Nutzung von e-mail und Online-Diensten während der Ausbildung

Das Speichern im Internet ist eine sehr praktische Möglichkeit, um große Dateien nicht per mail sondern online zur Verfügung zu stellen. Über sog. Cloud-Dienste lassen sich auf externen Servern Ordner anlegen und gemeinsam bearbeiten. Bedingt durch die Datenschutz-Affären im Jahr 2013 hat die Kultusverwaltung den Umgang mit personenbezogenen Daten in Schul- und Ausbildungssituationen neu geregelt. Kommunikationsmöglichkeiten im privaten Bereich sind hierbei nicht mit denen im dienstlichen vergleichbar. Geregelt wurden u. a. der Einsatz von cloud-Diensten, Facebook, Office 365 u.a. Die bekanntesten cloud-Dienste sind:

Sie alle sind in der Ausbildung nicht zulässig.


1. Leitgedanken

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit richtet sich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen des Landes (LDSG). Plattformen von Anbietern können nur genutzt werden, wenn folgende Faktoren nicht zutreffen:

Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Ferner sind die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren. Nur der Dienst TeamDrive erfüllt diese Anforderungen. Seine Nutzung ist aber noch nicht abschließend geregelt. Für die Seminare stehen als Alternative moodle-Plattformen zur Verfügung, die vollständig in Deutschland gehostet werden.

2. Leitziele


3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
3.2 Institutionelle Einbindung
3.3 Wirkung

Stand: Januar 2014

3.4 Beteiligte/Verantwortliche

Verantwortliche: Abteilung SoS
Administration: C. Albrecht