seminar mitzuteilen. Nähere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://lbv.landbw.de/-/mutterschu-1

N

Nachteilsausgleich

Angehende Lehrkräfte, die einen Behindertenstatus haben, können einen Nachteilsausgleich beantragen. Wie der Nachteilsausgleich gestaltet werden kann, muss einzelfallbezogen festgestellt werden. Die Möglichkeiten reichen von einer Verlängerung der Vorbereitungszeiten vor Prüfungsteilen, über die Verlängerung von Prüfungsteilen bis hin zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit.

Grundsätzlich ist es Aufgabe der angehenden Lehrkraft einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Sie wendet sich an den Behindertenbeauftragten des Seminars. Dieser nimmt dann Kontakt mit der Seminarleitung auf. In einem gemeinsamen Beratungsprozess zwischen angehender Lehrkraft, Behindertenbeauftragtem, Ausbildern und Seminarleitung werden Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs festgelegt und protokollarisch festgehalten. Gewählt als Behindertenbeauftragter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg ist Herr Wolfgang Borchardt (wolfgang.borchardt@doz.seminar-fr.de).

Nebentätigkeit

Nebentätigkeit gegen Bezahlung ist anzeige- oder genehmigungspflichtig. Voraussetzung für die Genehmigung ist eine angemessene Begrenzung des Umfangs der Nebentätigkeit. Keinesfalls darf die Nebentätigkeit eine Behinderung der Ausbildung mit sich bringen. Der Vorbereitungsdienst ist immer nur eine Vollzeittätigkeit. Deshalb gibt es auch keine Teilzeitbeschäftigungen (auch nicht für Mütter) im Vorbereitungsdienst. Der Antrag „Nebentätigkeit“ kann in unserem Formularcenter im wiki abgerufen werden.

O

Organisationsstruktur Gesamtseminar

Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg
Abteilungen Gymnasium und Sonderpädagogik
Direktor des Seminars: Georg Gnandt
Abteilung Gymnasium Abteilung Sonderpädagogik
Georg Gnandt: Seminarleiter
Reinhard Schmitt-Hartmann: Organisationsverwaltung
Markus Stecher: Abteilungsleiter (kommissarisch)
Aufgabenverteilung der Verwaltung für die Abteilung Sonderpädagogik
Sekretariat 2 Sekretariat 3
Susanne Hirth Karen Mazur
Reisekosten, Gastzugänge externe Lehrbeauftragte, Poststelle Telefonkontakt, Krankmeldungen, Prüfungsangelegenheiten, Bescheinigungen (Lehramtsanwärter), Mediathek, Raumbuchung, Jahreskalender, Honorarabrechnungen
Karl-Heinz Mattes: Hausmeister
Organisatorische Leitungsaufgaben
Christian Albrecht, Gregor Erhardt und Jörg Mehrfert: Seminar-IT

Organisationsstruktur Abteilung Sonderpädagogik

Abteilungsleitung
Markus Stecher: Abteilungsleiter (kommissarisch)
Bereich I Bereich II Bereich III
Bereichsleiter: Benjamin Gromer (kommissarisch) Bereichsleiter: Dr. Ralf Brandstetter Bereichsleiterin: Romina Rauner (kommissarisch)
FR körperliche und motorische Entwicklung (KMENT):
Benjamin Gromer (FL), Tanja Kling-Eichinger (LB)
FR emotionale und soziale Entwicklung (ESENT):
Manuel Binder (FL), Lars Annecke (LB), Birgit Schick (LB)
FR Hören (HÖR):
Romina Rauner (FL)
FR geistige Entwicklung (GENT):
Silvia Kopp (FL), Maria Dennett (LB), Ingeborg Frindt (LB), Britta Gischas (LB)
FR Lernen (LERN):
Dr. Ralf Brandstetter (BL), Ansgar Rieß (FL), Birgit Gass (LB), Susanne Kröger (LB), Birgit Mölich (LB), Philipp Staubitz (LB), Lutz Walter (LB), Thomas Walter (LB)
FR Sprache (SPRA):
Anna Waidmann (FL), Anna Meißner (LB), Friederike Mößner (LB), Vera Nies (LB)
FR Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung (LBS):
Kerstin Oetken (LB)
Organisatorische Leitungsaufgaben
Christian Albrecht: Medienpädagogik

P

Pädagogik-Module

Die Pädagogik-Module werden in zwei zeitlichen Blöcken ausgeschrieben. Diese Seminarangebote bieten Inhalte zu unterrichtspraktischen Fragen, zur Persönlichkeitsbildung sowie zu weiteren außerunterrichtlichen Feldern an. Die Anwärter/innen erhalten dadurch die Möglichkeit, ihr Kompetenzprofil in selbstgewählten inhaltlichen Schwerpunkten zu vertiefen. Die Lehramtsanwärter/innen belegen insgesamt 80 Seminarstunden im Bereich der Pädagogik-Module.

