Bei Adressänderung reichen die Anwärter:innen den Vordruck "LBV 527a" bei Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE ein. Das Seminar informiert das Regierungspräsidium (RP), das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) und das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) über die Änderung.
Sämtliche Formulare, die das Gehalt oder sonstige finanzielle Angelegenheiten betreffen, werden von den Anwärter:innen unter Angabe der Personalnummer direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung geschickt.
Die Seminarausbildung untergliedert sich in folgende Ausbildungsformate:
Die Ausbildung in der ersten Fachrichtung beinhaltet neben den Seminarveranstaltungen in der ersten sonderpädagogische Fachrichtung auch Seminarangebote zu den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern, zum Themenfeld Inklusion sowie die individuelle Ausbildungszeit, in der die Anwärter:innen z.B. das Beratungsnetzwerk nutzen können. Insgesamt werden für die Ausbildung in der 1. Fachrichtung im Seminarprogramm 170 Seminarstunden ausgewiesen.
Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt sind die Anwärter:innen 14 Stunden an der Ausbildungsschule der ersten Fachrichtung. Von diesen 14 Stunden erteilen die Anwärter:innen ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt selbständigen Unterricht im Umfang von 7 Stunden (bei Schwerbehinderung 6 Stunden).
Der Prüfungszeitraum in der 1. Fachrichtung liegt am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts im Zeitraum November/Dezember.
Der Beginn der Ausbildung in der 2. Fachrichtung erfolgt im Januar des Folgejahres. Einführende Seminarveranstaltungen finden hierzu bereits vor den Weihnachtsferien statt. Insgesamt sind für die Ausbildung in der 2. Fachrichtung 70 Seminarstunden vorgesehen.
Mit Beginn der Ausbildung in der 2. Fachrichtung im Januar sind die Anwärter:innen 8 Stunden an der Ausbildungsschule der 2. Fachrichtung. Weiterhin haben die Anwärter:innen 7 Stunden selbstständigen Unterricht (bei Schwerbehinderung 6 Stunden) an der Ausbildungsschule der 1. Fachrichtung. Die Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Pädagogischen Tagen Januar erfolgt nun überwiegend an der Schule der 2. Fachrichtung. Sofern Anwärter:innen im Rahmen ihrer Ausbildung in der 1. Fachrichtung noch keine Erfahrungen im Sonderpädagogischen Dienst gesammelt haben, ist die Ausbildung im Sonderpädagogischen Dienst in der 2. Fachrichtung verpflichtend.
Der Prüfungszeitraum in der zweiten Fachrichtung liegt im dritten Ausbildungsabschnitt im Zeitraum April/Mai.
Ausbildungsgespräche sind ein professionelles Instrument, das der Reflexion während und ggf. am Ende des Ausbildungsprozesses im Vorbereitungsdienst dient. Ausbildungsgespräche nehmen dabei die Ausbildung insgesamt in den Blick, klären die momentane Ausbildungssituation und berücksichtigen den jeweiligen beruflichen Entwicklungsprozess im Hinblick auf den Kompetenzerwerb.
Die Prüfungsordnung gibt verbindlich vor:
Diese finden mit der Schulleitung, Lehrpersonen, die Mentor:innenfunktion wahrnehmen, sowie einer Ausbildungslehrkraft statt.
Gemäß Personalvertretungsgesetz wählen die Anwärter/innen aus ihrer Mitte einen Ausbildungspersonalrat (APR), der ihre Interessen gegenüber den Seminargremien und der Seminarleitung vertritt. Für die Mitarbeit im Ausbildungspersonalrat werden 15 Modulstunden angerechnet.
Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) ist es, Anwärter:innen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Vorbereitungsdienst und Familie zu beraten. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin, wenn sich Anwärter:innen in ihrer Chancengleichheit beeinträchtigt sehen.
