wiki:ausbildung:abc:a
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wiki:ausbildung:abc:a [2025/01/15 09:06] – [Reisekosten] Benjamin Gromer | wiki:ausbildung:abc:a [2025/07/23 11:51] (aktuell) – [Reisekosten] Romina Rauner | ||
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In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von Anwärter: | In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von Anwärter: | ||
- | Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek bitte an: [[mediathek@sopaedseminar-fr.de|mediathek@sopaedseminar-fr.de]] | + | Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek bitte an: [[mediathek@sop-fr.seminar-bw.de|mediathek@sop-fr.seminar-bw.de]] |
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Die Mediathek am Standort Rottweil ist dienstags und mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, dann ist eine Kollegin aus dem GS-Bereich vor Ort. Donnerstags kann zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr ausgeliehen werden. | Die Mediathek am Standort Rottweil ist dienstags und mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, dann ist eine Kollegin aus dem GS-Bereich vor Ort. Donnerstags kann zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr ausgeliehen werden. | ||
- | Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek in Rottweil bitte an [[martin.baumann@ab.sopaedseminar-fr.de|Herrn Baumann]]. | + | Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek in Rottweil bitte an [[martin.baumann@sop-fr.seminar-bw.de|Herrn Baumann]]. |
Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek (Rottweil) abrufen: https:// | Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek (Rottweil) abrufen: https:// | ||
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==== Organisations- und Geschäftsverteilungsplan ==== | ==== Organisations- und Geschäftsverteilungsplan ==== | ||
- | {{ :wiki:ausbildung: | + | * {{ :portfolio:prozesse: |
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==== Reisekosten ==== | ==== Reisekosten ==== | ||
- | „Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Bei der Wahl des Beförderungsmittels haben die Dienstreisenden neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere die Erfordernisse des Klimaschutzes zu beachten. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.“ (LRKG §3 Abs. 3). | + | „Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Bei der Wahl des Beförderungsmittels haben die Dienstreisenden neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere die Erfordernisse des Klimaschutzes zu beachten. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.“ (LRKG §3 Abs.3) |
Bei Fahrten für die Sie Reisekosten erstattet bekommen haben Sie **die Verpflichtung, | Bei Fahrten für die Sie Reisekosten erstattet bekommen haben Sie **die Verpflichtung, | ||
- | Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: | + | **PKW-Nutzung**\\ |
+ | Grundlage für die Angabe der Fahrtstrecke und Fahrtdauer sind die Angaben in GoogleMaps (kürzeste, verkehrsübliche Strecke). In nachweislich begründeten Fällen (z.B. Straßensperrungen, | ||
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+ | Die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,30€. | ||
+ | Bei erheblichem dienstlichen Interesse (z.B. Fahrgemeinschaften, | ||
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+ | **ÖPNV-Nutzung**\\ | ||
+ | Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Zeitkarten, Sparpreise - sofern zeitlich zumutbar und planbar - beziehungsweise Ermäßigungen auf Grund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie zum Beispiel Fahrausweise für schwerbehinderte Menschen) sind auszunutzen. Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von Rabatten, Boni und Gutschriften (zum Beispiel bei Angeboten der Bahn). | ||
+ | |||
+ | Fahrten mit Regionalzügen sind, sofern zeitlich zumutbar, Fahrten mit Fernverkehrszügen vorzuziehen. „Flexpreise“ werden nur dann akzeptiert, wenn nachweislich keine andere planbare und zeitlich zumutbare Option bestand. | ||
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+ | Hinweis zum 58€-Ticket (Deutschland-Ticket): | ||
+ | |||
+ | **Carsharing-Nutzung**\\ | ||
+ | Bei der Nutzung von Carsharing können die Kosten gegen Beleg bis zur Höhe erstattet werden, die bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angefallen werden. In diesem Fall reichen Sie neben dem Carsharing-Beleg auch eine Kostenübersicht einer (nicht durchgeführten) Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Würde die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln 20 € kosten (was durch Internetrecherche belegt wird), dann würden die tatsächlich angefallenen Carsharing-Kosten bis maximal 20 € erstattet werden. | ||
+ | Liegen nachweislich triftige Gründe vor (z.B. Zielort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, unverhältnismäßig lange Fahrzeit mit dem ÖPNV, Gesundheitszustand/ | ||
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+ | **Fahrrad-Nutzung**\\ | ||
+ | Die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,25€. | ||
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+ | Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.\\ | ||
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+ | **Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: | ||
* Wohnort-Seminar | * Wohnort-Seminar | ||
* Erstfachschule-Seminar | * Erstfachschule-Seminar | ||
