Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


portfolio:prozesse:seminarkultur:mitwirkung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


V 1 - Mitwirkung und Mitverantwortung

Das Ziel der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung am Seminar ist nur durch eine Mitwirkung und Mitverantwortung aller an der Ausbildung beteiligter Personen zu erreichen. Es geht dabei um eine Partizipation der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars, der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie weiterer Kooperationspartner des Systems Schule (vgl. Übersicht Kooperationspartner). Mitwirkungs- und Mitverantwortungsprozesse beziehen sich auf die Ausbildung der angehenden Lehrkräfte, sowie auf spezifische Entwicklungsaufgaben im Rahmen des Didaktischen Zentrums. Aus diesem Grund sind die im Folgenden formulierten Leitgedanken und Leitziele für alle an der Ausbildung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handlungsleitend.

1. Leitgedanken

  • Jeder Mitarbeiter trägt durch die Gestaltung seines professionellen Handelns zum Gelingen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei.
  • Eine Kultur des Miteinanders prägt die Zusammenarbeit. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist hierfür gleichermaßen verantwortlich.
  • Die Arbeitszufriedenheit und damit einhergehend auch die Arbeitsgesundheit ist im hohen Maße abhängig von den Möglichkeiten der Mitbeteiligung und Mitgestaltung.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten vertrauensvoll mit unseren Kooperationspartnern zusammen.
  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt mit seinen persönlichen Stärken und fachlichen Profilmerkmale zum Gelingen des Ausbildungsauftrages bei.
  • Damit dies gelingen kann, bedarf es einer bestmöglichen Transparenz von Arbeits-, Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen.


2. Leitziele

  • An der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung wirken alle an der Ausbildung Beteiligten mit.
  • Arbeitszufriedenheit ist Ausdruck eines gelingenden Miteinanders. Durch den planmäßigen und abgestimmten Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die fachlichen und personellen Ressourcen für die Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung bestmöglich zu nutzen.
  • Die für einen Arbeitsprozess verantwortlichen Personen machen ihr Vorgehen transparent
  • Aus Arbeitsprozessen hervorgehende Ergebnisse stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur weiteren Nutzung zur Verfügung.
  • Alle an der Aus- und Fortbildung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich an die im Bereich „Mitwirken und Mitverantworten“ vereinbarten Leitziele und Leitgedanken


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung

Personalentwicklung

  • Im Rahmen regelmäßig jährlich stattfindender Personalentwicklungsgespräche wird das Thema „Mitwirken und Mitverantwortung“ reflektiert. Sofern die Beteiligten Handlungsbedarf erkennen, werden die notwendigen Konsequenzen in Zielvereinbarungen festgehalten. Das in Augenschein genommene Mitwirken bezieht sich sowohl auf die Beteiligung an Ausbildungsprozessen im engeren Sinne, wie auch auf Aufgabenbereiche des „Didaktischen Zentrums“.
  • Im Rahmen Kollegialer Hospitationen begleiten und beraten sich Kolleginnen und Kollegen bei Unterrichtsbesuchen.