Parkplatz

Alle Anwärter/innen werden gebeten, ihre Fahrräder und ihre PKW auf den dafür vorgesehenen Parkflächen zwischen den Gebäuden abzustellen. Sollten diese nicht ausreichen muss auf die Oltmannsstraße ausgewichen oder über die Lörracher Straße in den Schildackerweg gefahren werden. Durch eine Bahnunterführung erreicht man von dort zu Fuß in ca. zwei Minuten das Seminar. Die Parkplätze an der Oltmannsstraße sind für das Staatliche Schulamt reserviert. Die Anwärter/innen werden gebeten, auf keinen Fall auf den benachbarten Firmengrundstücken zu parken!

Personalnummer

Etwa 3 Wochen nach Beginn ihres Vorbereitungsdienstes erhalten Lehramtsanwärter/innen vom Landesamt für Besoldung und Versorgung zwei Personalnummern.

Für alle Fragen in Hinblick auf Bezüge wird die erste Nummer angeben; für Beihilfeanträge die zweite Personalnummer.

Für alle Rückfragen sind auch die Durchwahlnummern der jeweiligen Sachbearbeiter/innen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung angegeben.

R

Rauchen

In allen Räumen herrscht grundsätzliches Rauchverbot. Rauchen ist nur außerhalb des Seminargebäudes gestattet.

Reisekosten

Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Se-minar abgerechnet werden:

  • Wohnort-Seminar
  • Erstfachschule-Seminar
  • Wohnort-Zweitfachschule
  • Erstfachschule-Zweitfachschule
  • Zweitfachschule-Seminar
  • Zweitfachschule-Erstfachschule

Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:

  • Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
  • Wohnort-Zweitfachschule
  • Erstfachschule-Seminar
  • Erstfachschule-Zweitfachschule
  • Zweitfachschule-Seminar
  • Zweitfachschule-Erstfachschule

Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg, so können folgen-de Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:

  • Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
  • Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)
  • Erstfachschule-Seminar
  • Erstfachschule-Zweitfachschule
  • Zweitfachschule-Seminar
  • Zweitfachschule-Erstfachschule

Die Fahrten zu und von beratenden Besuchen im SPH können vollständig abgerechnete werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden.

Als Anwärterin bzw. Anwärter wird Ihnen in der Regel die Hälfte der Reisekosten erstattet.

Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.

Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung (für den Kurs 2020-2021 bis zum 12.02.2020) die „Anerkennung triftiger Grunde“ beantragen (Begründung für die Nutzung eines PKW). Bei einer Anerkennung erhalten Sie für die Fahrt mit dem Pkw eine höhere Erstattung. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger als eine Stunde pro Fahrt zwischen Wohnung und Seminar unterwegs waren. Als Beleg ist ein Ausdruck Ihrer Recherche ausreichend. Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen für die Fahrten mit der Bahn ein „Jobticket“ an. Nähere Informationen, auch zum Beantragungsverfahren, finden Sie unter folgendem Link: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.

Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als acht Stunden unterwegs sind (z. B. morgens Fachsitzung Pädagogik/Pädagogische Psychologie, nachmittags Fachdidaktik). Falls Sie über Mittag heimfahren, wird die Heimfahrt nicht erstattet.

Die Höhe des Tagegeldes beläuft sich auf folgende Beträge: Bei Abwesenheit von der Wohnung

  • von mindestens 8 Std. auf 50% von 6,00 €
  • von mindestens 14 Std. auf 50% von 12,00 €
  • von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) auf 50% von 24,00 €

Auch im Rahmen der Steuererklärung ist dies relevant. Für jeden gefahrenen Kilometer erkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, für das Tagegeld die oben genannten Pauschbeträge in voller Höhe. Sie können also die Differenz zum erstatteten Betrag steuerlich geltend machen.

