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Aufstiegslehrgang
Ein Aufstieg kann nach einer zweijährigen Bewährungszeit festgestellt werden für Lehrkräfte mit der Befähigung für die Laufbahn
• einer Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer für die Laufbahn des Lehramtes Grundschule • einer Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer für die Laufbahn des Lehramtes Werkreal-, Haupt- und Realschule • einer Fachlehrkraft an Schulen für Körperbehinderte oder für Geistigbehinderte für die Laufbahn des Lehramtes Sonderpädagogik • einer Technischen Lehrkraft der gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Richtung beruflicher Schulen für die Laufbahn des Lehramtes Berufs- und Berufsfachschulen • einer Technischen Lehrkraft der Schule für Geistigbehinderte für die Laufbahn des Lehramtes Sonderpädagogik
wiki/fort_weiterbildung/al.1547728903.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/06/23 12:06 (Externe Bearbeitung)