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wiki:ausbildung:abc:a

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wiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:16] – [Reisekosten] Christian Albrechtwiki:ausbildung:abc:a [2020/02/07 10:19] – [Reisekosten] Christian Albrecht
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 Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung (für den Kurs 2020-2021 bis zum 12.02.2020) die „Anerkennung triftiger Grunde“ beantragen ([[wiki:formulare:start|Begründung für die Nutzung eines PKW]]). Bei einer Anerkennung erhalten Sie für die Fahrt mit dem Pkw eine höhere Erstattung. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger als eine Stunde pro Fahrt zwischen Wohnung und Seminar unterwegs waren. Als Beleg ist ein Ausdruck Ihrer Recherche ausreichend.  Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung (für den Kurs 2020-2021 bis zum 12.02.2020) die „Anerkennung triftiger Grunde“ beantragen ([[wiki:formulare:start|Begründung für die Nutzung eines PKW]]). Bei einer Anerkennung erhalten Sie für die Fahrt mit dem Pkw eine höhere Erstattung. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich länger als eine Stunde pro Fahrt zwischen Wohnung und Seminar unterwegs waren. Als Beleg ist ein Ausdruck Ihrer Recherche ausreichend. 
 Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen für die Fahrten mit der Bahn ein „Jobticket“ an. Nähere Informationen, auch zum Beantragungsverfahren, finden Sie unter folgendem Link: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.  Das Land Baden-Württemberg bietet Ihnen für die Fahrten mit der Bahn ein „Jobticket“ an. Nähere Informationen, auch zum Beantragungsverfahren, finden Sie unter folgendem Link: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw. 
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 +Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als acht Stunden unterwegs sind (z. B. morgens Fachsitzung Pädagogik/Pädagogische Psychologie, nachmittags Fachdidaktik). Falls Sie über Mittag heimfahren, wird die Heimfahrt nicht erstattet.
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 +Die Höhe des Tagegeldes beläuft sich auf folgende Beträge: Bei Abwesenheit von der Wohnung
 +  * von mindestens 8 Std. auf 50% von 6,00 €
 +  * von mindestens 14 Std. auf 50% von 12,00 €
 +  * von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) auf 50% von 24,00 €
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 +Auch im Rahmen der Steuererklärung ist dies relevant. Für jeden gefahrenen Kilometer erkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, für das Tagegeld die oben genannten Pauschbeträge in voller Höhe. Sie können also die Differenz zum erstatteten Betrag steuerlich geltend machen. 
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 +Wenn Sie noch nähere Details wissen wollen, finden Sie hier die aktuellen [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/d15/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RKGBWrahmen:juris-lr00&documentnumber=18&numberofresults=48&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint|Gesetzestexte zur Reisekostenabrechnung]]
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wiki/ausbildung/abc/a.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/03 11:28 von Benjamin Gromer