Seminarveranstaltungen der ersten Sonderpädagogischen Fachrichtung
Die Ausbildung beinhaltet eine unterrichtspraktische Ausbildung und die Ausbildung in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Dazu zählt auch die Beschäftigung mit inklusiven Bildungsangeboten in der Schulpraxis.
Im Rahmen der unterrichtspraktischen Ausbildung absolvieren die angehenden Lehrkräfte 14 Wochenstunden an der Ausbildungsschule. Im ersten Ausbildungsabschnitt besteht die Unterrichtsverpflichtung aus einem angeleiteten Unterricht von 14 Stunden. Im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt erteilen die angehenden Lehrkräfte selbstständig Unterricht im Umfang von 6 Wochenstunden.
Die Seminarausbildung umfasst im Ausbildungsformat Erstfach 150 Seminarstunden. Dazu finden donnerstags regelmäßig Seminarveranstaltungen in fachrichtungsspezifischen oder auch fachrichtungsgemischten Ausbildungsgruppen statt. Zu Beginn der Ausbildung werden Seminarveranstaltungen an mehreren Tagen geblockt organisiert.
1. Leitgedanken
Die Lehramtswärterinnen und Lehramtsanwärter lernen in diesem Ausbildungsformat Bildungsangebote teilhabeorientiert zu planen, zu gestalten und zu reflektieren. Sie gewinnen Einblick in die Tätigkeitsfelder frühkindlicher und beruflicher Bildung. Sie sammeln Erfahrungen in dem Aufgabenbereich sonderpädagogischer Dienste an allgemeinen Schulen und befassen sich mit den besonderen Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Bildungsangebote. Ziel ist es in den der Ausbildung zugrundeliegenden Kompetenzbereichen Handlungsroutinen zu entwickeln, mit denen die angehenden Lehrkräfte dem Bildungsauftrag gemäß Bildungsplan in einer qualitativ angemessenen Weise entsprechen können.
2. Leitziele
Sie erwerben im Ausbildungsformat Erste Fachrichtung in dem von ihnen vorrangig studierten Förderschwerpunkt in den Kompetenzbereichen
- Unterrichten,
- Beziehungen gestalten und erziehen,
- Diagnostizieren und sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen,
- Kooperieren und beraten,
- Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten,
- sowie Schule mitgestalten
Kompetenzen, nach denen sie Kinder und Jugendliche zunehmend eigenständig unterrichten und unterstützen können.
3. Vereinbarungen zur Umsetzung
3.1 Art der Durchführung
Das Leitungsteam erstellt bis im Sommer des Vorjahres eine Jahresplanung für die Ausbildung in der ersten Fachrichtung. Aus der Jahresplanung geht hervor, an welchen Seminartagen gemeinsame Veranstaltungen der Sonderpädagogikabteilung geplant sind. Es werden Zeitfenster für die Pädagogikmodule, Exkursionstage und „Intensivwochen“ festgelegt.
Zuteilung der Ausbildungsplätze
Nach Zuweisung der Bewerber/innen durch das KM an die Seminarstandorte Ende Nov. erheben die Fachleitungen deren Schulortwünsche. Die Anschreiben koordiniert die Abteilungsleitung. Im Anschluss erstellen die Fachleitungen einen Vorschlag über die Zuweisung an die Ausbildungsschulen.
Liegen alle Vorschläge vor, terminiert die Abteilungsleitung eine gemeinsame Besprechung, anlässlich der die Fachleitungen prüfen, ob die Zuteilung der Ausbildungsplätze im Erstfach mit den Erfordernissen der zweiten Fachrichtung kompatibel ist. Termin Mitte Dezember.
Die Fachleitungen stellen bis Weihnachten die Ausbildungsgruppen der Ersten Fachrichtungen zusammen und teilen die Ausbildungsschulen zu. Ein gemeinsames Anschreiben dazu formuliert die Abteilungsleitung.
Die Bereiche beraten die Zuteilung der Ausbildungslehrkräfte und erarbeiten einen Vorschlag an die Leitung. Die Leitung teilt die Ausbildungslehrkräfte zu.
Die angehenden Lehrkräfte erhalten bis Ende Januar ihre Ausbildungslehrkraft sowie das Programm zur Vereidigung und zu den Einführungstagen mitgeteilt. Einführungsphase
Im Anschluss an die Vereidigung sind die LAA für fünf bis sechs Arbeitstage ausschließlich am Seminar. Über Organisation und Inhalte dieser Einführungstage stimmt sich die Abteilung im Dezember ab.
Bis zum Beginn des Kontinuums sind die angehenden Lehrkräfte im Umfang von 21 Unterrichtsstunden an der Ausbildungsschule ihrer ersten Fachrichtung tätig. Sie sammeln im Rahmen eines angeleiteten Unterrichts erste Unterrichtserfahrungen in ihrer Ausbildungsklasse. Sie fertigen für diese unterrichtlichen Tätigkeiten jeweils eine Verlaufsplanung an. Weiterhin gehört es in dieser Phase zu ihrer Aufgabe die individuellen Lernvoraussetzungen eines Schülers zu beschreiben, zu bewerten und zu dokumentieren. Dies unter Berücksichtigung vorliegender Dokumentationen.