Organisation von Mitwirkung und Mitverantwortung

  • Abteilungsleitung, Bereichsleitungen, Steuergruppe und Kollegium halten sich an die verabschiedeten Organisationsabläufe
  • Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in die Organisationsabläufe von ihren Dienstvorgesetzten eingewiesen. (vgl. Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Jede Seminarmitarbeiterin, jeder Seminarmitarbeiter, sowie der APR kann den Vorschlag eines zu bearbeitenden Arbeitsfeldes über die Steuergruppe in die Abteilungskonferenz einbringen.
  • Anfragen von außen werden über die Abteilungsleitung und die zuständigen Bereichsleiter koordiniert.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Abteilungskonferenzen sind immer das Kollegium, ggf. auch der APR und weitere Kooperationspartner.
  • Die Auftragsformulierung für neue Entwicklungsprozesse wird in der Abteilung beraten.
  • Neu zu bildende Arbeitsgruppen werden in der Abteilungskonferenz beraten und Vorschläge für die Besetzung gesammelt.
  • Bei der Besetzung von Arbeitsgruppen wird in der Regel darauf geachtet, dass eine Beteiligung aus allen Bereichen gewährleistet ist und die Profile der Ausbilder berücksichtigt werden.
  • In jeder Arbeitsgruppe wird ein Hauptverantwortlicher benannt, der für die Dokumentation der Arbeitsprozesse verantwortlich ist.
  • Die Dokumentation der Arbeitsprozesse erfolgt in einem vorgegebenen Format.
  • Abgeschlossen Prozesse, oder bei sehr langen Prozessen auch Zwischenergebnisse, werden in der Abteilungskonferenz transparent gemacht.
  • Die für diesen Qualitätsbereich im Seminar verantwortlichen Personen aktualisieren regelmäßig die Übersicht „Entwicklungsprozesse am Seminar – Überblick“ (vgl. Wirkung).
  • Die Moderation von Beratungsprozessen in Konferenzen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst. (vgl. Moderationsliste)
  • Tagesordnungspunkte der Abteilungskonferenz, die Kooperationspartner betreffen, werden gemeinsam mit diesen im Vorfeld geplant und in der Konferenz gemeinsam diskutiert.
  • Die Steuergruppe hat die Aufgabe Sorge zu tragen, dass die Bedürfnisse und Beteiligungsmöglichkeiten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kooperationspartner angemessen berücksichtigt werden.
  • Die Steuergruppe initiiert eine Selbstevaluation zum Thema „Mitwirkung und Mitgestaltung“, wenn von mehreren Beteiligten eine Unzufriedenheit in diesem Bereich vermittelt wird.

Die Mitwirkung der Ausbildungsschulen wird im QB I 4 - Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen beschrieben.

3.2 Institutionelle Einbindung

Personalentwicklung/Ausbildungsentwicklung

  • Personalentwicklungsgespräche finden einmal jährlich in einer vereinbarten Struktur kriteriengeleitet statt (vgl. Gesprächsleitfaden).
  • Kollegiale Hospitationen finden einmal jährlich statt. Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter, organisiert und koordiniert dies in Eigenverantwortung.

Organisationsentwicklung/Ausbildungsentwicklung

  • Die Steuergruppe wird bis auf weiteres alle zwei Jahre gewählt. Sie setzt sich paritätisch zusammen (Abteilungsleiter, ein Vertreter der Bereichsleiter, zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Kollegium). Sowohl die Aspekte Geschlecht, Alter, Verweildauer am Seminar, Bereichszugehörigkeit sowie die Funktion werden bei der Besetzung berücksichtigt.
  • Arbeitsprozesse werden in ein vorgegebenes Format dokumentiert (in Anlehnung an den „pdca Zyklus“, vgl. Formatvorlage)
  • Die eingebrachte Arbeitszeit wird im Rahmen des Budgets verrechnet.
  • Querschnittsaufgaben sind an Leitungsfunktionen gekoppelt: „Frühpädagogik“(Hr. Stecher), „Inklusion“ (Hr. Dr. Klingler-Neumann) und „Berufliche Bildung“ (Hr. Dr. Brandstetter).
  • Für Fachleitungen und Bereichsleitungen gibt es Funktionsbeschreibungen:
  • Der APR ist in die Arbeitsprozesse zur Qualitätsentwicklung strukturell eingebunden (vgl. Absprachen Zusammenarbeit APR)

Die Mitwirkung der Ausbildungsschulen wird im QB I 4 - Zusammenarbeit mit den Ausbildungsschulen beschrieben.

3.3 Wirkung
3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Verantwortliche: Leitungsteam, Steuergruppe
Auftraggeber: Abteilungsleitung
Weitere Teilnehmer: Abteilung

portfolio/prozesse/seminarkultur/mitwirkung.1434625931.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/09/03 18:10 (Externe Bearbeitung)