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wiki:ausbildung:abc:a

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wiki:ausbildung:abc:a [2025/10/07 13:05] – [Mediathek Sonderpädagogik- Standort Rottweil] Romina Raunerwiki:ausbildung:abc:a [2025/10/20 13:44] (aktuell) – [Reisekosten] Benjamin Gromer
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 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
  
-Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule...).+Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungen, wie Schullandheime oder Schulübernachtungen).
  
-In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn+**Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde (Abwesenheit vom Wohnort >8 Stunden). 
 +Wird z.B. am Vormittag mit Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule unterrichtet und nachmittags mit Mehrarbeitsstunden an der Erstfachschule, ist nur die Strecke Wohnort - Zweitfachschule (einfach) erstattungsfähig. 
 + 
 +In Einzelfällen können auch **Übernachtungskosten** durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn
  
   * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder   * die Fahrten ohne Übernachtung belegbar vor 6.00 Uhr (April-September) bzw. vor 07.00 Uhr (Oktober-März) von Ihrer Wohnung beginnen müssten oder
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 ==== Schwangerschaft von Anwärterinnen ==== ==== Schwangerschaft von Anwärterinnen ====
  
-Eine Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Tag der Entbindung sind dem RP über das Seminar unverzüglich mitzuteilen. Die Anwärterin reicht die Schwangerschaftsbescheinigung ein bei Karen.Mazur@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE und informiert selbstständig die Schulleitung der Ausbildungsschule(n). +Eine Schwangerschaft sowie der voraussichtliche Tag der Entbindung sind dem RP über das Seminar unverzüglich mitzuteilen. Die Anwärterin reicht die Schwangerschaftsbescheinigung ein unter: Sekretariat.Sop@Seminar-GYMSOP-FR.KV.BWL.DE und informiert selbstständig die Schulleitung der Ausbildungsschule(n). 
  
 Detaillierte Infos zum Thema Schwangerschaft von Anwärter:innen finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]]. Detaillierte Infos zum Thema Schwangerschaft von Anwärter:innen finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
wiki/ausbildung/abc/a.1759835121.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/10/07 13:05 von Romina Rauner