Die Ausbildung zum Sonderschullehrer liegt in gemeinsamer Verantwortung von Ausbildungsschulen und Seminar. Insbesondere sind Ausbilder gefordert, mit der Übernahme eines Lehramtsanwärters die Zusammenarbeit mit Schulleitungen und den Mentorinnen und Mentoren zu strukturieren und mit hoher Sensibilität dem Lehramtsanwärter gegenüber zu gestalten. Die Gremien der Schulverwaltung sind grundsätzlich bei Fragen zur Zusammenarbeit einzubeziehen.
Neben Informationen zu Struktur und Organisation der Ausbildung von Seiten des Seminars sind abgestimmte, verbindliche und transparente Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern bzgl. der Inhalte und Entwicklungsziele der Lehramtsanwärter unabdingbar. Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch in den Kompetenzbeschreibungen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen wieder. Zur Einlösung der einzelnen Kompetenzbereiche kommt somit der Zusammenarbeit zwischen Schulleitungen, Mentorinnen und Mentoren sowie Ausbilderinnen und Ausbildern eine zentrale Bedeutung zu.
Teilnehmerorientierte Fortbildungsangebote, die durch das Seminar angeboten werden, bieten die Gelegenheit zur wechselseitigen Erweiterung der eigenen Professionalität.
Darüber hinaus arbeitet das Seminar im Rahmen der Konzeptentwicklung eng mit den Ausbildungsschulen zusammen.
Die Ausbildungsschulen sind gleichwertige Partner des Seminars bei der Ausbildung der Lehramtsanwärter. Eine wertschätzende Haltung gegenüber den Ausbildungsschulen und deren Lehrpersonen ist für uns Grundlage eines gelingenden Ausbildungsprozesses und einer gemeinsamen Weiterentwicklung der Expertisen.
Die Gestaltung der Ausbildungskonzepte in Bezug auf das Kompetenzkompendium geschieht theoriegeleitet, erfahrungsorientiert, prozesshaft und dialogorientiert in ergebnisoffenen, langfristig angelegten Entwicklungszeiträumen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsschule und Seminar berücksichtigt die unterschiedlichen Aufgaben und Interessen von Schulleitungen, Mentoren und Vertretern der Schulverwaltung
1.Fachrichtung
Zeitpunkt | Maßnahme | Ziel | Material |
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Oktober | Erhebung von Ausbildungsplätzen | Gewinnung von Ausbildungsplätzen | Bsp. GBP: Anschreiben und Zuständigkeiten für einzelne Schulen |
Dezember | Kontaktaufnahme mit den Ausbildungsschulen | Informationsweitergabe | Schuleiterleitfaden, Mentorenleitfaden_1, Mentorenleitfaden_2 |
Januar - Februar | Kontaktaufnahme mit Mentorinnen und Mentoren, Information über Anforderungen in AA1 und über Ausbildungsinhalte, Mentorenfortbildung zu aktuellen Fragestellungen im Seminar und zur Zusammenarbeit | Vorbereitung und Information der neuen Mentorinnen und Mentoren zur Ausbildung. Weiterqualifikation der Mentorinnen und Mentoren zu aktuellen bzw. selbst gewählten Themen | Anforderungen in den Fachrichtungen, Zusammenarbeit Ausbilder/Mentoren |
März - Juni | Gemeinsame Gestaltung der Unterrichtsberatung, Gespräche mit den Mentorinnen und Mentoren, Gespräch mit der Schulleitung über den Ausbildungsprozess | Reflexion der Qualitäten von Unterrichten und Erziehen und Beziehungen gestalten sowie Diagnostizieren und sonderpäd. Maßnahmen planen. Reflexion des Ausbildungsprozesses. Schaffung von Transparenz im Entwicklungsprozess. Gemeinsame Beratung bezüglich eines Sonderpädagogischen Handlungsfeldes | Qualitätsrahmen „Unterrichtspraxis“, Leitgedanken, Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Orientierungsrahmen SPH |
Juli | Gemeinsame Gestaltung der Unterrichtsberatung einschließlich der Schulleitung, Gespräche mit den Mentorinnen und Mentoren, Gespräch mit der Schulleitung über den Ausbildungsprozess | Reflexion der Qualitäten aus Unterrichten und Erziehen und Beziehungen gestalten und Schule mitgestalten sowie Diagnostizieren und sonderpäd. Maßnahmen planen. Gemeinsame Beratung bezüglich eines Sonderpädagogischen Handlungsfeldes. Beurteilung bezüglich Erlaubnis zum Eigenständigen Unterricht. Reflexion des Ausbildungsprozesses. Schaffung von Transparenz im Entwicklungsprozess | Formular zum Selbstständigen Unterricht, Individueller Ausbildungsplan, Orientierungsrahmen SPH |
September - Dezember | Gemeinsame Gestaltung der Unterrichtsberatung, Gespräche mit den Mentorinnen und Mentoren, Gespräch mit der Schulleitung über den Ausbildungsprozess, Vorbereitung unterrichtspraktische Prüfung, Reflexion der Arbeit im Sonderpädagogischen Handlungsfeld bezogen auf die zu entwickelnden Kompetenzen mit der betreuenden Lehrkraft vor Ort | Reflexion der Qualitäten aus Unterrichten und Beziehungen gestalten. Reflexion des Ausbildungsprozesses; Schaffung von Transparenz im Entwicklungsprozess. Absprachen zum mittelfristigen Unterrichtsvorhaben, Termin und Ort der Praktischen Unterrichtsprüfung. Gemeinsame Absprachen über die Weiterentwicklung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes. Abgleich der Eindrücke vor Ort von Ausbilder, betreuender Lehrkraft und Lehramtsanwärter bzgl. Qualität und persönlicher Entwicklung | Leitgedanken, Kompetenzbereiche, Kompetenzen |
Stand: März 2014
Die Verantwortlichkeit zur Umsetzung der Maßnahmen liegt in den drei Bereichen.