wiki:ausbildung:abc:sonderregelungen
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- | ====== Verfahrensablauf Sonderregelungen ====== | ||
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- | Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Sonderpädagogiklehramtsprüfungsordnung II – SPO II 2014) sieht besondere Regelungen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter vor, wenn der Vorbereitungsdienst nicht im Rahmen von 18 Monaten absolviert werden kann (vgl. SPO II § 10 Abs. 4 und 5 und § 25). | ||
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- | ===== Regelungen ===== | ||
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- | Im Einzelnen können dies sein: | ||
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- | * Wiederholung | ||
- | * Wiederholung | ||
- | * Wiederholung | ||
- | * Wiederholung | ||
- | * Wiederholung Schul- und Beamtenrecht | ||
- | * Wiederholung Schulleiterbeurteilung | ||
- | * Verlängerung wegen Elternzeit | ||
- | * Verlängerung wegen Krankheit | ||
- | * Kündigung durch LA | ||
- | * Entlassung aus dem VD | ||
- | * Wechsel des Seminarstandortes | ||
- | * Nachteilsausgleich | ||
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- | ===== Leitgedanken ===== | ||
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- | Die folgenden Vorgaben sind für die Sonderpädagogikabteilung bei der Ausgestaltung der Ausbildung handlungsleitend. Sie sind allen Ausbildungslehrkräften über die Abteilungsleitung und das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) zugänglich und werden bei Planung der individuellen Ausbildungspläne wie auch der Prüfungspläne umgesetzt. | ||
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- | ==== Hinweise ==== | ||
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- | * Die Entscheidungsbefugnis hat das Landeslehrerprüfungsamt. Das LLPA kann zu allen prüfungsrelevanten Fragen Auskunft geben. | ||
- | * Im Verwaltungshandeln ist für Ausbildungslehrkräfte und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter geregelt, welche Daten zu welchem Zeitpunkt an wen weitergeleitet werden. | ||
- | * Betroffene Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter erhalten bei nicht bestandenen Prüfungsteilen vom LLPA ein Schreiben. Die Seminarleitung und das Regierungspräsidium erhalten eine Kopie dieses Schreibens und prüfen demgemäß ihre Datenlage. | ||
- | * Prüfungsteile sind nicht bestanden, wenn die Note schlechter | ||
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- | ===== Vereinbarungen | ||
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- | ==== Wiederholung des 1. Ausbildungsabschnittes (SPO II § 10 Abs. 4) ==== | ||
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- | Bei Wiederholung des ersten Ausbildungsabschnitts verlängert sich dieser bis | ||
- | zum 31.01. des darauf folgenden | ||
- | dann zum neuen Schuljahr. | ||
- | Für alle angehenden Lehrkräfte, | ||
- | Hinweis: Sondertermine werden vom LLPA festgelegt und sind bei der Verwaltung einsehbar. | ||
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- | ==== Wiederholung | ||
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- | === Wiederholung nur Beurteilung der Unterrichtspraxis === | ||
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- | Eine nicht bestandene unterrichtspraktische Prüfung kann während des laufenden Vorbereitungsdienstes auf Antrag, der durch das | ||
- | LLPA dem/der Lehramtsanwärter/ | ||
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- | === Wiederholung | ||
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- | Nicht bestandene Kolloquien können während des laufenden Vorbereitungsdienstes auf Antrag, der durch das LLPA dem/der Lehramtsanwärter/ | ||
- | Wird nur das fachdidaktische Kolloquium wiederholt, so nimmt es inhaltlich einen Ausgang von einer vorausgegangenen, | ||
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- | === Wiederholung | ||
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- | Bei Nichtbestehen beider Prüfungsteile finden die Wiederholungen im verlängerten Vorbereitungsdienst statt. | ||
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- | === Nichtbestehen der Unterrichtsprüfung in der Ersten Fachrichtung === | ||
- | |||
- | Bei Nichtbestehen der Unterrichtsprüfung in der Ersten Fachrichtung setzt die angehende Lehrkraft dessen ungeachtet ihre Ausbildung in der zweiten Fachrichtung fort. | ||
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- | ==== Wiederholung | ||
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wiki/ausbildung/abc/sonderregelungen.1558950182.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/09/03 18:10 (Externe Bearbeitung)