Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen

1. Leitgedanken 2. Leitziele
Insbesondere für neue Mitarbeiter:innen ist für die Entwicklung eines Zugehörigkeitsgefühls zum Seminar die Identifikation mit dem Leitbild der Abteilung Sonderpädagogik wesentliche Voraussetzung.
Damit das Gefühl von Zugehörigkeit und Eingebunden sein entstehen kann, bedarf es insbesondere in den ersten Wochen und Monaten im neuen Arbeitsumfeld einer strukturierten persönlichen und fachlichen Begleitung.
Identifikation mit dem neuen Arbeitsplatz durch positive Erfahrungen in der Einarbeitungsphase.
Neben der fachlichen Einarbeitung und dem fachlichen Austausch sowie der organisatorischen Einbindung ist auch die soziale Eingliederung am neuen Arbeitsplatz bedeutsam. Nur wenn sich die neuen Mitarbeiter:innen wertschätzend wahrgenommen, eingebunden und gut eingearbeitet fühlen, wird es ihnen gelingen ihre Aufgaben motiviert, selbstwirksam und engagiert auszuführen.
Verbindlichkeiten und Strukturen im Einarbeitungsprozess bieten neuen Mitarbeiter:innen, aber auch den mit der Einarbeitung betrauten Kolleg:innen, Planungs- und Handlungssicherheit und gewährleisten einen vertretbaren Zeit- und Arbeitsaufwand in der Einarbeitungsphase.
Frühzeitige Informationen zu Verfahrensabläufen und Routinen in Verwaltung und Ausbildungsorganisation, zu fachlichen Standards sowie zu den am Seminar verwendeten Begrifflichkeiten sind Voraussetzung für einen gelingenden Start. Maßgeblich für die Qualifizierung der neuen Mitarbeiter:innen in konkreten Praxissituationen sind mit Blick auf die Planung, Durchführung und Reflexion die im Seminarkonzept grundgelegten Qualitätsrahmen.
Qualitätssicherung durch eine fachlich fundierte Einarbeitung, durch regelmäßigen fachlichen Austausch, durch Planung, Erprobung und Reflexion verschiedener Praxissituationen.

Nutzung fachlicher und personaler Potenziale der neuen Mitarbeiter:innen durch deren Einsatz in Tätigkeitsbereichen, die ihren Bedürfnissen und Ressourcen entsprechen.

3. Vereinbarungen zur Umsetzung

3.1 Art der Durchführung
3.2 Institutionelle Einbindung


Stand: 2024-06-18