Ansprechperson ist Tanja Kling-Eichinger: tanja.kling-eichinger@ab.sopaedseminar-fr.de
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: TaskCard Unterstützungsangebote
Im Beratungsnetzwerk können sich Anwärter:innnen von Expert:innen zu fachlichen und zuvor mit der Ausbildungslehrkraft abgestimmten Fragen, z.B. zu DaZ, UK, Intelligenz- und Entwicklungsdiagnostik, beraten lassen. Die Beratung im Beratungsnetzwerk findet im Rahmen der ausgewiesene Präsenzzeiten am Seminar (donnerstags zwischen 12:15 und 13:15 Uhr) statt. In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:
Die Professionalisierung des Berufs- und Rollenverständnisses ist eines der zentralen Ziele der Lehrerbildung. Diesem Ziel Rechnung tragend, eröffnet das Seminarangebot Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten Anwärter:innen die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in diesem Bereich weiterzuentwickeln. Ausgehend von ihren eigenen biographischen Lern- und Lebenserfahrungen, reflektieren die angehenden Lehrkräfte theoriegeleitet aktuelle Praxiserfahrungen und entwickeln daran anknüpfend neue Perspektiven und Lösungsansätze für aktuelle und zukünftige berufliche Herausforderungen. Dieses Seminarangebot ist Teil der Pädagogik-Module und umfasst 15 Modulstunden.
An unserem dezentralen Seminarstandort in Rottweil bilden wir in den Räumen des GWHRS-Seminars in den ersten Fachrichtungen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung sowie und Körperlich-motorische Entwicklung aus.
Bei einem Unfall im Dienst oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule oder zum Seminar und zurück wird um sofortige Meldung an das Seminar gebeten, damit gegebenenfalls ein Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall über Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE an das Regierungspräsidium gerichtet werden kann. Sachschadenersatzanträge müssen innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Bei sogenannten Parkschäden bei Dienstfahrten beträgt die Frist einen Monat.
Bei Unfällen, Sachschäden oder Verletzungen, die an der Schule passiert sind, muss auf dem Formular als Dienststelle die Ausbildungsschule angegeben werden, bei der sich der Unfall ereignet hat. Die Abteilungsleitung oder die Seminarleitung muss die Schadens-/Unfallmeldung bestätigen und unterschreiben.
Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Formularcenter.
Für Fragen der Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes sind das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Regierungspräsidium Freiburg/Abt. 7/Schule und Bildung zuständig. Zum Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts findet hierzu eine Informationsveranstaltung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg statt.
Es ist möglich, während des Vorbereitungsdienstes Elternzeit zu beantragen (mindestens 2 Wochen, maximal 3 Jahre). In Abhängigkeit der Dauer der Elternzeit verlängert sich der Vorbereitungsdienst. Während der Elternzeit im Vorbereitungsdienst gibt es weder Elterngeld noch Bezüge. Der Antrag auf Elternzeit wird beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht.
Detaillierte Infos zur Elternzeit
Detaillierte Informationen zum Vorbereitungsdienst im Gashörer:innenstatus finden Sie unter https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/Vorbereitungsdienst+im+Gasthoererstatus
Die Gebäudeübersicht des Seminars finden Sie unter: http://sop.seminar-freiburg.de/,Lde/Startseite/Service/Gebaeudeplan
Die Homepage des Seminars finden Sie unter https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite
Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE, die:den Ausbilder:in sowie die Ausbildungsschule. Ab dem 8. Krankheitstag (Wochenende und Feiertage zählen mit) muss dem Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt werden (der Ausbildungsschule als Kopie). Während einer ärztlichen Krankschreibung dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Anwärter:innen solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Kann eine Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, muss dem Landeslehrerprüfungsamt ein Attest mit ärztlicher Diagnose vorgelegt werden.
Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Formularcenter.
