Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:ausbildung:abc:a

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
wiki:ausbildung:abc:a [2025/04/13 21:19] – [Reisekosten] Benjamin Gromerwiki:ausbildung:abc:a [2025/04/13 21:38] (aktuell) – [Reisekosten] Benjamin Gromer
Zeile 293: Zeile 293:
   * Zweitfachschule-Erstfachschule   * Zweitfachschule-Erstfachschule
  
-Alle Fahrten zum SPH können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden.+Alle **Fahrten zum SPH** können vollständig abgerechnet werden, wenn der Ort des SPH außerhalb vom Ort der Erstfachschule liegt. Liegt der Ort des SPH im Ort der Erstfachschule, so kann maximal die Strecke Erstfachschule-SPH-Ort abgerechnet werden. Wenn Sie vom Wohnort aus zum SPH fahren kann die Fahrt Wohnort-SPH abgerechnet werden, wenn Sie von der Erstfachschule aus zum SPH fahren kann die Fahrt Erstfachschule-SPH abgerechnet werden.
 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
 +
 +Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule...).
  
 In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn In Einzelfällen können auch Übernachtungskosten durch das Seminar übernommen werden. Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn
wiki/ausbildung/abc/a.txt · Zuletzt geändert: 2025/04/13 21:38 von Benjamin Gromer