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Seminarveranstaltungen

Zu den Seminarveranstaltungen zählen neben den Seminaren in der ersten und zweiten Fachrichtung, die Module in Pädagogik, die Seminare zu Beruf und Rolle, die Seminare im Sonderpädagogischen Handlungsfeld, Veranstaltungen in Schul- und Beamtenrecht sowie ergänzende Veranstaltungen.

Seit dem Jahr 2015 arbeitet die Sonderpädagogik-Abteilung mit einem von allen Fachrichtungen abgestimmten Seminarcurriculum.

1. Leitgedanken

2. Leitziele

Persönlichkeit: Respekt, Wertschätzung, Empathie, ein professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis, Antrieb und Freude kennzeichnen die Grundhaltungen der Ausbilder:innen. Erwachsenendidaktische Qualitäten: Zu den für eine Seminarveranstaltung bedeutsamen erwachsenendidaktischen Qualitäten zählen die Transparenz im Hinblick auf Ziele und Ablauf, die Kompetenz- und Teilnehmer:innenorientierung, passgenaue (digitale) Medien und Methoden sowie das Einbindung von Praxisbeispielen Gruppenleitung: Die Gruppenleitung in einer Seminarveranstaltung zeichnet sich durch einen kooperativen Führungsstil aus. In gemeinsamer Verantwortung mit den Anwärter:innen erfolgt eine Verständigung über die Ausgestaltung eines positiven Lehr- und Lernklimas. Interaktion: Die Interaktion ist geprägt durch passgenaue und zielgerichtete Dialog- und Diskussionsformen. Kooperatives Arbeiten, Formen der Reflexion und konstruktives Feedback durch die Ausbilder sind regelmäßiger Bestandteil der Seminarveranstaltungen. Sonderpädagogische Fachlichkeit: Die sonderpädagogische Fachlichkeit der Ausbilder:innen ist gekennzeichnet durch eine hohe Fachkompetenz auf Grundlage fachlich relevanter Theorien. Diese dienen der Verknüpfung von Theorie und Praxis.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

== 3.1 Art der Durchführung == (Prozessschritte aufzeigen, PDCA-Zyklus berücksichtigen, Informationsweitergabe, Abstimmung im Kollegium, …)

  • Merkmale des positiven Lehr- und Lernklimas werden von Ausbildern und Anwärtern erörtert, in gemeinsamer Verantwortung als Grundlage für die Zusammenarbeit verabschiedet und regelmäßig reflektiert.
  • Die Rollen von Ausbildern und Anwärtern im Rahmen von Seminarveranstaltungen werden thematisiert und im Bedarfsfall reflektiert.
  • Das Grundsatzpapier Leitgedanken, Kompetenzbereiche und Kompetenzen wird den Anwärtern vorgestellt. Es werden im Verlauf der Ausbildung konsequent Bezüge zwischen Seminarveranstaltungen und dem Grundsatzpapier hergestellt.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter werden in die inhaltlichen Planungen vor jedem Ausbildungsabschnitt einbezogen.
  • Es wird bezüglich des inhaltlichen und methodischen Aufbaus sowie bezüglich der angestrebten Ziele zu Beginn einer Seminarveranstaltung Transparenz hergestellt.
  • Themen und Fragestellungen werden wissenschaftlich fundiert, theoretisch und praxisbezogen bearbeitet sowie kriteriengeleitet reflektiert. Die Kriterien zur Reflexion werden den Anwärterinnen und Anwärtern transparent gemacht.
  • Erkenntnisse aus den Reflexionen werden nach Möglichkeit praktisch erprobt und –u.U. auch im Rahmen von Unterrichtsbesuchen- erneut reflektiert.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen nach Möglichkeit Anteile der Seminarsitzung.
  • Aktuelle Fragestellungen die sich in der Praxis ergeben, haben im Ablauf einer Seminarsitzung Priorität, insofern sich die Gruppe situativ darauf verständigt.
  • Ggf. wird ein bedarfsbezogenes Differenzierungsangebot bereitgestellt.
  • Nach einzelnen Seminarveranstaltungen werden die ausgewiesenen Ziele der Seminarveranstaltung nach Möglichkeit reflektiert. Die weiteren Qualitätsmerkmale werden optional und situativ reflektiert.
  • Wesentliche Ergebnisse aus einer Seminarsitzung werden durch den Ausbilder/die Ausbilderin oder die Anwärterinnen und Anwärter dokumentiert.
3.2 Institutionelle Einbindung
  • Jeder neuen Mitarbeiterin und jedem neuen Mitarbeiter wird der Qualitätsrahmen zur Ausgestaltung der Seminarveranstaltungen erläutert.
  • In der Einarbeitungsphase wird der neuen Mitarbeiterin bzw. dem neuen Mitarbeiter ein Tandempartner zur Seite gestellt. Die Tandempartner arbeiten zusammen bei der Planung, Durchführung und Reflexion der Seminarveranstaltungen.
  • Tandembildungen über die Einarbeitungsphase hinaus ermöglichen den Transfer von Kompetenzen, Formen von Team-Teaching und kollegialer Beratung.
  • Die Stärken der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Kollegium transparent, so dass im Bedarfsfall Seminarveranstaltung „vom Experten“ übernommen werden können.
  • Materialien werden allen Kolleginnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
  • Einige Seminare werden ausbildungsgruppenübergreifend in Form von Wahlangeboten organisiert.
  • Eine Reflexion der Seminarveranstaltungen findet auf der Basis der Evaluationsergebnisse auf Ausbilderebene regelmäßig statt.
  • Die Ergebnisse der Dokumentation werden samt den Materialien auch den Mentorinnen und Mentoren zugänglich gemacht.
  • Der Austausch von Anwärterinnen und Anwärtern mit Ausbilderinnen und Ausbildern und Mentorinnen und Mentoren über die Seminarveranstaltungen wird von den Ausbilderinnen und Ausbildern initiiert.
3.3 Wirkung
  • Bei beratenden Unterrichtsbesuchen und im Rahmen von Mentorenfortbildungen werden Inhalte und Ergebnisse aus den Seminarveranstaltungen mit Mentoren aufgegriffen und reflektiert.
  • Zum Ende von Ausbildungsabschnitt I findet eine Evaluation im Spiegel der genannten Qualitätskriterien statt. Konsequenzen für Ausbildungsabschnitt II werden formuliert und in den Planungen berücksichtigt.
  • Zum Ende von Ausbildungsabschnitt II oder III findet eine erneute Evaluation statt. Konsequenzen werden formuliert und in den Planungen für den kommenden Kurs berücksichtigt.
  • Die Beschäftigung mit dem für die Ausbildung von Sonderschullehreranwärter in Baden-Württemberg vereinbarte Grundsatzpapier Leitgedanken, Kompetenzbereiche und Kompetenzen zeigt die Notwendigkeit für die einzelnen Fachrichtungen und auch fachrichtungsübergreifend ein Seminarcurriculum zu entwickeln. Dieses wird fortlaufend weiterentwickelt.

Stand: Oktober 2017

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Bereichsleitungen und Fachleitungen

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