Seminarveranstaltungen der zweiten Sonderpädagogischen Fachrichtung
Ein Drittel der Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist der zweiten Fachrichtung vorbehalten. Die Ausbildung findet im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt statt.
Die schulpraktische Ausbildung an der Schule der zweiten Fachrichtung beginnt unmittelbar im Anschluss an die Weihnachtsferien. Die Deputatsverpflichtung beträgt 8 Wochenstunden. Die angehenden Lehrkräfte unterrichten ausschließlich unter Anleitung ihrer Mentorin, ihres Mentor.
Die Seminarausbildung umfasst insgesamt 70 Seminarstunden. Sie kann bereits im Dezember beginnen . Dabei enthalten ist die Ausbildung in weiteren Handlungsfeldern und auch Fragen der Ausbildung zu inklusiven Bildungsangeboten.
1. Leitgedanken
Die Lehramtswärterinnen und Lehramtsanwärter lernen im dritten Ausbildungsabschnitt in diesem Ausbildungsformat Bildungsangebote teilhabeorientiert zu planen, zu gestalten und zu reflektieren. Sie gewinnen Einblick in die Tätigkeitsfelder frühkindlicher und beruflicher Bildung. Sie sammeln Erfahrungen in dem Aufgabenbereich sonderpädagogischer Dienste an allgemeinen Schulen und befassen sich mit den besonderen Herausforderungen der Gestaltung inklusiver Bildungsangebote.
Ziel ist es in den der Ausbildung zugrundeliegenden Kompetenzbereichen Handlungsroutinen zu entwickeln, mit denen die angehenden Lehrkräfte dem Bildungsauftrag gemäß Bildungsplan in einer qualitativ angemessenen Weise entsprechen können.
2. Leitziele
Sie erwerben die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Ausbildungsformat Zweite Fachrichtung in den Kompetenzbereichen (vgl. Kompetenzkompendium)
Unterrichten,
Beziehungen gestalten und erziehen,
Diagnostizieren und sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen,
Kooperieren und beraten,
Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten,
Schule mitgestalten
Kompetenzen, nach denen sie Kinder und Jugendliche zunehmend eigenständig unterrichten und unterstützen können.
3. Vereinbarungen zur Umsetzung
3.1 Art der Durchführung
Die Lehramtsanwärter/innen werden von den Bereichsleitungen vor den Sommerferien über das Verfahren der Zuweisung zu den Ausbildungsschulen informiert.
Der Wechsel in die zweite Fachrichtung erfolgt zum 1. Januar. Vorbereitende Seminare finden dazu bereits im Dezember statt.
Insgesamt sind für die Zweitfachausbildung 70 Seminarstunden inklusive Angebote im Ausbildungsformat Individuelle Ausbildungszeit vorgesehen.
Mit dem Wechsel in die zweite Fachrichtung sind die Lehramtsanwärter/innen weiterhin 6 Stunden mit ihrem selbstständigen Unterricht an der Schule der ersten Fachrichtung tätig. Die Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Pädagogischen Tagen u.ä. findet ab dem 01.01. überwiegend an der Schule der zweiten Fachrichtung statt.
In der zweiten Fachrichtung unterrichten die Lehramtsanwärter/innen ausschließlich unter Anleitung ihrer Mentorin, ihres Mentors. Sie informieren sich über alle in Betracht kommenden Bildungspläne sowie über die individuellen Bildungspläne ihrer Schüler/innen. Sie klären mit ihrer Mentorin, ihrem Mentor in Abstimmung mit ihrer Ausbildungslehrkraft, welche Bildungsangebote sie unterrichten und welche fachlichen und inhaltlichen Schwerpunkte dabei zu berücksichtigen sind.
Die unterrichtspraktische Ausbildung beinhaltet eine unterrichtspraktische Prüfung.
Die Lehramtsanwärter/innen klären bis spätestens in der ersten Märzwoche in welchem Unterrichtsfach bzw. Handlungsfeld sie ihre unterrichtspraktische Prüfung ablegen.
Der Prüfungszeitraum liegt im dritten Ausbildungsabschnitt im Zeitraum April – Mai.
Im dritten Ausbildungsabschnitt sieht die SPO II die Ausbildung in einem weiteren Handlungsfeld vor:
Sofern Lehramtsanwärter/innen im Rahmen ihrer Ausbildung in der ersten Fachrichtung noch keine Erfahrungen im Sonderpädagogischen Dienst gesammelt haben, ist die Ausbildung im Sonderpädagogischen Dienst verpflichtend.
Verfügen die Lehramtsanwärter/innen bereits über Kompetenzen im Handlungsfeld Sonder-pädagogische Dienste, können sie sich einem Wahlpflichtbereich nach ihrer Interessenlage zuwenden (Kooperation, sowie religiöse Erziehung in der Sonderpädagogik, Kulturarbeit, Gestalten und Lernen, Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen, Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur, Sprache und Kommunikation).
Die Seminarausbildung erfolgt prozessbegleitend durch die Ausbildungslehrkraft der zweiten Fachrichtung.
Alternativ zu einem Wahlpflichtbereich können Lehramtsanwärter/innen, die bereits Kenntnis von ihrem künftigen beruflichen Arbeitsfeld haben, sich auf ihre spezifische Berufseinstiegssituation vorbereiten. Den dabei erforderlichen Begleitprozess organisieren sich die Lehramtsanwärter/innen über das Beratungsnetzwerk selbst. Sie haben dabei Anspruch auf 8 Seminarstunden. Sie teilen ihr Vorhaben frühzeitig ihrer Ausbildungslehrkraft mit. Sie können sich dann im Umfang von 8 Seminarstunden von den Seminarangeboten der zweiten Fachrichtung freistellen lassen.
3.2 Institutionelle Einbindung
Die fachrichtungsspezifischen Ausbildungsunterlagen sind auf der Moodle-Plattform eingestellt.
Die allgemeinen Ausbildungsunterlagen sind über die Seminarhomepage zugänglich.
3.3 Wirkung
Die Zweitfachausbildung findet ab dem Kurs 2018/19 nach diesen Vereinbarungen statt.
Stand: Januar 2018
3.4 Beteiligte/Verantwortliche
Steuergruppe Sonderpädagogik-Abteilung