Kontinuum Ausbildungsabschnitt I
Das Kontinuum beginnt Mitte März.
1. Die angehenden Lehrkräfte leisten 14 Unterrichtsstunden an ihrer Ausbildungsschule ab.
- Sie unterrichten angeleitet ca.11 Unterrichtsstunden angeleitet. Sie sollen dabei Erfahrungen sammeln, die sie bis zu den Sommerferien zu einem zunehmend eigenständigen selbstständigen Unterricht befähigen.
- Ca. drei 3 Unterrichtsstunden arbeiten die angehenden Lehrkräfte in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern (vgl. Qualitätsrahmen SPH). Sie sollen diese Tätigkeitsbereiche erkunden, erste Erfahrungen sammeln und einen Aufgabenbereich finden, den sie vertiefen möchten. Ab Mitte Mai können sie sich einer spezifischen Aufgabe zuwenden., zu der sie dann Iim zweiten Ausbildungsabschnitt auch verfassen sie ihre eine schriftliche Hausarbeit, verfassen können.die sich auf diese Aufgabe beziehen kann.
- Im Rahmen ihrer unterrichtlichen Tätigkeit oder auch im Sonderpädagogischen Dienst bearbeitet jede angehende Lehrkraft verbindlich eine Diagnostische Aufgabe (vgl. Diagnostische Aufgaben Stand 2015-12-10).
- Das Schulcurriculum ist in AA I einzusehen.
- Mit der Schulleitung sind Terminabsprachen zu Schulkunde zu treffen sowie Informationen über das Schulkonzept einzuholen.
- Im Juni/Juli können die Fachrichtungen veranlassen, dass die angehenden Lehrkräfte für zwei Wochen den Unterricht des Mentors bzw. einen hohen Anteil des Unterrichts im Klassenverband übernehmen („Intensivwochen“).
2. Mit Beginn des Kontinuums verbringen die angehenden Lehrkräfte 12 Unterrichtsstunden am Seminar, davon 5 Std. in der Ausbildungsgruppe der ersten Fachrichtung). Insgesamt beinhaltet das Ausbildungsformat Erste Fachrichtung 158 Seminarstunden. Inkludiert sind dabei Seminarstunden zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld sowie zu Inklusion
- Die Seminarveranstaltungen zur Ausbildung in der ersten Fachrichtung finden donnerstags statt. Die Veranstaltungen beginnen um 8.30 Uhr und enden um 12.00 Uhr.
- Zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr können alle Ausbildungslehrkräfte im Rahmen des Beratungsnetzwerkes für individuelle Fragestellungen konsultiert werden (vgl. PDCA Individuelle Ausbildungszeit & Beratungsnetzwerk).
- Ende März/Anfang April finden Kompakttage statt. In dieser Phase zu Beginn der Ausbildung sollen fachdidaktische Aspekte vertieft sowie die Verknüpfung von Diagnostik und Didaktik hin zu einem individualisierten Unterrichtsangebot thematisiert werden.
Kontinuum Ausbildungsabschnitt II
3. Mit Beginn des Schuljahres sind die angehenden Lehrkräfte weiterhin 14 Unterrichtstunden an Ihrer Ausbildungsschule der ersten Fachrichtung.
- Sie unterrichten ab jetzt 6 Stunden selbstständig
- Ca. drei 3 Stunden leisten sie in ihrem prüfungsrelevanten Sonderpädagogischen Handlungsfeld.
- Fünf 5 Stunden unterrichten sie angeleitet.
4. Die Ausbildung am Seminar richtet sich in AA II nach den in der Jahresplanung festgelegten Themenschwerpunkten. Sie endet im Dezember.
Kontinuum Ausbildungsabschnitt III
Die angehenden Lehrkräfte haben einen selbstständigen Lehrauftrag an ihrer Erstfachschule im Umfang von 6 Dep.StdUnterrichtsstunden.
Auf Wunsch und mit Zustimmung der Schulleitung oder auch auf Anweisung der Schulleitung können angehende Lehrkräfte einen Teil dieses Deputats in ihrem sonderpädagogischen Handlungsfeld ableisten.
3.2 Institutionelle Einbindung
Die Ausbildung findet nach dem am Seminar verabschiedeten Curriculum statt.
- In der Jahresplanung des Seminars sind die thematischen Schwerpunkte den Veranstaltungsterminen zugeordnet.
- Die Ausbildungsunterlagen sind auf der Moodleplattform eingestellt
- Die Ausbildungsunterlagen sind ebenso über die Seminarhomepage zugänglich
3.3 Wirkung
Die Erstfachausbildung findet ab dem Kurs 2018/19 nach diesen Vereinbarungen statt.
Stand: Januar 2018
3.4 Beteiligte/Verantwortliche
Steuergruppe