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wiki:ausbildung:abc:a

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wiki:ausbildung:abc:a [2025/01/15 08:10] – [Reisekosten] Benjamin Gromerwiki:ausbildung:abc:a [2025/07/23 11:51] (aktuell) – [Reisekosten] Romina Rauner
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 In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von Anwärter:innen, Teilnehmer:innen am Aufstiegslehrgang für Fachlehrkräfte sowie Teilnehmer:innen an den Fortbildungsmaßnahme HOLA und Grundlagen der Sonderpädagogik für einen Zeitraum von maximal drei Wochen ausgeliehen werden. Die ausleihende Person prüft die ausgeliehenen Materialien vor der Rückgabe auf Vollständigkeit und informiert das Mediatheksteam bei der Rückgabe über fehlende Materialien. Die Mediathek ist zur Ausleihe (nicht zur Beratung) donnerstags von 12.30 – 13.15 Uhr geöffnet. In der unterrichtsfreien Zeit bleibt die Mediathek geschlossen. In der diagnostisch-didaktischen Mediathek des Seminars (Gebäude C / Räume C 005 & C 006) können Literatur und Zeitschriften sowie diagnostische und didaktische Materialien von Anwärter:innen, Teilnehmer:innen am Aufstiegslehrgang für Fachlehrkräfte sowie Teilnehmer:innen an den Fortbildungsmaßnahme HOLA und Grundlagen der Sonderpädagogik für einen Zeitraum von maximal drei Wochen ausgeliehen werden. Die ausleihende Person prüft die ausgeliehenen Materialien vor der Rückgabe auf Vollständigkeit und informiert das Mediatheksteam bei der Rückgabe über fehlende Materialien. Die Mediathek ist zur Ausleihe (nicht zur Beratung) donnerstags von 12.30 – 13.15 Uhr geöffnet. In der unterrichtsfreien Zeit bleibt die Mediathek geschlossen.
  
-Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek bitte an: [[mediathek@sopaedseminar-fr.de|mediathek@sopaedseminar-fr.de]]+Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek bitte an: [[mediathek@sop-fr.seminar-bw.de|mediathek@sop-fr.seminar-bw.de]]
  
 Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek abrufen: https://biblino.de/semfreiburg Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek abrufen: https://biblino.de/semfreiburg
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 Die Mediathek am Standort Rottweil ist dienstags und mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, dann ist eine Kollegin aus dem GS-Bereich vor Ort. Donnerstags kann zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr ausgeliehen werden. Die Mediathek am Standort Rottweil ist dienstags und mittwochs von 12.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, dann ist eine Kollegin aus dem GS-Bereich vor Ort. Donnerstags kann zwischen 12.15 Uhr und 13.00 Uhr ausgeliehen werden.
  
-Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek in Rottweil bitte an [[martin.baumann@ab.sopaedseminar-fr.de|Herrn Baumann]].+Wenden Sie sich bei Fragen zur Mediathek in Rottweil bitte an [[martin.baumann@sop-fr.seminar-bw.de|Herrn Baumann]].
  
 Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek (Rottweil) abrufen: https://biblino.de/semrottweil Nachfolgend können Sie den Gesamtbestand unserer Mediathek (Rottweil) abrufen: https://biblino.de/semrottweil
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 ==== Organisations- und Geschäftsverteilungsplan ==== ==== Organisations- und Geschäftsverteilungsplan ====
-{{ :wiki:ausbildung:abc:organisations-_und_geschaeftsverteilungsplan_saffr_2023-10-20-1.pdf |Organisations- und Geschäftsverteilungsplan Seminar}}+  * {{ :portfolio:prozesse:organisations-_und_geschaeftsverteilungsplan_saffr_2024-09-01.pdf |Organisations- und Geschäftsverteilungsplan}} 
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 ==== Reisekosten ==== ==== Reisekosten ====
  
-Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+„Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Bei der Wahl des Beförderungsmittels haben die Dienstreisenden neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere die Erfordernisse des Klimaschutzes zu beachten. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.“ (LRKG §3 Abs.3) 
 + 
 +Bei Fahrten für die Sie Reisekosten erstattet bekommen haben Sie **die Verpflichtung, die Kosten so gering wie möglich zu halten**. Sie beachten neben dem Grundsatz der **Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit** auch Aspekte der **Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit** (z.B. Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad, Bildung von Fahrgemeinschaften). 
 + 
 +**PKW-Nutzung**\\ 
 +Grundlage für die Angabe der Fahrtstrecke und Fahrtdauer sind die Angaben in GoogleMaps (kürzeste, verkehrsübliche Strecke). In nachweislich begründeten Fällen (z.B. Straßensperrungen, Witterungsverhältnisse, Treffpunkt bei Fahrgemeinschaften, kürzeste Strecke hat eine unverhältnismäßig längere Fahrzeit zur Folge) kann eine alternative Route angegeben werden.  
 + 
 +Die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,30€. 
 +Bei erheblichem dienstlichen Interesse (z.B. Fahrgemeinschaften, Schwerbehinderung) beträgt die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,35€. 
 + 
 +**ÖPNV-Nutzung**\\ 
 +Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Zeitkarten, Sparpreise - sofern zeitlich zumutbar und planbar - beziehungsweise Ermäßigungen auf Grund persönlicher Ermäßigungstatbestände wie zum Beispiel Fahrausweise für schwerbehinderte Menschen) sind auszunutzen. Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von Rabatten, Boni und Gutschriften (zum Beispiel bei Angeboten der Bahn).  
 + 
 +Fahrten mit Regionalzügen sind, sofern zeitlich zumutbar, Fahrten mit Fernverkehrszügen vorzuziehen. „Flexpreise“ werden nur dann akzeptiert, wenn nachweislich keine andere planbare und zeitlich zumutbare Option bestand. 
 + 
 +Hinweis zum 58€-Ticket (Deutschland-Ticket): Das 58€-Ticket kann als vom Land bezuschusste Fahrkarte (Deutschlandticket Job) abonniert werden. Der Zuschuss des Landes liegt bei 25€ (Stand 01/2025). Deshalb beträgt die Erstattung von Seiten des Seminars für Fahrten mit dem 58€ Ticket maximal Abopreis minus 25€. Alle Informationen zum Deutschland-Ticket Job und zum Jobticket BW erhalten sie hier: https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw. 
 + 
 +**Carsharing-Nutzung**\\ 
 +Bei der Nutzung von Carsharing können die Kosten gegen Beleg bis zur Höhe erstattet werden, die bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angefallen werden. In diesem Fall reichen Sie neben dem Carsharing-Beleg auch eine Kostenübersicht einer (nicht durchgeführten) Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Würde die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln 20 € kosten (was durch Internetrecherche belegt wird), dann würden die tatsächlich angefallenen Carsharing-Kosten bis maximal 20 € erstattet werden.  
 +Liegen nachweislich triftige Gründe vor (z.B. Zielort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, unverhältnismäßig lange Fahrzeit mit dem ÖPNV, Gesundheitszustand/ Schwerbehinderung) können die gesamten Mietkosten für die Dauer des Dienstgeschäfts erstattet werden. 
 + 
 +**Fahrrad-Nutzung**\\ 
 +Die Erstattung pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,25€. 
 + 
 +Grundsätzlich wird der Ort Ihrer Erstfachschule als Dienstort festgesetzt. Für die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort erhalten Sie keine Reisekosten durch das Seminar; sie können diese Kosten aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.\\  
 + 
 +**Liegt Ihre Erstfachschule außerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar    * Wohnort-Seminar 
   * Erstfachschule-Seminar    * Erstfachschule-Seminar 
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 * Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden. * Sollten Erstfachschule und Zweitfachschule identisch sein, können Fahrten vom Wohnort zur Zweitfachschule nicht über das Seminar abgerechnet werden.
  
-Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+**Liegt Ihre Erstfachschule innerhalb von Freiburg und Ihre Zweitfachschule außerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
   * Wohnort-Zweitfachschule   * Wohnort-Zweitfachschule
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   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
  
-Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:+**Liegt Ihre Erstfachschule und Ihre Zweitfachschule innerhalb von Freiburg**, so können folgende Fahrten über das Seminar abgerechnet werden:
   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)   * Wohnort-Seminar (maximal Entfernung Erstfachschule-Seminar)
   * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)   * Wohnort-Zweitfachschule (maximal Entfernung Erstfachschule-Zweitfachschule)
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   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
  
-Alle Fahrten zum SPH können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden.+Alle **Fahrten zum SPH** können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden.
 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
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 +Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule...).
  
 In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn
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 Auf der Hotelrechnung müssen die reinen Übernachtungskosten (also ohne Essen) ersichtlich sein. Weitere Kosten im Hotel (z.B. Frühstück im Hotel) werden nicht erstattet. Hierfür gibt es „Tagegeld“, einen Pauschalbetrag der im Reisekostenantrag automatisch berechnet wird. Auf der Hotelrechnung müssen die reinen Übernachtungskosten (also ohne Essen) ersichtlich sein. Weitere Kosten im Hotel (z.B. Frühstück im Hotel) werden nicht erstattet. Hierfür gibt es „Tagegeld“, einen Pauschalbetrag der im Reisekostenantrag automatisch berechnet wird.
  
