Anwärter:innen können sich während Ihres Vorbereitungsdienstes insgesamt zwei Arbeitstage vor Prüfungen befreien lassen, sofern diese unmittelbar vor einem Prüfungstag (Prüfung in Schul- und Beamtenrecht, Beurteilung der Unterrichtspraxis, Pädagogisches Kolloquium im SPH) liegen. Sie können sich auch einmalig 2 Tage vor einer Prüfung befreien lassen (z.B. Montag und Dienstag, wenn am Mittwoch eine Prüfung stattfinden sollte). Sollte eine Prüfung an einem Montag stattfinden, gibt es keinen unmittelbar davor liegenden Arbeitstag, für den man sich befreien lassen kann.
Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Formularcenter.