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wiki:ausbildung:abc:a

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wiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:21] – [Reisekosten] Christian Albrechtwiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:34] – [Reisekosten] Christian Albrecht
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 +**Abrechnungszeitraum**
  
 +Das Seminar empfiehlt die monatliche Abrechnung. Reisekosten können **maximal bis 6 Monate rückwirkend** erstattet werden; danach verfällt der Anspruch auf Reisekosten. 
  
 +
 +**Erstattungen**
 +
 +Bei der Pkw-Benutzung beträgt die Km-Entschädigung in der Regel 50 % von 16 Cent; nur wenn triftige Gründe für die Pkw-Benützung vorliegen, sind es 50 % von 25 Cent. Solche triftigen Gründe können in einer erheblichen Zeitersparnis oder in ungünstigen Verkehrsanbindungen liegen oder durch persönliche Pflichten (Kleinkindversorgung; Kinderabholung et Center) entstehen. 
 +
 +Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden unter Vorlage des Fahrscheins vom Seminar zu 50 % erstattet. Bei regelmäßigen Fahrten gleichen Preises müssen dem Reisekosten-antrag nicht zwingend alle Fahrscheine beigelegt werden, sondern exemplarisch einer je Monat. 
 +Bei einer einfachen Entfernung von nicht mehr als 100 km werden die notwendigen Fahrkos-ten nur in Höhe der Kosten der billigsten Fahrkarte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreiser-mäßigungen (dazu gerechnet werden auch Ermäßigungen aufgrund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie z.B. Schwerbehindertenermäßigung) sind auszunutzen. ICE-Fahrkarten sind erstattungsfähig, wenn die Strecke beispielsweise nur noch im ICE bedient wird oder wenn die Entfernung über 100 km beträgt oder die Zeitersparnis je Strecke mindestens eine halbe Stunde beträgt. 
 +
 +Auf die überaus preisgünstigen Region-Umweltkarten im Umkreis von Freiburg bzw. Offenburg wird ausdrücklich hingewiesen, verbunden mit der dringenden Bitte, für die Ausbildungsreisen statt des Pkw nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen; dies trägt dem Anliegen des Umweltschutzes ebenso Rechnung wie dem in der Landeshaushaltsordnung festgehaltenen Grundsatz der Sparsamkeit bei der Ausgabe öffentlicher Gelder. 
 +
 +Exkursionen werden gesondert berechnet; es gibt hier keine Reisekostenerstattung, sondern lediglich eine pauschale Reisekostenabfindung. Dieser Antrag auf pauschale Reisekostenabfindung wird in einem Vorgang für die gesamte Exkursionsgruppe (in der Regel der Ausbildungskurs) vom jeweiligen Dozenten oder Organisator der Reise unter Vorlage sämtlicher Belege an die Seminarleitung gerichtet. Individuelle Abrechnungen von Kosten, die bei Exkursionen entstanden sind, sind nicht vorgesehen. Allerdings bitten wir bei Exkursionen da-rum, die Benzinkostenausgleiche bei PKW-Benutzung vorab innerhalb der Fahrgemeinschaften zu regeln, da durch die pauschale Erstattungsform am Ende alle -auch die Fahrer- den-selben pauschalen Exkursionszuschuss erhalten.
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 +Ausnahme: Modulare Angebote. Für Fahrten zu Modulen, die am Seminar oder an einer Schule stattfinden, und die mit keinen weiteren Kosten (Z.B. Verbrauchsmaterialien, Honorare usw.) verbunden sind, können Reisekostenerstattungen genehmigt werden. Module außerhalb dieser Dienstorte (Z.B. „Erlebnispädagogik“) und Module, die mit besonderen Kosten verbunden sind, können nicht erstattet werden. 
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 +Formulare für die reisekostenrechtliche Abfindung finden Sie im [[wiki:formulare:start|Formularcenter]] unter "Reisekosten"
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 +**Job Ticket**
 +
 +Ab dem 01.10.2017 wird das Land Baden-Württemberg den unmittelbaren Landesbeschäftigten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von mtl. 25,- € für die Jahresfahrkarte für Zug und Bus bzw. Straßenbahn bezahlen. Seit dem 16.11.2015 ist das Job Ticket BW über das LBV-Fellbach buchbar. Zuschussberechtigte sind u. a. Beamtinnen und Beamte sowie Referendarinnen und Referendare bzw. Anwärterinnen und Anwärter und Angestellte.
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 +Weitere Information erhalten Sie auf der Seite der [[https://www.vag-freiburg.de/tickets/monatskarten-abos/regiokarte-job-jobticket-bw|VAG]], der Seite der [[https://www.rvf.de/fahrkarten-tarife/monatskarten-abos/regiokarte-job-job-ticket-bw/#JobTicket%20BW|RVF]] oder dem [[https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw|Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)]].
 +Die Bestellung des Zuschusses ist ausschließlich online (keine Papieranträge) über das [[https://lbv.landbw.de/kundenportal|Kundenportal des LBV]] möglich.
  
  
wiki/ausbildung/abc/a.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/11 11:15 von Romina Rauner