-Hinweis zum 58€-Ticket: Das 58€-Ticket kann als vom Land bezuschusste Fahrkarte (Jobticket BW) abonniert werden. Der Zuschuss des Landes liegt bei 25€ (Stand 01/2025). Deshalb beträgt die Erstattung von Seiten des Seminars für Fahrten mit dem 58€ Ticket maximal 33€. Alle Informationen zum Jobticket BW erhalten sie hier: [[https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw]].  +**Wichtig!**\\
  
-Ihren Reisekostenantrag reichen Sie bei Katharina Hauser **reisekosten@seminar-fr.de** ein+**Dateiname beim Speichern der Excel-Datei des Reisekostenformulars:** „Nachname_Vorname_Abrechnungszeitraum (jjjjmmtt – jjjjmmtt).xlsx“.  
 +Gibt ein:e Person mit dem Namen Marlies Mustermann einen Antrag auf Reisekostenerstattung mit eintägigen Dienstreisen im Zeitraum 10. Januar bis zum 08. März 2025 ab, so wird die Datei beispielsweise in der Form Marlies_Mustermann_20250110-20250308.xlsx“ abgespeichert.\\  
 + 
 +Das Reisekostenformular muss nur **beim Erstantrag digital unterschrieben** werden. Danach genügt eine schriftliche Versicherung über die Korrektheit der Angaben im Text der Mail (s.u.).\\  
 + 
 +**Betreff der Mail:** Reisekosten Nachname_Vorname_Abrechnungszeitraum (z.B. Reisekosten Marlies_Mustermann_20250110-20250308) 
 +Im Text der Mail versichern Sie die sachliche und rechnerische Richtigkeit Ihrer Angaben (z.B. „Hiermit versichere ich die sachliche und rechnerische Richtigkeit meiner Angaben.“).\\ 
 + 
 +**In den Anhang:** die original Excel-Datei Ihres Reisekostenantrags ggf. notwendig eingescannte Belege (als .pdf-Datei/ ggf. .jpeg-Datei)\\ 
 + 
 +**E-Mail senden an:** Katharina Hauser (reisekosten@sop-fr.seminar-bw.de). 
 +Wenn alle notwendigen Belege vorhanden und keine Korrekturen notwendig sind, erhalten Sie anschließend zeitnah Ihre Reisekosten erstattet.\\ 
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 +Das Formular zur Reisekostenabrechnung, sowie die ausführliche Anleitung dazu, finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].
  
-Das Formular zur Reisekostenabrechnungsowie die Anleitung dazu, finden Sie in unserem [[wiki:anwaerter:formulare|Formularcenter]].+„Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischtwenn die Reisekostenvergütung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird.“(LRKG §3 Abs4) 
  
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-==== Seminarkalender ==== 
-Im Seminarkalender sind alle für den Vorbereitungsdienst des laufenden Ausbildungskurses bedeutsamen Termine aufgeführt. Den Seminarkalender finden Sie unter folgendem Link: [[portfolio:kalender:start|Seminarkalender]]. 
  
 ==== Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH) ==== ==== Sonderpädagogische Handlungsfelder (SPH) ====
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 Durch unser Supervisionsangebot erhalten Anwärter:innen Beratung und Unterstützung z.B. im Hinblick auf die Klarheit über die Rolle als  angehende Lehrkraft bzw. zum Umgang mit Belastungssituationen im Vorbereitungsdienst. Durch unser Supervisionsangebot erhalten Anwärter:innen Beratung und Unterstützung z.B. im Hinblick auf die Klarheit über die Rolle als  angehende Lehrkraft bzw. zum Umgang mit Belastungssituationen im Vorbereitungsdienst.
-Ansprechperson ist Stephan Moers: [[stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de|stephan.moers@ab.sopaedseminar-fr.de]]+Ansprechperson ist Stephan Moers: [[stephan.moers@sop-fr.seminar-bw.de|stephan.moers@sop-fr.seminar-bw.de]]
  
 In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:  In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: 
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 Die Vertrauenslehrbeauftragte berät und unterstützt bei Problemen zwischen Anwärter:innen und Ausbildungslehrkräften, die so gelagert sind, dass die Anwärter:innen, diese weder mit der Ausbildungslehrkraft der ersten Fachrichtung noch mit der Abteilungsleitung besprechen möchten. Die Vertrauenslehrbeauftragte berät und unterstützt bei Problemen zwischen Anwärter:innen und Ausbildungslehrkräften, die so gelagert sind, dass die Anwärter:innen, diese weder mit der Ausbildungslehrkraft der ersten Fachrichtung noch mit der Abteilungsleitung besprechen möchten.
-Ansprechperson ist Birgit Schick: [[birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de |birgit.schick@ab.sopaedseminar-fr.de ]]+Ansprechperson ist Birgit Schick: [[birgit.schick@sop-fr.seminar-bw.de |birgit.schick@sop-fr.seminar-bw.de ]]
  
 In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars:  In dieser TaskCard finden sie alle Unterstützungsangebote unseres Seminars: 
wiki/ausbildung/abc/a.1736925013.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/15 08:10 von Benjamin Gromer