Schul- und Beamtenrecht

1. Leitgedanken/ 2. Leitziele:

Die Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter erwerben im Fach Schul- und Beamtenrecht Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen, der sich aus ihrer Tätigkeit als Lehrer ergibt. Dies ist begründet in der Tatsache, dass alles unterrichtliche und erzieherische Tun im Rahmen rechtlicher Normen geschieht und durch dieses rechtlich abgesichert sein muss. Bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags sind Rechte und Pflichten zu beachten, denen die Eltern, die Schüler und die Schule unterliegen. Nur in diesem Rahmen können die Schulen die ihnen eingeräumten Freiheiten wahrnehmen. Deshalb ist es notwendig, die angehenden Lehrerinnen und Lehrer während ihrer Ausbildung in die Regelungen einzuführen, die den rechtlichen Rahmen ihrer täglichen Arbeit bilden. Dazu gehören auch die Normen, die das Verhältnis des Lehrers zu seinem Dienstherrn betreffen. Erst der Lehrer, der seine eigene Rechtsstellung und die der sonst dem Schulleben beteiligten Gruppen kennt, kann seinen pädagogischen Auftrag mit der notwendigen Selbstsicherheit und der ihm jeweils eingeräumten Freiheit erfüllen.


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
  1. Die Abteilungsleitung beruft die Lehrbeauftragten aus dem Kreise der Schulleitungen bzw. der Schulverwaltung. Soweit möglich werden diese Lehrkräfte über Deputat abgerechnet. Die Abordnungen sind jeweils zum neuen Schuljahr neu zu berechnen und zu beantragen.
  2. Die Seminarveranstaltungen finden donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr statt.
  3. Die Abteilungsleitung erstellt bis Ende Januar einen Seminarplan und überstellt diesen den Lehrbeauftragten zur Beratung.
  4. Mit Beginn des Kontinuums im März liegt für jede Ausbildungsgruppe ein Seminarplan vor.
  5. Die Lehrbeauftragten führen eine Teilnehmerliste.
  6. Sie stellen ihre Ausbildungsunterlagen den Lehramtsanwärter/innen über einen moodle-Kurs zur Verfügung.
  7. Im Zeitraum Juni/Juli erstellt die Verwaltungsangestellte in Absprache mit der Abteilungsleitung einen Prüfungsplan. Dieser wird mit den Lehrbeauftragten abgestimmt. Der Prüfungsplan geht den Lehramtsanwärter/innen spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres zu.
  8. Die Abteilungsleitung führt zweimal jährlich, zu Beginn der Ausbildung und gegen Ende der Ausbildung, mit den Lehrbeauftragten eine Dienstbesprechung durch. Anlässlich der ersten DB werden die curricularen Vorstellungen abgestimmt, anlässlich der zweiten DB die Durchführung der Prüfung.
3.2 Institutionelle Einbindung

Stand: Oktober 2017

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Abteilungsleitung