wiki:ausbildung:abc:a
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wiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:21] – [Reisekosten] Christian Albrecht | wiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:34] – [Reisekosten] Christian Albrecht | ||
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+ | **Abrechnungszeitraum** | ||
+ | Das Seminar empfiehlt die monatliche Abrechnung. Reisekosten können **maximal bis 6 Monate rückwirkend** erstattet werden; danach verfällt der Anspruch auf Reisekosten. | ||
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+ | **Erstattungen** | ||
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+ | Bei der Pkw-Benutzung beträgt die Km-Entschädigung in der Regel 50 % von 16 Cent; nur wenn triftige Gründe für die Pkw-Benützung vorliegen, sind es 50 % von 25 Cent. Solche triftigen Gründe können in einer erheblichen Zeitersparnis oder in ungünstigen Verkehrsanbindungen liegen oder durch persönliche Pflichten (Kleinkindversorgung; | ||
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+ | Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden unter Vorlage des Fahrscheins vom Seminar zu 50 % erstattet. Bei regelmäßigen Fahrten gleichen Preises müssen dem Reisekosten-antrag nicht zwingend alle Fahrscheine beigelegt werden, sondern exemplarisch einer je Monat. | ||
+ | Bei einer einfachen Entfernung von nicht mehr als 100 km werden die notwendigen Fahrkos-ten nur in Höhe der Kosten der billigsten Fahrkarte der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreiser-mäßigungen (dazu gerechnet werden auch Ermäßigungen aufgrund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie z.B. Schwerbehindertenermäßigung) sind auszunutzen. ICE-Fahrkarten sind erstattungsfähig, | ||
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+ | Auf die überaus preisgünstigen Region-Umweltkarten im Umkreis von Freiburg bzw. Offenburg wird ausdrücklich hingewiesen, | ||
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+ | Exkursionen werden gesondert berechnet; es gibt hier keine Reisekostenerstattung, | ||
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+ | Ausnahme: Modulare Angebote. Für Fahrten zu Modulen, die am Seminar oder an einer Schule stattfinden, | ||
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+ | Formulare für die reisekostenrechtliche Abfindung finden Sie im [[wiki: | ||
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+ | **Job Ticket** | ||
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+ | Ab dem 01.10.2017 wird das Land Baden-Württemberg den unmittelbaren Landesbeschäftigten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von mtl. 25,- € für die Jahresfahrkarte für Zug und Bus bzw. Straßenbahn bezahlen. Seit dem 16.11.2015 ist das Job Ticket BW über das LBV-Fellbach buchbar. Zuschussberechtigte sind u. a. Beamtinnen und Beamte sowie Referendarinnen und Referendare bzw. Anwärterinnen und Anwärter und Angestellte. | ||
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+ | Weitere Information erhalten Sie auf der Seite der [[https:// | ||
+ | Die Bestellung des Zuschusses ist ausschließlich online (keine Papieranträge) über das [[https:// | ||
wiki/ausbildung/abc/a.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/11 11:15 von Romina Rauner