Wenn Sie noch nähere Details wissen wollen, finden Sie hier die aktuellen Gesetzestexte zur Reisekostenabrechnung

Bahncard

In aller Regel sind im Seminarbereich Freiburg die Regiokarte mit evtl. notwendigen An-schlussfahrkarten die preisgünstigste Fahrmöglichkeit bei Benutzung zuschlagfreier Züge. Bei den Ausbildungsreisen, die nur in zuschlagpflichtigen Zügen realisiert werden können (z. B. zwecks rechtzeitigen Erreichens einer Seminarsitzung nach dem Unterricht), müsste ein Jahr im Voraus geprüft werden, ob die Bahncard günstiger ist als andere Tarife. In diesem Fall würde das Seminar zu 50 % den Preis einer dienstlich notwendigen Bahncard erstatten. Da die Wirtschaftlichkeit einer Bahncard abhängt von der Zahl solcher Reisen, kann eine Bahncard i. d. R. nur rückwirkend erstattet werden.

Generell gilt allerdings: Auf jedem Reisekostenantrag für eine Bahnreise müssen Sie erklären, ob Sie im Besitz einer Bahncard sind. Auch eine aus persönlichen Gründen erworbene Bahncard ist für die Reisekostenabrechnung relevant, erstattungsfähig ist dann nur die ermäßigte Fahrkarte. (Vgl. zur Bahncard: Kudu. 8/1993).

Abrechnungszeitraum

Das Seminar empfiehlt die monatliche Abrechnung. Reisekosten können maximal bis 6 Monate rückwirkend erstattet werden; danach verfällt der Anspruch auf Reisekosten.

Erstattungen

Bei der Pkw-Benutzung beträgt die Km-Entschädigung in der Regel 50 % von 16 Cent; nur wenn triftige Gründe für die Pkw-Benützung vorliegen, sind es 50 % von 25 Cent. Solche triftigen Gründe können in einer erheblichen Zeitersparnis oder in ungünstigen Verkehrsanbindungen liegen oder durch persönliche Pflichten (Kleinkindversorgung; Kinderabholung et Center) entstehen.

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden unter Vorlage des Fahrscheins vom Seminar zu 50 % erstattet. Bei regelmäßigen Fahrten gleichen Preises müssen dem Reisekosten-antrag nicht zwingend alle Fahrscheine beigelegt werden, sondern exemplarisch einer je Monat. Bei einer einfachen Entfernung von nicht mehr als 100 km werden die notwendigen Fahrkos-ten nur in Höhe der Kosten der billigsten Fahrkarte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreiser-mäßigungen (dazu gerechnet werden auch Ermäßigungen aufgrund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie z.B. Schwerbehindertenermäßigung) sind auszunutzen. ICE-Fahrkarten sind erstattungsfähig, wenn die Strecke beispielsweise nur noch im ICE bedient wird oder wenn die Entfernung über 100 km beträgt oder die Zeitersparnis je Strecke mindestens eine halbe Stunde beträgt.

Auf die überaus preisgünstigen Region-Umweltkarten im Umkreis von Freiburg bzw. Offenburg wird ausdrücklich hingewiesen, verbunden mit der dringenden Bitte, für die Ausbildungsreisen statt des Pkw nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen; dies trägt dem Anliegen des Umweltschutzes ebenso Rechnung wie dem in der Landeshaushaltsordnung festgehaltenen Grundsatz der Sparsamkeit bei der Ausgabe öffentlicher Gelder.

Exkursionen werden gesondert berechnet; es gibt hier keine Reisekostenerstattung, sondern lediglich eine pauschale Reisekostenabfindung. Dieser Antrag auf pauschale Reisekostenabfindung wird in einem Vorgang für die gesamte Exkursionsgruppe (in der Regel der Ausbildungskurs) vom jeweiligen Dozenten oder Organisator der Reise unter Vorlage sämtlicher Belege an die Seminarleitung gerichtet. Individuelle Abrechnungen von Kosten, die bei Exkursionen entstanden sind, sind nicht vorgesehen. Allerdings bitten wir bei Exkursionen da-rum, die Benzinkostenausgleiche bei PKW-Benutzung vorab innerhalb der Fahrgemeinschaften zu regeln, da durch die pauschale Erstattungsform am Ende alle -auch die Fahrer- den-selben pauschalen Exkursionszuschuss erhalten.

Ausnahme: Modulare Angebote. Für Fahrten zu Modulen, die am Seminar oder an einer Schule stattfinden, und die mit keinen weiteren Kosten (Z.B. Verbrauchsmaterialien, Honorare usw.) verbunden sind, können Reisekostenerstattungen genehmigt werden. Module außerhalb dieser Dienstorte (Z.B. „Erlebnispädagogik“) und Module, die mit besonderen Kosten verbunden sind, können nicht erstattet werden.

Formulare für die reisekostenrechtliche Abfindung finden Sie im Formularcenter unter „Reisekosten“.

