Die Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter erwerben im Fach Schul- und Beamtenrecht Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen, der sich aus ihrer Tätigkeit als Lehrer ergibt. Dies ist begründet in der Tatsache, dass alles unterrichtliche und erzieherische Tun im Rahmen rechtlicher Normen geschieht und durch dieses rechtlich abgesichert sein muss. Bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags sind Rechte und Pflichten zu beachten, denen die Eltern, die Schüler und die Schule unterliegen. Nur in diesem Rahmen können die Schulen die ihnen eingeräumten Freiheiten wahrnehmen. Deshalb ist es notwendig, die angehenden Lehrerinnen und Lehrer während ihrer Ausbildung in die Regelungen einzuführen, die den rechtlichen Rahmen ihrer täglichen Arbeit bilden. Dazu gehören auch die Normen, die das Verhältnis des Lehrers zu seinem Dienstherrn betreffen. Erst der Lehrer, der seine eigene Rechtsstellung und die der sonst dem Schulleben beteiligten Gruppen kennt, kann seinen pädagogischen Auftrag mit der notwendigen Selbstsicherheit und der ihm jeweils eingeräumten Freiheit erfüllen.
Stand: Oktober 2017
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