wiki:ausbildung:abc:a
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| ==== Krankmeldungen ==== | ==== Krankmeldungen ==== | ||
| - | Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Sekratariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], | + | Bei Erkrankung erfolgt an Schul- und Seminartagen per Mail eine Krankmeldung an [[Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE| Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE]], |
| Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki: | Das entsprechende Formular finden Sie in unserem [[wiki: | ||
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| Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, | Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, | ||
| - | Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, | + | Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, |
| - | In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn | + | **Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit: |
| + | Wird z.B. am Vormittag mit Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule unterrichtet und nachmittags mit Mehrarbeitsstunden an der Erstfachschule, | ||
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| + | In Einzelfällen können auch **Übernachtungskosten** durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn | ||
| * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder | * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder | ||
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| „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4) | „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4) | ||
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wiki/ausbildung/abc/a.1759835160.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/10/07 13:06 von Romina Rauner