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Reisekosten
Reisekosten können am Seminar auf unterschiedliche Art entstehen: a) bei Unterrichtsbesuchen, b) bei Dienstreisen, c) bei Prüfungen. Grundsätzlich müssen Reisekosten innerhalb eines halben Jahres eingereicht werden.
Ausbilder
- a) Unterrichtsbesuche: Fahrten zu Unterrichtsbesuchen gelten als pauschal genehmigt. Sie werden durch einen Reisekostenantrag (RKA) in Verbindung mit Sammelantragsblatt bei der Abteilungsleitung eingereicht.
- b) Dienstreisen: Dienstreisen müssen im Vorfeld durch die Abteilungsleitung mit einem Formular (Antrag einer Dienstreise) genehmigt werden. Die Abrechnung erfolgt anschließend mit dem RKA bei der Abteilungsleitung. Falls Ihnen Trennungsgeld zusteht, beantragen Sie dieses. Hier finden Sie das Formular und die Anleitung zur Beantragung von Exkursionen.
- c) Prüfungen: Nach der Prüfungsansetzung durch das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) muss die Dienstreise beim Landesamt für Besoldung (LBV) über Drive-BW beantragt werden. Jede Prüfung wird dabei einzeln beantragt. Ist die Prüfung abgenommen und die Dienstreise genehmigt, können die Reisekosten ebenfalls über Drive-BW abgerechnet werden. Eine Anleitung zu Drive-BW finden sie in unserem Formularcenter.
- d) Sonstiges: Eine Unfallmeldung geben Sie bitte bei jedem Unfall während einer genehmigten Dienstreise ab.
Anwärter
Die Reisekosten-Formulare für Anwärter finden Sie in unserem Formularcenter.
portfolio/voraussetzungen/ressourcen/reisekosten.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/23 12:27 von 127.0.0.1