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Reisekosten

Reisekosten können am Seminar auf unterschiedliche Art entstehen: a) bei Unterrichtsbesuchen, b) bei Dienstreisen, c) bei Prüfungen. Grundsätzlich müssen Reisekosten innerhalb eines halben Jahres eingereicht werden. a) Unterrichtsbesuche: Fahrten zu Unterrichtsbesuchen gelten als pauschal genehmigt. Sie werden durch einen Reisekostenantrag (RKA) in Verbindung mit Sammelantragsblatt bei der Abteilungsleitung eingereicht. b) Dienstreisen: Dienstreisen müssen im Vorfeld durch die Abteilungsleitung mit einem Formular (Antrag einer Dienstreise) genehmigt werden. Die Abrechnung erfolgt anschließend mit dem RKA bei der Abteilungsleitung. c) Prüfungen: Nach der Prüfungsansetzung durch das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) muss die Dienstreise beim Landesamt für Besoldung (LBV) über Drive-BW beantragt werden. Jede Prüfung wird dabei einzeln beantragt. Ist die Prüfung abgenommen und die Dienstreise genehmigt, können die Reisekosten ebenfalls über Drive-BW abgerechnet werden.

portfolio/voraussetzungen/ressourcen/reisekosten.1342424275.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/09/03 18:10 (Externe Bearbeitung)