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Reisekosten

Reisekosten können am Seminar auf unterschiedliche Art entstehen: a) bei Unterrichtsbesuchen, b) bei Dienstreisen, c) bei Prüfungen. Grundsätzlich müssen Reisekosten innerhalb eines halben Jahres eingereicht werden.

Ausbilder

  • a) Unterrichtsbesuche: Fahrten zu Unterrichtsbesuchen gelten als pauschal genehmigt. Sie werden durch einen Reisekostenantrag (RKA) in Verbindung mit Sammelantragsblatt bei der Abteilungsleitung eingereicht.
  • b) Dienstreisen: Dienstreisen müssen im Vorfeld durch die Abteilungsleitung mit einem Formular (Antrag einer Dienstreise) genehmigt werden. Die Abrechnung erfolgt anschließend mit dem RKA bei der Abteilungsleitung. Falls Ihnen Trennungsgeld zusteht, beantragen Sie dieses. Das Formular und die Anleitung zur Beantragung von Exkursionen finden Sie hier: Antrag Exkursion

Hinweise

Anwärter

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portfolio/voraussetzungen/ressourcen/reisekosten.1355140987.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/09/03 18:10 (Externe Bearbeitung)