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wiki:ausbildung:abc:a

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wiki:ausbildung:abc:a [2025/10/20 13:43] – [Reisekosten] Benjamin Gromerwiki:ausbildung:abc:a [2026/07/28 08:17] (aktuell) – [Reisekosten] Benjamin Gromer
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 Die Homepage des Seminars finden Sie unter [[https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite|https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite]] Die Homepage des Seminars finden Sie unter [[https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite|https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite]]
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 +Hier finden Sie die {{ :wiki:ausbildung:abc:la_jahresplanung_stand_2026-01-30.pdf |Jahresplanung}} für Kurs 2026.
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 ==== Krankmeldungen ==== ==== Krankmeldungen ====
  
-Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Sekratariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], die Ausbilderin/ den Ausbilder sowie die Ausbildungsschule. Ab dem 8. Krankheitstag (Wochenende und Feiertage zählen mit) muss dem Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt werden (der Ausbildungsschule als Kopie). Während einer ärztlichen Krankschreibung dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Anwärterinnen und Anwärter solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Kann eine Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, muss dem Landeslehrerprüfungsamt ein Attest mit ärztlicher Diagnose vorgelegt werden.+Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], die Ausbilderin/ den Ausbilder sowie die Ausbildungsschule. Ab dem 8. Krankheitstag (Wochenende und Feiertage zählen mit) muss dem Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt werden (der Ausbildungsschule als Kopie). Während einer ärztlichen Krankschreibung dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Anwärterinnen und Anwärter solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Kann eine Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, muss dem Landeslehrerprüfungsamt ein Attest mit ärztlicher Diagnose vorgelegt werden.
  
 Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]]. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
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 Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.\\  Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.\\ 
  
-**Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+**Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg**<sup>1</sup>, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar    * Wohnort-Seminar 
   * Erstfachschule-Seminar    * Erstfachschule-Seminar 
-  * Wohnort-Zweitfachschule+  * Wohnort-Zweitfachschule<sup>2</sup> 
   * Erstfachschule-Zweitfachschule   * Erstfachschule-Zweitfachschule
   * Zweitfachschule-Seminar   * Zweitfachschule-Seminar
   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
  
- +**Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg<sup>1</sup> und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg<sup>1</sup>**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
-* Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden. +
- +
-**Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+
   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
   * Wohnort-Zweitfachschule   * Wohnort-Zweitfachschule
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   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
  
-**Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+**Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg<sup>1</sup>**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
   * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)   * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)
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   * Zweitfachschule-Seminar   * Zweitfachschule-Seminar
   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
 +
 +<sup>1</sup>Gilt entsprechend für den Seminarstandort Rottweil.\\
 +<sup>2</sup>Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden.
  
 Alle **Fahrten zum SPH** können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden. Alle **Fahrten zum SPH** können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden.
 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
  
-Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungen wie Schullandheime oder Schulübernachtungen).+Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungenwie Schullandheime oder Schulübernachtungen).
  
 **Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde (Abwesenheit vom Wohnort >8 Stunden). **Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde (Abwesenheit vom Wohnort >8 Stunden).
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 „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4)  „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4) 
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 +{{ :wiki:ausbildung:abc:reisekosten_sop.pdf |Präsentation zur Reisekostenabrechnung}}
  
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 ==== Schulpsychologische Beratungsstelle ==== ==== Schulpsychologische Beratungsstelle ====
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 [[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]] [[https://sem-bw.taskcards.app/#/board/1148b785-ef93-48d8-9e74-f574a85d55ff/view?token=328e3d78-a9ed-427a-998f-7821bc15252d|TaskCard Unterstützungsangebote]]
  
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 +==== Sekretariat Sonderpädagogik ====
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 +Verwaltungskraft: Ellen Taglang
 +
 +Mail: sekretariat.sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE
 +
 +Das Sekretariat ist an folgenden Tagen und Uhrzeiten besetzt:
 +  * Dienstag: 9.00-13.30 Uhr
 +  * Mittwoch: 9.00-13.00 Uhr
 +  * Donnerstag: 8.00-12.15 Uhr und 13.30-14.15 Uhr
 +  * Freitag: 8.00-13.00 Uhr
  
  
wiki/ausbildung/abc/a.1760960591.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/10/20 13:43 von Benjamin Gromer