Zusammenarbeit mit Hochschulen und weiteren Partnern

Das Sonderschulseminar kooperiert mit mehreren allgemeinbildenden Seminaren. Dazu zählen das Gymnasialseminar Freiburg und die GWHS/GMS-Semiare Rottweil, Offenburg und Lörrach. Besonders intensiv ist die Kooperation mit den GWHS/GMS-Seminaren Rottweil und Offenburg. Hier wurden Kooperationsvereinbarungen getroffen.

1. Leitgedanken 2. Leitziele
Die Zusammenarbeit zwischen den Seminaren der Allgemeinen Schulen und dem Sonderschulseminar bildet sich in den Seminarinhalten und den Strukturqualitäten beider Partner ab Maßnahmen und Absprachen sind auf eine nachhaltige Zusammenarbeit hin ausgelegt. Alle Ausbilder/innen haben Kenntnis von den Sonderpädagogischen Unterstützungssystemen. Alle Ausbilder/innen kennen wesentliche Grundprinzipien sonderpädagogischen Handelns.
Bildungsverständnis und Bildungsauftrag der Sonderpädagogik und der Allgemeinen Pädagogik in Baden-Württemberg ist Gegenstand des fachlichen Austausches unter Lehramtsanwärtern / Referendaren und unter Ausbildern. Die Partner tauschen sich über ihre Fachkonzepte aus. Die Zusammenarbeit ermöglicht Einblicke in sonderpädagogische Handlungsfelder.
In gemeinsam ausgehandelten Kooperationsvereinbarungen werden Ziele und Inhalte der Zusammenarbeit dokumentiert. Die Kompetenzbereiche der Ausbildungsgänge sind Gegenstand der inhaltlichen Zusammenarbeit.Die Kompetenzbereiche der Ausbildungsgänge sind Gegenstand der inhaltlichen Zusammenarbeit.
Aus erfahrungsgeleiteten Begegnungen erwächst ein gegenseitiges Verständnis für den Bildungsauftrag und die Handlungskonzepte der Bildungsträger. In der Schulpraxis sollen gemeinsam Erfahrungen gesammelt und vor dem Hintergrund der je spezifischen Fachexpertise reflektiert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern schafft ein Bewusstsein für die je spezifische Fachlichkeit der unterschiedlichen Professionen. Der Stellenwert der Fachdidaktik wird in Bezug auf Unterrichtsplanung reflektiert. In der Kooperation schärft sich das Verständnis der Aufgaben einer Sonderschullehrkraft und einer Lehrperson der Allgemeinen Schule.


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
3.2 Institutionelle Einbindung
3.3 Wirkung

Stand: März 2014

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Verantwortliche: Seminarleitungen, Abteilungsleitung Sonderschule
Weitere Teilnehmer: AusbilderInnen der Seminare, ReferendarInnen und AnwärterInnen der Seminare