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* Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden. | * Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden. | ||
- | Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: | + | **Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: |
* Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar) | * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar) | ||
* Wohnort-Zweitfachschule | * Wohnort-Zweitfachschule | ||
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* Zweitfachschule-Erstfachschule | * Zweitfachschule-Erstfachschule | ||
- | Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: | + | **Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden: |
* Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar) | * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar) | ||
* Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule) | * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule) | ||
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* Zweitfachschule-Erstfachschule | * Zweitfachschule-Erstfachschule | ||
- | Alle Fahrten zum SPH können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, | + | Alle **Fahrten zum SPH** können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, |
Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, | Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, | ||
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+ | Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, | ||
In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn | In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn | ||
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Auf der Hotelrechnung müssen die reinen Übernachtungskosten (also ohne Essen) ersichtlich sein. Weitere Kosten im Hotel (z.B. Frühstück im Hotel) werden nicht erstattet. Hierfür gibt es „Tagegeld“, | Auf der Hotelrechnung müssen die reinen Übernachtungskosten (also ohne Essen) ersichtlich sein. Weitere Kosten im Hotel (z.B. Frühstück im Hotel) werden nicht erstattet. Hierfür gibt es „Tagegeld“, | ||
- | **Hinweis zum 58€-Ticket (Deutschland-Ticket): | + | **Wichtig!**\\ |
- | Ihren Reisekostenantrag reichen | + | **Dateiname beim Speichern der Excel-Datei des Reisekostenformulars: |
+ | Gibt ein:e Person mit dem Namen Marlies Mustermann einen Antrag auf Reisekostenerstattung mit eintägigen Dienstreisen im Zeitraum 10. Januar bis zum 08. März 2025 ab, so wird die Datei beispielsweise in der Form Marlies_Mustermann_20250110-20250308.xlsx“ abgespeichert.\\ | ||
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+ | Das Reisekostenformular muss nur **beim Erstantrag digital unterschrieben** werden. Danach genügt eine schriftliche Versicherung über die Korrektheit der Angaben im Text der Mail (s.u.).\\ | ||
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+ | **Betreff der Mail:** Reisekosten Nachname_Vorname_Abrechnungszeitraum (z.B. Reisekosten Marlies_Mustermann_20250110-20250308) | ||
+ | Im Text der Mail versichern | ||
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+ | **In den Anhang:** die original Excel-Datei Ihres Reisekostenantrags ggf. notwendig eingescannte Belege (als .pdf-Datei/ ggf. .jpeg-Datei)\\ | ||
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+ | **E-Mail senden an:** Katharina Hauser (reisekosten@sop-fr.seminar-bw.de). | ||
+ | Wenn alle notwendigen Belege vorhanden und keine Korrekturen notwendig sind, erhalten Sie anschließend zeitnah Ihre Reisekosten erstattet.\\ | ||
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+ | Das Formular zur Reisekostenabrechnung, | ||
- | Das Formular zur Reisekostenabrechnung, sowie die Anleitung dazu, finden Sie in unserem [[wiki: | + | „Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs. 4) |
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- | ==== Seminarkalender ==== | ||
- | Im Seminarkalender sind alle für den Vorbereitungsdienst des laufenden Ausbildungskurses bedeutsamen Termine aufgeführt. Den Seminarkalender finden Sie unter folgendem Link: [[portfolio: | ||
==== Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH) ==== | ==== Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH) ==== | ||
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Durch unser Supervisionsangebot erhalten Anwärter: | Durch unser Supervisionsangebot erhalten Anwärter: | ||
- | Ansprechperson ist Stephan Moers: [[stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de|stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de]] | + | Ansprechperson ist Stephan Moers: [[stephan.moers@sop-fr.seminar-bw.de|stephan.moers@sop-fr.seminar-bw.de]] |
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: | In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: | ||
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Die Vertrauenslehrbeauftragte berät und unterstützt bei Problemen zwischen Anwärter: | Die Vertrauenslehrbeauftragte berät und unterstützt bei Problemen zwischen Anwärter: | ||
- | Ansprechperson ist Birgit Schick: [[birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de |birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de ]] | + | Ansprechperson ist Birgit Schick: [[birgit.schick@sop-fr.seminar-bw.de |birgit.schick@sop-fr.seminar-bw.de ]] |
In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: | In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: |
wiki/ausbildung/abc/a.1736928388.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/15 09:06 von Benjamin Gromer