Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:ausbildung:abc:a

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
wiki:ausbildung:abc:a [2025/10/20 13:43] – [Reisekosten] Benjamin Gromerwiki:ausbildung:abc:a [2025/10/20 13:44] (aktuell) – [Reisekosten] Benjamin Gromer
Zeile 293: Zeile 293:
 Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet. Fahrten, die innerhalb des Wohnortes (beginnend an der Wohnung) oder innerhalb des Dienstortes stattfinden, sind Dienstgänge. Andernfalls liegt eine Dienstreise vor. Dienstreisen und Dienstgänge werden beide über das digitale Reisekostenformular abgerechnet. Die Fahrtkostenerstattungen und Wegstreckenentschädigungen bzw. Mitnahmeentschädigungen sind bei Dienstgängen und Dienstreisen gleich - allerdings wird das Tagegeld bei Dienstgängen nicht pauschal wie bei Dienstreisen sondern nur nach konkretem Aufwand bis zur Höhe des Tagegeldes erstattet.
  
-Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungen wie Schullandheime oder Schulübernachtungen).+Bei **Fahrten zur Zweitfachschule** können die Fahrten und Zeiten im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen (8 Deputatsstunden Unterrichtsverpflichtung, Konferenzen, Teamsitzungen, Klassenpflegschaftsabende, Elterngespräche, "kleines" SPH...) abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden können freiwillige Zusatztermine (z.B. Hospitationen im Vorfeld, zusätzliche freiwillige Unterrichtszeiten/- tage, Unterrichtsvorbereitung an der Schule etc., sowie schulische Veranstaltungenwie Schullandheime oder Schulübernachtungen).
  
 **Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde (Abwesenheit vom Wohnort >8 Stunden). **Fahrten zur Zweitfachschule zu Zwecken der Mehrarbeit:** Nach dem Bestehen aller Prüfungsteile und nach Rücksprache mit der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt beim Regierungspräsidium kann von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Antrag auf Mehrarbeit gestellt werden. Mehrarbeit gehört nicht zur Ausbildungszeit. D.h., wenn Mehrarbeit an einem Tag geleistet wird, an dem keine der 8 Ausbildungsstunden an der Zweitfachschule sind, werden keine Fahrtkosten und auch kein Tagegeld erstattet. Werden Mehrarbeitsstunden an Ausbildungsstunden „angehängt", werden für diesen Tag die Fahrtkosten an die Zweitfachschule regulär erstattet. Tagegeld wird nicht erstattet, wenn die Mehrarbeitsstunden dazu führen, dass Tagegeld für die Dienstreise gezahlt werden würde (Abwesenheit vom Wohnort >8 Stunden).
wiki/ausbildung/abc/a.txt · Zuletzt geändert: 2025/10/20 13:44 von Benjamin Gromer