In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von Anwärter:innen, Teilnehmer:innen am Aufstiegslehrgang für Fachlehrkräfte sowie Teilnehmer:innen an den Fortbildungsmaßnahme HOLA und Grundlagen der Sonderpädagogik für einen Zeitraum von maximal drei Wochen ausgeliehen werden. Die ausleihende Person prüft die ausgeliehenen Materialien vor der Rückgabe auf Vollständigkeit und informiert das Mediatheksteam bei der Rückgabe über fehlende Materialien. Die Mediathek ist zur Ausleihe (nicht zur Beratung) donnerstags von 12.30 – 13.15 Uhr geöffnet. In der unterrichtsfreien Zeit bleibt die Mediathek geschlossen.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek bitte an: mediathek@sopaedseminar-fr.de
Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek abrufen: https://biblino.de/semfreiburg
Die Mediathek am Standort Rottweil ist dienstags und mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, dann ist eine Kollegin aus dem GS-Bereich vor Ort. Donnerstags kann zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr ausgeliehen werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek in Rottweil bitte an Herrn Baumann.
Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek (Rottweil) abrufen: https://biblino.de/semrottweil
Ein Antrag auf Mehrarbeit kann von Anwärter:innen nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Formularcenter
Eine Schwangerschaft ist umgehend dem Seminar mitzuteilen. Nähere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://lbv.landbw.de/-/mutterschu-1
Nebentätigkeiten von Anwärter:innen sind genehmigungspflichtig. Den entsprechenden Antrag finden Sie in unserem Formularcenter.
Ziel der Pädagogik-Module ist die Kompetenzerweiterung und Profilbildung der Anwärter:innen im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Anforderungen in der Praxis. Die Ausbildung in den Pädagogik-Modulen umfasst insgesamt 80h.
Alle wichtigen Informationen und Formulare zu den Prüfungen finden Sie unter https://sopaedseminar-fr.de/verwaltung/doku.php?id=wiki:ausbildung:llpa
In allen Räumen herrscht grundsätzliches Rauchverbot. Rauchen ist nur außerhalb des Seminargebäudes gestattet.
„Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Bei der Wahl des Beförderungsmittels haben die Dienstreisenden neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere die Erfordernisse des Klimaschutzes zu beachten. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.“ (LRKG §3 Abs.3)
Bei Fahrten für die Sie Reisekosten erstattet bekommen haben Sie die Verpflichtung, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie beachten neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch Aspekte der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit (z.B. Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad, Bildung von Fahrgemeinschaften).
PKW-Nutzung
Grundlage für die Angabe der Fahrtstrecke und Fahrtdauer sind die Angaben in GoogleMaps (kürzeste, verkehrsübliche Strecke). In nachweislich begründeten Fällen (z.B. Straßensperrungen, Witterungsverhältnisse, Treffpunkt bei Fahrgemeinschaften, kürzeste Strecke hat eine unverhältnismäßig längere Fahrzeit zur Folge) kann eine alternative Route angegeben werden.
Die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,30€. Bei erheblichem dienstlichen Interesse (z.B. Fahrgemeinschaften, Schwerbehinderung) beträgt die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,35€.
ÖPNV-Nutzung
Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Zeitkarten, Sparpreise - sofern zeitlich zumutbar und planbar - beziehungsweise Ermäßigungen auf Grund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie zum Beispiel Fahrausweise für schwerbehinderte Menschen) sind auszunutzen. Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von Rabatten, Boni und Gutschriften (zum Beispiel bei Angeboten der Bahn).
Fahrten mit Regionalzügen sind, sofern zeitlich zumutbar, Fahrten mit Fernverkehrszügen vorzuziehen. „Flexpreise“ werden nur dann akzeptiert, wenn nachweislich keine andere planbare und zeitlich zumutbare Option bestand.