Job Ticket Informationen zum Job Ticket finden Sie unter „Job Ticket“.

S

Schriftverkehr mit Dienststellen

Beim Schreiben an übergeordnete Dienststellen muss der Dienstweg eingehalten werden: Lehramtsanwärter/innen → (Schulleitung) → Seminar → Regierungspräsidium→ Ministerium Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung müssen in zweifacher Ausfertigung, Schreiben an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in dreifacher Ausfertigung über das Seminar eingereicht werden. Bei formlosen Schreiben sollte grundsätzlich A4-Format verwendet werden. Jedes dienstliche Schreiben muss enthalten:

  • Name, Vorname, Dienstbezeichnung, Personalnummer
  • Datum
  • Betreff, Bezug
  • Kurze und präzise Darstellung des Sachverhalts
  • Unterschrift

Von jedem Schreiben an eine Dienststelle sollte eine Kopie für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.

Schul- und Beamtenrecht

Mit Beginn des Kontinuums der Ausbildung in der ersten Fachrichtung findet am Donnerstagnachmittag eine Seminarveranstaltung in Schul- und Beamtenrecht statt. In Schul- und Beamtenrecht findet eine mündliche Prüfung statt. Diese ist für Ende September – Anfang Oktober terminiert.

Schwerbehindertenvertreter

Wolfgang Borchardt E-Mail: wolfgang.borchardt@doz.seminar-fr.de

Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH)

Das Ausbildungsformat „Sonderpädagogische Handlungsfelder“ dient dazu, dass angehende Lehrkräfte ihre außerunterrichtlichen Kompetenzen insbesondere in den Bereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren und sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“ erweitern.

Dazu erkunden die Anwärter/innen mögliche sonderpädagogische Handlungsfelder bereits ab den Einführungswochen an ihrer Schule der 1. Fachrichtung und wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche verpflichtend einen Ausbildungsschwerpunkt für ihr Sonderpädagogisches Handlungsfeld:

  • Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote
  • Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung
  • Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben.

Für die Begleitung des sonderpädagogischen Handlungsfelds stehen den Anwärter/innen 40 Seminarstunden zur Verfügung, die sich in der Ausbildungsgruppe der 1. Fachrichtung verorten und vom Erstfachausbilder geleistet werden. Ergänzend dazu können die Anwärter/innen Angebote im Rahmen der individuellen Ausbildungsberatung und der Pädagogik-Module wahrnehmen.

Die dazu im dritten Ausbildungsabschnitt geltenden Modalitäten sind beschrieben unter der Rubrik „Ausbildung in der 2. Fachrichtung“.

Im Rahmen der Prüfung fertigen die Anwärter/innen eine schriftliche Hausarbeit an und absolvieren ein pädagogisches Kolloquium. Die Abgabe der Hausarbeit ist für Anfang Januar terminiert. Das pädagogische Kolloquium findet im Februar/März 2021 statt.

Supervision und Coaching

  • Ausbildungsbegleitenden Supervision in festen Gruppen
  • Individuelle Beratung bei schwierigen Ausbildungssituationen

Ansprechpartner:

lotte.fehrle@doz.seminar-fr.de

steffen.michalek@doz.seminar-fr.de

T

Wichtige Termine

  • 3. bis 7. Februar 2020: Einführungstage am Seminar
  • 05.03.2020: Beginn Kontinuum 1. Fachrichtung, Schul- und Beamtenrecht sowie Pädagogik
  • Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht vom 28.09. bis 16.10.2020
  • Beurteilung der Unterrichtspraxis und Kolloquium (1. Sonderpädagogische Fachrichtung) vom 23.11. bis 11.12.2020
  • Abgabe der SPH-Hausarbeit im Seminar bis 13.01.2021 (12:00 Uhr / Poststempel)
  • Pädagogisches Kolloquium im SPH vom 22.02. bis 19.03.2021
  • Beurteilung der Unterrichtspraxis und Kolloquium (2. Sonderpädagogische Fachrichtung) vom 19.04.-12.05.2021

V

Vertrauenslehrbeauftragte

Sollte jemand Probleme haben, die so gelagert sind, dass man diese weder mit seiner/seinem Lehrbeauftragten noch mit der Abteilungsleitung besprechen möchte, steht Frau Birgit Schick (E-Mail: birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de als Vertrauensperson zur Verfügung.

Z

Zeugnis

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst endet mit der Zeugnisausgabe. In der Regel findet die Zeugnisausgabe mit der Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt.

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