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wiki:ausbildung:abc:a

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 Die Homepage des Seminars finden Sie unter [[https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite|https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite]] Die Homepage des Seminars finden Sie unter [[https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite|https://sop-fr.seminare-bw.de/,Lde/Startseite]]
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 +Hier finden Sie die {{ :wiki:ausbildung:abc:la_jahresplanung_stand_2026-01-30.pdf |Jahresplanung}} für Kurs 2026.
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 ==== Krankmeldungen ==== ==== Krankmeldungen ====
  
-Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Sekratariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], die Ausbilderin/ den Ausbilder sowie die Ausbildungsschule. Ab dem 8. Krankheitstag (Wochenende und Feiertage zählen mit) muss dem Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt werden (der Ausbildungsschule als Kopie). Während einer ärztlichen Krankschreibung dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Anwärterinnen und Anwärter solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Kann eine Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, muss dem Landeslehrerprüfungsamt ein Attest mit ärztlicher Diagnose vorgelegt werden.+Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], die Ausbilderin/ den Ausbilder sowie die Ausbildungsschule. Ab dem 8. Krankheitstag (Wochenende und Feiertage zählen mit) muss dem Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorgelegt werden (der Ausbildungsschule als Kopie). Während einer ärztlichen Krankschreibung dürfen Beschäftigte grundsätzlich keinen Dienst tun. Anwärterinnen und Anwärter solange sie krankgeschrieben sind, demzufolge weder unterrichtlich tätig werden noch an Seminarveranstaltungen teilnehmen. Kann eine Prüfung wegen Erkrankung nicht stattfinden, muss dem Landeslehrerprüfungsamt ein Attest mit ärztlicher Diagnose vorgelegt werden.
  
 Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]]. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
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 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
  
-Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungen wie Schullandheime oder Schulübernachtungen).+Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungenwie Schullandheime oder Schulübernachtungen).
  
-**Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde. +**Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde (Abwesenheit vom Wohnort >8 Stunden). 
 +Wird z.B. am Vormittag mit Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule unterrichtet und nachmittags mit Mehrarbeitsstunden an der Erstfachschule, ist nur die Strecke Wohnort - Zweitfachschule (einfach) erstattungsfähig.
  
-Wird am Vormittag mit Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule unterrichtet und nachmittags mit Mehrarbeitsstunden an der Erstfachschule, ist nur die Strecke Wohnort - Zweitfachschule erstattungsfähig. +In Einzelfällen können auch **Übernachtungskosten** durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn
- +
-In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn+
  
   * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder   * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder
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 „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4)  „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4) 
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 +{{ :wiki:ausbildung:abc:reisekosten_sop.pdf |Präsentation zur Reisekostenabrechnung}}
  
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wiki/ausbildung/abc/a.1760956330.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/10/20 12:32 von Benjamin Gromer