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Mentorentätigkeit

Ausbildungsschulen für Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst an den Staatlichen Seminaren für Schulpädagogik oder schulpraktische Ausbildung ableisten, erhalten je Auszubildenden 1,5 Wochenstunden Anrechnung zugeteilt.

Wichtig! Die „Mentorenstunden“ an Ausbildungsschulen werden von der Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen auf die beteiligten Lehrkräfte in der Erstfachausbildung und dem Sonderpädagogischen Handlungsfeld (einschließlich der Schulleitung selbst) verteilt. „Die Anrechnung von 1,5 Wochenstunden steht somit der Schule je Auszubildenden (nicht je Ausbilder) pro Schuljahr zu.

Für die Ausbildung im Zweitfach ergibt sich daraus rechnerisch abgeleitet für den dritten Ausbildungsabschnitt eine Anrechnung von 0,75 Wochenstunden je Auszubildenden.

Quelle: KM, 16.5.1995, AZ: I/4-0301.620.956, nachzulesen im GEW-Jahrbuch unter Arbeitszeit (Lehrkräfte) S.54

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