Hinweis zum 58€-Ticket (Deutschland-Ticket): Das 58€-Ticket kann als vom Land bezuschusste Fahrkarte (Deutschlandticket Job) abonniert werden. Der Zuschuss des Landes liegt bei 25€ (Stand 01/2025). Deshalb beträgt die Erstattung von Seiten des Seminars für Fahrten mit dem 58€ Ticket maximal Abopreis minus 25€. Alle Informationen zum Deutschland-Ticket Job und zum Jobticket BW erhalten sie hier: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.
Carsharing-Nutzung
Bei der Nutzung von Carsharing können die Kosten gegen Beleg bis zur Höhe erstattet werden, die bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angefallen werden. In diesem Fall reichen Sie neben dem Carsharing-Beleg auch eine Kostenübersicht einer (nicht durchgeführten) Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Würde die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln 20 € kosten (was durch Internetrecherche belegt wird), dann würden die tatsächlich angefallenen Carsharing-Kosten bis maximal 20 € erstattet werden.
Liegen nachweislich triftige Gründe vor (z.B. Zielort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, unverhältnismäßig lange Fahrzeit mit dem ÖPNV, Gesundheitszustand/ Schwerbehinderung) können die gesamten Mietkosten für die Dauer des Dienstgeschäfts erstattet werden.
Fahrrad-Nutzung
Die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,25€.
Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
* Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden.
Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
Alle Fahrten zum SPH können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
Bei Fahrten zur Zweitfachschule können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, „kleines“ SPH…) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule…).
In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn
Es kann jeweils nur das günstigste Zimmer bis maximal 95,00 € pro Person pro Nacht übernommen werden.
Auf der Hotelrechnung müssen die reinen Übernachtungskosten (also ohne Essen) ersichtlich sein. Weitere Kosten im Hotel (z.B. Frühstück im Hotel) werden nicht erstattet. Hierfür gibt es „Tagegeld“, einen Pauschalbetrag der im Reisekostenantrag automatisch berechnet wird.
Wichtig!
Dateiname beim Speichern der Excel-Datei des Reisekostenformulars: „Nachname_Vorname_Abrechnungszeitraum (jjjjmmtt – jjjjmmtt).xlsx“.
Gibt ein:e Person mit dem Namen Marlies Mustermann einen Antrag auf Reisekostenerstattung mit eintägigen Dienstreisen im Zeitraum 10. Januar bis zum 08. März 2025 ab, so wird die Datei beispielsweise in der Form Marlies_Mustermann_20250110-20250308.xlsx“ abgespeichert.
Das Reisekostenformular muss nur beim Erstantrag digital unterschrieben werden. Danach genügt eine schriftliche Versicherung über die Korrektheit der Angaben im Text der Mail (s.u.).
Betreff der Mail: Reisekosten Nachname_Vorname_Abrechnungszeitraum (z.B. Reisekosten Marlies_Mustermann_20250110-20250308)
Im Text der Mail versichern Sie die sachliche und rechnerische Richtigkeit Ihrer Angaben (z.B. „Hiermit versichere ich die sachliche und rechnerische Richtigkeit meiner Angaben.“).
In den Anhang: die original Excel-Datei Ihres Reisekostenantrags ggf. notwendig eingescannte Belege (als .pdf-Datei/ ggf. .jpeg-Datei)
E-Mail senden an: Katharina Hauser (reisekosten@seminar-fr.de).
Wenn alle notwendigen Belege vorhanden und keine Korrekturen notwendig sind, erhalten Sie anschließend zeitnah Ihre Reisekosten erstattet.
Das Formular zur Reisekostenabrechnung, sowie die ausführliche Anleitung dazu, finden Sie in unserem Formularcenter.
„Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4)
Die Schulpsychologische Beratungsstelle berät und unterstützt Anwärter:innen im Umgang mit beruflichen Anforderungen und Belastungen im Vorbereitungsdienst.
Ansprechperson ist Dr. Mark Zander: mark.zander@zsl-rs-fr.kv.bwl.de
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:
Eine Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Tag der Entbindung sind dem RP über das Seminar unverzüglich mitzuteilen. Die Anwärterin reicht die Schwangerschaftsbescheinigung ein bei Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE und informiert selbstständig die Schulleitung der Ausbildungsschule(n).
