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portfolio:prozesse:ausbildung:schul-_und_beamtenrecht

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I 1.1 - Schul- und Beamtenrecht

Die Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter erwerben im Fach Schul- und Beamtenrecht Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen, der sich aus ihrer Tätigkeit als Lehrer ergibt. Dies ist begründet in der Tatsache, dass alles unterrichtliche und erzieherische Tun im Rahmen rechtlicher Normen geschieht und durch dieses rechtlich abgesichert sein muss. Bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags sind Rechte und Pflichten zu beachten, denen die Eltern, die Schüler und die Schule unterliegen. Nur in diesem Rahmen können die Schulen die ihnen eingeräumten Freiheiten wahrnehmen. Deshalb ist es notwendig, die angehenden Lehrerinnen und Lehrer während ihrer Ausbildung in die Regelungen einzuführen, die den rechtlichen Rahmen ihrer täglichen Arbeit bilden. Dazu gehören auch die Normen, die das Verhältnis des Lehrers zu seinem Dienstherrn betreffen. Erst der Lehrer, der seine eigene Rechtsstellung und die der sonst dem Schulleben beteiligten Gruppen kennt, kann seinen pädagogischen Auftrag mit der notwendigen Selbstsicherheit und der ihm jeweils eingeräumten Freiheit erfüllen.

1 Leitgedanken 2 Leitziele



3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  1. Steuergruppe und Leitungsteam erstellen einen Vorschlag zu wünschenswerten Seminarangeboten.
  2. Das Angebot muss so gestaltet sein, dass es den LA ermöglicht einen Ausbildungsumfang von 80 Seminarstunden einzulösen.
  3. Die Abteilungskonferenz berät die Angebotsliste.
  4. Die Angebote werden in drei Terminblöcken im Zeitraum von März bis November eines Jahres organisiert.
  5. Albrecht/Burghardt schreiben Lehrpersonen an, die Seminare durchführen können und bitten um einen Ausschreibungstext. Die Ausschreibung muss neben Thema, Inhalten und Zielen den zeitlichen Umfang, die wesentlichen Kompetenzen, auf die sich die Inhalte beziehen, Ort der Veranstaltung, Mindestteilnehmerzahl, max. Teilnehmerzahl, sowie die Anzahl der vorgesehenen Wiederholungen des Angebotes enthalten. Können LA und Refrendare aus anderen Seminaren an dem Angebot partizipieren, so muss dies aus der Ausschreibung ebenfalls hervor gehen.
  6. Nach Sichtung der Ausschreibungen durch Albrecht/Burghardt erstellen diese beiden ein endgültiges Angebot, das auf der Online-Plattform eingestellt wird.
  7. Es erfolgt eine zeitliche Gliederung in drei Blöcke von März bis Nov.
  8. Im ersten Wahlzeitraum liegt der Schwerpunkt auf dem Bereich der Medienpädagogik im Umfang von 20 Seminarstunden
  9. In der Einführungswoche findet ein Medienpädagogischer Tag im Umfang von 8 Seminarstunden statt.
  10. Die LA erhalten zu Beginn ihrer Ausbildung einen Überblick über alle Seminarangebote.
  11. Die Ausschreibung der Angebote erfolgt über ein gesondertes Programm.
  12. Die Einschreibung erfolgt Blockweise, dh. es wird immer nur ein Block freigeschaltet.
  13. Die LA tragen sich über das Programm in die Angebotsliste ein.
  14. Über das Programm wird ersichtlich, wie viele Seminarstunden ein LA belegt hat.
  15. Vor Beendigung der Ausbildung erhält jeder LA Zertifikate über die belegten Pädagogik-Module.
3.2 Institutionelle Einbindung
  • Der Abgleich zwischen Curriculum Erst- und Zweitfach und Wahlpflicht-Modulen ist im Jahr 2015 erfolgt.
  • Die Angebotspalette der Seminarmodule wird einmal jährlich von der Abteilungskonferenz beraten.
  • Im Juni/Juli jeden Jahres wird das Seminarangebot von Steuergruppe, Leitungsteam und APR reflektiert und ggf. ergänzt.
  • Herr Albrecht zeichnet verantwortlich dafür, dass jeder LA 88 Seminarstunden während seiner Ausbildung belegt.
  • Jede Lehrperson, die ein Seminarmodul anbietet, evaluiert ihr Angebot mit dem Feedback-Bogen des Seminars.
  • Die Durchführung der Wahlpflicht-Module wird von der Sonderpädagogikabteilung/SEV-Gruppe evaluiert.
3.3 Wirkung
  • Externe und interne Lehrbeauftragte erstellen seit 2017 unter Berücksichtigung der Leitgedanken (Kurzfassung) ein online verfügbares Modulangebot. Ein Reader wird seit dem nicht mehr erstellt.
  • Herr Albrecht kooperiert mit den zuständigen Mitarbeitern der Gymnasialabteilung.
  • Gymnasial- und Sonderschulabteilung bieten seit 2014 gemeinsame Module an.
  • Seit 2015 kommen Module der GWHS-Seminare Offenburg und Rottweil hinzu. Die Kooperation mit dem Gymnasium wird vertieft.
  • Seit 2016 können LA des GWHS-Seminars Offenburg Restplätze in den Modulen belegen.

Stand: Oktober 2017

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Steuergruppe: Albrecht / Burghardt

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