Sonderpädagogisches Handlungsfeld

Die angehenden Lehrkräfte wählen aus einem der drei nachfolgend aufgeführten Themenbereiche verpflichtend einen Ausbildungsschwerpunkt (vgl. SPO II § 11, Abs. 4):

Sie haben die Möglichkeit den von ihnen gewählten Ausbildungsschwerpunkt in Kombination (Eine Kombinationslösung ist beispielsweise die Verknüpfung des Wahlpflichtbereichs Kooperation in Verbindung mit Unterstützter Kommunikation, eine Kooperation Schule – Verein in Verbindung mit Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur, die Verknüpfung inklusiver Bildungsangebote mit religiöser Erziehung im Konfirmandenunterricht u.ä.m.) mit einem weiteren Handlungsfeld zu vertiefen. In Betracht kommen folgende weitere Handlungsfelder:

1. Leitgedanken

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen nehmen neben ihren Unterrichtsverpflichtungen in vielfältigen kooperativen Bezügen Aufgaben wahr, die zur Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, Benachteiligung und Beeinträchtigung beitragen. Die Ausbildung in Sonderpädagogischen Handlungsfeldern dient der Professionalisierung und Erweiterung berufsbezogener Kompetenzen innerhalb von Aufgabenbereichen, die von der Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit Partnern multiprofessionell oder auch interdisziplinär gestaltet werden. Angehende Lehrkräfte erweitern ihre Kompetenzen in diesen kooperativen Kontexten – ausgehend von einem Kind, Jugendlichen, einem jungen Erwachsenen oder einer Gruppe - insbesondere in den Kompetenzbereichen „Kooperieren und beraten“, „Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen“, „Schule mitgestalten“ sowie im Bereich „Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und reflektieren“.

2. Leitziele

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung

Die Ausbildung in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern erstreckt sich über drei Ausbildungsabschnitte. Bis zum Prüfungszeitraum zu Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes erbringt das Seminar 40 Seminarstunden für Ausbildungs- und Begleitprozesse. Diese Seminarstunden sind verortet in der Ausbildungsgruppe Erstfach und in der individuellen Ausbildungsberatung. Ergänzend dazu können Angebote zu den Pädagogik-Modulen besucht werden. Angehende Lehrkräfte können gemeinsam im Team in einem Sonderpädagogischen Handlungsfeld arbeiten. Im Hinblick auf eine eigenständig verfasste Hausarbeit ist es erforderlich, unterschiedliche Schwerpunkte bei der Aufgabenstellung zu beschreiben und diese in der Themenstellung auszuweisen.

Der Begleitprozess wird hauptverantwortlich von der Erstfachausbilderin / dem Erstfachausbilder geleistet. Weitere fachliche Begleitung erfolgt durch die Schulleitungen an den Ausbildungsschulen. Schulleitungen können die Aufgabe einer hierfür besonders geeigneten Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen übertragen. Der Auftragsklärung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Der Auftrag und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten werden so bald als möglich zwischen den am Prozess Beteiligten abgestimmt und dokumentiert. Folgende Prüffragen können den Anwärtern, Erstfachausbildern und den schulischen Begleitpersonen zur Klärung, Spezifizierung und Legitimierung des Arbeitsauftrages dienen:

1. Auftragsklärung
2. Kooperieren und Beraten:
3. Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen:
4. Schule mitgestalten:
5. Berufs- und Rollenverständnis reflektieren und Entwickeln:

Im dritten Ausbildungsabschnitt kann jede angehende Lehrkraft ihr sonderpädagogisches Handlungsfeld fortführen oder ein anderes Handlungsfeld ihrer Wahl bearbeiten. Sie kann dies in ihrer Zweitfachrichtung oder auch im Rahmen ihrer Erstfachausbildung ableisten. Dieses Handlungsfeld dient ausschließlich der persönlichen Profilbildung. Es stehen für diese Ausbildungsaufgabe jeder angehenden Lehrkraft 20 Seminarstunden für eine thematische Begleitung zur Verfügung. Die Ausbildung und die Bewertung der angehenden Lehrkräfte erfolgt kriteriengeleitet unter Berücksichtigung der Qualitätsrahmen des Seminars (vgl. Homepage: Ausbildungsunterlagen).

Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes erfolgt in zwei Teilen, der schriftlichen Hausarbeit und des pädagogischen Kolloquiums. Prüferinnen und Prüfer sind die Ausbilderin / der Ausbilder im Erstfach sowie eine Seminarmitarbeiterin bzw. ein Seminarmitarbeiter, welche vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) zu Prüfungsvorsitzenden ernannt werden.

Zu den einzelnen Qualitätskriterien sind bedeutsame Indikatoren aufgeführt, die je nach Ausrichtung des Handlungsfeldes variieren können.

3.2 Institutionelle Einbindung

Seminarausbilder 1. Fachrichtung:

Schulleiter der Ausbildungsschule:

3.3 Wirkung

Die SPH-Ausbildung findet ab dem Kurs 2018/19 nach diesen Vereinbarungen statt.

Stand: Januar 2018

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Lehramtsanwärter, Ausbilder der 1. Fachrichtung, Schulleitungen der Ausbildungsschulen, Ansprechpartner vor Ort/Mentoren