Detaillierte Infos zum Thema Schwangerschaft von Anwärter:innen finden Sie in unserem Formularcenter.
Die Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt Anwärter:innen im Hinblick auf eine barrierefreie Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes. Mögliche Themenschwerpunkte sind hierbei: Barrierefreie Ausbildung an Schule und Seminar, Beantragung unterstützender Maßnahmen, Nachteilsausgleich in der Ausbildung und bei Prüfungen. Ansprechperson ist Wolfgang Borchardt: wolfgang.borchardt@doz.seminar-fr.de
Infoflyer für schwerbehinderte und behinderte Anwärter:innen
Nachteilausgleich in der Lehrerbildung
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars auf einen Blick:
Zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts wird festgestellt, ob den Anwärter:innen der selbständige Unterricht erteilt werden kann. Die Entscheidung, ob der selbständige Unterricht erteilt werden kann, treffen Schulleitung und Ausbilder gemeinsam. Die Entscheidung bezieht sich auf die gezeigten Leistungen in Schule und Seminar im bisherigen Vorbereitungsdienst.
Entscheidungsgrundlage hierfür sind folgende für die Ausbildung relevanten Kompetenzbereiche:
Wird der selbständige Unterricht erteilt, unterrichten die Anwärter:innen im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt 7 Stunden (bei Schwerbehinderung 6 Stunden) eigenständig an der Ausbildungsschule der 1. Fachrichtung.
Wird der selbständige Unterricht nicht erteilt, wird der erste Ausbildungsabschnitt wiederholt, der Vorbereitungsdienst verlängert sich um 6 Monate, die Bezüge werden für diesem Zeitraum um 15 % gekürzt. Vor den Weihnachtsferien findet dann erneut die Feststellung des selbständigen Unterrichts statt. Sollte dieser erneut nicht erteilt werden können, endet der Vorbereitungsdienst.
Im Seminarkalender sind alle für den Vorbereitungsdienst des laufenden Ausbildungskurses bedeutsamen Termine aufgeführt. Den Seminarkalender finden Sie unter folgendem Link: Seminarkalender.
Die Ausbildung in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern dient dazu, dass Anwärter:innen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren und sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“ erweitern. Dazu erkunden die Anwärter:innen mögliche sonderpädagogische Handlungsfelder bereits ab den Einführungswochen an ihrer Schule der ersten Fachrichtung und wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche ihr prüfungsrelevantes Sonderpädagogisches Handlungsfeld:
Die Prüfung im SPH findet im Rahmen eines Pädagogischen Kolloquiums im Zeitraum Februar/ März statt. Im Vorfeld des Kolloquiums wird der Prüfungskommission eine Themenbeschreibung zum SPH vorgelegt.
Hinweise zur Beantragung von Sonderurlaub aus dienstlichen oder privaten Gründen finden Sie in unserem Formularcenter.
Durch unser Supervisionsangebot erhalten Anwärter:innen Beratung und Unterstützung z.B. im Hinblick auf die Klarheit über die Rolle als angehende Lehrkraft bzw. zum Umgang mit Belastungssituationen im Vorbereitungsdienst. Ansprechperson ist Stephan Moers: stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:
TaskCard Unterstützungsangebote
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote des Seminars Freiburg Abt. SoP
TaskCard Unterstützungsangebote
Die Vertrauenslehrbeauftragte berät und unterstützt bei Problemen zwischen Anwärter:innen und Ausbildungslehrkräften, die so gelagert sind, dass die Anwärter:innen, diese weder mit der Ausbildungslehrkraft der ersten Fachrichtung noch mit der Abteilungsleitung besprechen möchten. Ansprechperson ist Birgit Schick: birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich. Nähere Informationen finden Sie in unserem Formularcenter.